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2 MB - Hesse Newman

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<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> wird auchdie neuen regulatorischenVorschriften erfüllenDie Regelungen des KAGB sollen zum 22. Juli 2013 in Kraft treten und werden umfangreicheAuswirkungen auf das bisherige Fondsgeschäft nach sich ziehen. So wird das PortfolioundRisikomanagement für zukünftige Fonds über eine gesonderte Kapitalverwaltungsgesellschafterfolgen. Für jeden geschlossenen Fonds ist eine unabhängige Verwahrstelle zubestellen, welche unter anderem die Cashflows und die Einhaltung der Anlagestrategieüberwacht sowie die Anteilsbewertung und die Ertragsverwendung prüft. Daneben ist einerweitertes Liquiditätsmanagement einzuführen, ein Compliance-System einzurichten undeine regelmäßige Bewertung der einzelnen Fonds sowie ihrer Anteile vorzunehmen.Neben strukturellen Änderungen beinhaltet das KAGB auch neue Anforderungen fürdas Produkt „Sachwert-Fonds“ selbst. Der aktuelle Entwurf des KAGB enthält einen ausführlichenKatalog der für Publikums-AIF erwerbbaren Vermögengegenstände. Zusammengefassthandelt es sich dabei um zahlreiche Sachwerte wie beispielsweise Schiffe, Flugzeuge,Container sowie Beteiligungen an nicht-börsennotierten Unternehmen. Die Grenzefür die Aufnahme von Fremdkapital durch geschlossene Publikums-AIF wird zukünftig auf 60Prozent des Werts des AIF begrenzt. Die Mindestanlagesumme pro Anleger beträgt für nichtrisikodiversifizierte geschlossene Publikums-AIF 20.000 Euro. Dabei gilt der Grundsatz derRisikomischung als erfüllt, wenn entweder ausgeglichen in mindestens drei Sachwerteinvestiert wird oder bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Streuung des Ausfallrisikosgewährleistet ist. AIF, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, gelten als nicht risikogemischt,sodass eine Mindestanlagesumme von 50.000 Euro einzuhalten ist. Des Weiterenenthält der Gesetzesentwurf auch Anforderungen an den Vertrieb.Neben den Bestrebungen des Gesetzgebers, einen einheitlichen Rechtsrahmen fürInvestmentvermögen zu schaffen, traten am 1. Januar 2013 bereits die Änderungen derGewerbeordnung (GewO) sowie die Finanzanlagenvermittlungsverordnung in Kraft. FreieVermittler erhalten dadurch für die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen einen eigenenErlaubnistatbestand in der Gewerbeordnung und bedürfen ab 2013 einer Erlaubnisnach § 34f GewO. Für Gewerbetreibende, die bereits über eine Erlaubnis nach § 34c GewOverfügen, greift eine Übergangsregelung. Sie müssen erst bis zum 1. Juli 2013 einen entsprechendenErlaubnisantrag stellen und ihre Sachkunde gegenüber der zuständigen Behördebis zum 1. Januar 2015 nachgewiesen haben. Anlagevermittler oder Anlageberater,die seit dem 1. Januar 2006 ununterbrochen unselbstständig oder selbstständig tätig waren,bedürfen keiner Sachkundeprüfung („Alte-Hasen-Regelung“).Als Mitglied des Verbands Geschlossene Fonds e. V. (VGF) verfolgt <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong>Capital laufend die gesetzgeberischen Aktivitäten und setzt diese im Rahmen von Arbeitsgruppenund mit Unterstützung externer Berater zeitnah um. Durch die rechtzeitige Erfüllungaller regulatorischen Vorgaben, insbesondere durch die Einrichtung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft,kommen auf <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital insbesondere Kosten und interneAufwendungen zu, deren Höhe heute noch nicht abschließend kalkuliert werden kann.Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf zum KAGB greifen die Neuregelungen nicht fürbereits bestehende Fondsgesellschaften (sog. Bestandsschutz). Neue Fondsprodukteder <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital unterliegen dagegen erweiterten Rechnungslegungsvorschriftenund z.B. der Einführung einer Verwahrstelle. Dies könnte zusätzliche Kosten verursachen,die die Profitabilität und damit Attraktivität neuer Kapitalanlagen schmälern und Auswirkungenauf die Kundennachfrage haben können. Die vorgenannten Kosten stellen einRisiko für die Ertragslage von <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital dar, dem durch eine möglichsteffiziente Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen begegnet wird.Darüber hinaus kann heute noch keine abschließende Aussage getroffen werden, wiesich die freien Vermittler auf die neuen Regularien der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnungeinstellen werden und ob dieses Auswirkungen auf dasPlatzierungsvolumen des freien Vertriebs haben wird. Der gute Kontakt zu den Vertriebs-34 | HESSE NEWMAN CAPITAL

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