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2 MB - Hesse Newman

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2.3 Standards, Interpretationen und Änderungen,die nicht vorzeitig angewendet wurdenStandard/ Bezeichnung des Standards Veröffentlichung EU- Inkraft-Interpretation bzw. der Interpretation (neu oder geändert) IASB Endorsement treten EUIAS 1 Darstellung des Abschlusses 16.06.11 05.06.12 2013IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer 16.06.11 05.06.12 2013IFRS 10 Konzernabschlüsse 12.05.11 11.12.12 2014IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen 12.05.11 11.12.12 2014IFRS 12Angaben über das Engagementbei anderen Unternehmen 12.05.11 11.12.12 2014IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts 12.05.11 11.12.12 2013IAS 27 Einzelabschlüsse 12.05.11 11.12.12 2014IAS 28IFRIC 20IAS 12Anteile an assoziierten Unternehmenund Joint Ventures 12.05.11 11.12.12 2014Abraumkosten in der Produktionsphaseeiner über Tagebau erschlossenen Mine 19.10.11 11.12.12 2013Ertragsteuern – latente Steuern:Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte 20.12.10 11.12.12 2013IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS 20.12.10 11.12.12 2013IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS 13.03.12 05.03.13 2013IFRS 7IAS 32Finanzinstrumente:Angaben – Saldierung von finanziellen Vermögenswertenund finanziellen Verbindlichkeiten 16.12.11 13.12.12 2013Finanzinstrumente:Darstellung – Saldierung von finanziellen Vermögenswertenund finanziellen Verbindlichkeiten 16.12.11 13.12.12 2014Am 16. Juni 2011 hat das IASB Änderungen an IAS 1 „Darstellungdes Abschlusses“ sowie an IAS 19 „Leistungen anArbeitnehmer“ veröffentlicht, welche im Wesentlichen dieDarstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses betreffen.Die Änderungen wurden am 5. Juni 2012 von der EU ineuropäisches Recht übernommen und sind erstmalig fürGeschäftsjahre, die nach dem 1. Juli 2012 beginnen, verpflichtendanzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung dieserÄnderungen ist nicht erfolgt.Die Neufassung der Standards IAS 27 und IAS 28sowie die Veröffentlichung der IFRS 10 bis IFRS 12 werdenauch als Konsolidierungspaket bezeichnet:· IFRS 10 ersetzt das Konsolidierungsmodell des IAS 27„Konzern und separate Einzelabschlüsse“ sowie SIC 12„Konsolidierung – Zweckgesellschaften“.· IFRS 11 ersetzt IAS 31 „Anteile an Joint Ventures“ sowieSIC 13 „Gemeinschaftlich geführte Einheiten – nichtmonetäre Einlagen durch Partnerunternehmen“.· IFRS 12 verlangt detaillierte Angaben zu konsolidiertenund nicht konsolidierten Unternehmen.· IAS 27 und IAS 28 werden um diejenigen Sachverhaltegeändert, welche nunmehr in den veröffentlichtenStandards IFRS 10 bis IFRS 12 geregelt sind.Beherrschung im Sinne des IFRS 10 liegt vor, wenn einInvestor im Hinblick auf das Investitionsobjekt die Bestimmungsmachthat, performanceabhängige Renditen erzieltund seine Bestimmungsmacht dazu nutzen kann, Erträgezu beeinflussen. IFRS 10 ersetzt die Regelungen des IAS27 und des SIC 12 durch einen einheitlichen Beherrschungsbegriff,welcher durch eine Prinzipal-Agenten-Beziehung charakterisiert ist („delegated power“).IFRS 13 regelt zentral die Bemessung des beizulegendenZeitwerts und ersetzt die zum Teil inkonsistentenRegelungen in anderen Standards. Ferner werden in diesemStandard die hiermit in Zusammenhang stehendenAngabepflichten dargestellt.Die am 13. März 2012 herausgegebenen Änderungenan IFRS 1 für Erstanwender betreffen Regelungenzur Bilanzierung von Darlehen der öffentlichen Hand undhaben keine Relevanz für <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital.Die Auswirkungen der vorstehend genannten Vorschriftenauf den Konzernabschluss der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capitalwerden zurzeit geprüft.50 | HESSE NEWMAN CAPITAL

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