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2 MB - Hesse Newman

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11.3 Deutscher CorporateGovernance KodexDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu denEmpfehlungen der Regierungskommission DeutscherCorporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassungwurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat mitDatum vom 28. März 2013 abgegeben. Der Wortlaut derEntsprechenserklärung ist auf der Internetseite des Konzerns(www.hesse-newman.de) dauerhaft zugänglich.11.4 Honorar desKonzernabschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2012 als Aufwand erfasste Honorardes Abschlussprüfers beträgt TEUR 153 (Vorjahr:TEUR 136). Davon entfallen auf AbschlussprüfungenTEUR 106 (Vorjahr: TEUR 105), auf SteuerberatungsleistungenTEUR 17 (Vorjahr: TEUR 31), auf andere BestätigungsleistungenTEUR 6 sowie auf sonstige LeistungenTEUR 24.11.5 Ereignisse nach dem BilanzstichtagNach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besondererBedeutung eingetreten.Hamburg, 28. März 2013Der VorstandMarc DrießenDr. Marcus Simon84 | HESSE NEWMAN CAPITAL

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