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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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verzüglich durch neue ersetzen, woraus ersichtlich war, dass die Behebung solcher<br />

Mängel in kurzer Zeit möglich war. Im Zuge seiner Begehungen fand das <strong>Kontrollamt</strong><br />

auch in den Bä<strong>der</strong>n Floridsdorf und Laaerberg defekte Fehlerstromschutzschalter vor,<br />

die beim Betätigen <strong>der</strong> Prüftaste nicht auslösten.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Die defekten Fehlerstromschutzschalter in den Bä<strong>der</strong>n Floridsdorf<br />

und Laaerberg wurden getauscht.<br />

10.1.7 Eine ähnliche Vorgangsweise <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 stellte das <strong>Kontrollamt</strong><br />

in den Hallenbä<strong>der</strong>n Brigittenau und Ottakring fest. Die von <strong>der</strong> Firma W. im Prüfbefund<br />

vom November 2004 über Teile <strong>der</strong> elektrischen Anlage im Hallenbad Brigittenau vermerkten<br />

Mängel (Sauna, Dampfkammer und Chlorgasanlage) wurden erst Anfang Mai<br />

2005 behoben. Die im Befund vom Dezember 2004 aufgezeigten Mängel im Hallenbad<br />

Ottakring - etwa defekte Fehlerstromschutzschalter und Leuchtmittel <strong>der</strong> Fluchtwegorientierungsleuchten<br />

- waren im Zeitpunkt <strong>der</strong> Begehung durch das <strong>Kontrollamt</strong> Ende<br />

April 2005 noch nicht behoben.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Die im Befund aufgezeigten Mängel im Hallenbad Ottakring wurden<br />

inzwischen behoben.<br />

10.1.8 Bei seinen Begehungen stellte das <strong>Kontrollamt</strong> in allen Bä<strong>der</strong>n fest, dass eine<br />

ausreichende Anlagendokumentation zumin<strong>des</strong>t in einzelnen Elektroverteilern nicht vorhanden<br />

war o<strong>der</strong> vorhandene Dokumentationen nach einer Anlagenän<strong>der</strong>ung nicht aktualisiert<br />

wurden. Gemäß den Österreichischen Bestimmungen für Elektrotechnik müssen<br />

aktuelle Schaltpläne und Unterlagen <strong>der</strong> elektrischen Anlagen verfügbar sein. Als<br />

Schaltpläne gelten auch Übersichtsschaltpläne in vereinfachter einpoliger Darstellung<br />

o<strong>der</strong>, wie dies in den Elektroverteilern <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong> vielfach genügen würde, eine ausreichende<br />

Beschriftung <strong>der</strong> Stromkreise. Diese Bestimmungen verlangen naturgemäß,<br />

dass Än<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> Anlage unverzüglich in die bestehende Dokumentation einzutragen<br />

sind.

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