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2 MB - Hesse Newman

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Sonstige AngabenGrundzüge des Vergütungssystems für den VorstandDie Gesamtvergütung der Vorstände Marc Drießen und Dr. Marcus Simon (im Geschäftsjahr:jeweils 200.000 Euro) setzt sich grundsätzlich aus zwei Komponenten zusammen:einer jährlichen Festvergütung in Höhe von 200.000 Euro sowie einer variablen Vergütung,die sich zu einem Teil auf das nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Konzernergebnisvor Steuern des vergangenen Geschäftsjahres und zu einem anderen Teil auf dasdurchschnittliche nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Konzernergebnis vorSteuern der drei vorausgegangenen Geschäftsjahre bezieht. Auf ihre Ansprüche aufvariable Vergütung für das Geschäftsjahr 2012 haben die Vorstandsmitglieder verzichtet.Der Vorstand hat Sachbezüge und sonstige Leistungen wie ggf. ein Firmenfahrzeug mitPrivatnutzung in Höhe von jeweils 9.000 Euro erhalten. Die Festvergütung wird in monatlichenRaten ausgezahlt. Zusagen auf Leistungen, die für den Fall der vorzeitigen oderregulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt werden, sind in denVorstandsverträgen nicht vereinbart.Jedes Aufsichtsratsmitglied hat gemäß Hauptversammlungsbeschluss Anspruch aufeine feste Vergütung von 30.000 Euro. Klaus Mutschler hat auch für das Geschäftsjahr2012 auf seine Ansprüche verzichtet.Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind auch im Konzernabschluss unterZiffer 10.4 individuell aufgeführt.Die Ausübungvon Stimmrechten istnicht beschränktÜbernahmerelevante Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGBDas gezeichnete Kapital der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG ist eingeteilt in 15 Mio. auf denInhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Der Stimmrechtsanteil der SBW SchweizerBeteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, an der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG beträgt zum31. Dezember 2012 46,46 Prozent. Diese Stimmrechtsanteile sind dem AufsichtsratsmitgliedKlaus Mutschler, Zürich/Schweiz, zuzurechnen. Der Aufsichtsratsvorsitzende RalfBrammer hält zum 31. Dezember 2012 Stimmrechtsanteile in Höhe von 12,88 Prozent,die Vorstandsmitglieder Marc Drießen sowie Dr. Marcus Simon jeweils 12,51 Prozent.Beschränkungen bezüglich der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragungvon Aktien sind nicht bekannt. Es bestehen keinerlei Stimmrechtskontrollen. Lediglich dieÜbertragung der von den oben genannten Personen gehaltenen Aktien bedarf der Zustimmungder SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG. Des Weiteren liegen keine Aktien mitSonderrechten vor, die Kontrollbefugnisse begründen könnten. Über die Ernennung unddie Abberufung von Mitgliedern des Vorstands entscheidet gemäß §§ 84 und 108 AktGder Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit.Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen (§§ 133,179 AktG). Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG hat in § 9 Ziffer 4 ihrer Satzung von der in § 179Abs. 1 S. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Satzungsänderungen,die nur die Fassung betreffen, dem Aufsichtsrat zu übertragen. § 9 Ziffer 3 der Satzungsieht vor, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheitund, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasstwerden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben.Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2010 wurde der Vorstand gemäߧ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 13. Juni 2015 maximal 1,5 Mio. Aktiender Gesellschaft zurückzuerwerben.42 | HESSE NEWMAN CAPITAL

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