Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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henten, son<strong>der</strong>n von <strong>der</strong> erwähnten Firma W. - einer befugten<br />
Prüfanstalt - ausführen lässt.<br />
10.1.4 In zwei Befunden, nämlich jenem über die Prüfung <strong>des</strong> Familienba<strong>des</strong> Augarten<br />
im Jahr 2004 und jenem <strong>des</strong> Hallenba<strong>des</strong> Brigittenau im Jahr 2003 fehlte die Beurteilung<br />
<strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>des</strong> Potenzialausgleichs für Ba<strong>der</strong>äume und Duschecken.<br />
Die fehlende Beurteilung blieb seitens <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 ohne Konsequenzen,<br />
obwohl die ordnungsgemäße Herstellung <strong>des</strong> Potenzialausgleichs für die Benutzer <strong>der</strong><br />
jeweiligen Örtlichkeiten zur Vermeidung von Potenzialdifferenzen zwischen berührbaren<br />
leitfähigen Anlagenteilen von eminenter Bedeutung ist. Es wurde empfohlen, künftig auf<br />
<strong>der</strong> Prüfung <strong>des</strong> Potenzialausgleichs zu bestehen und - sofern die örtlichen Umstände<br />
einer Prüfung im Weg stehen - geeignete Maßnahmen zu setzen, die eine Prüfung ermöglichen.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Die Magistratsabteilung 44 kommt <strong>der</strong> Empfehlung <strong>des</strong> Kontroll-<br />
amtes nach und wird künftig auf <strong>der</strong> Prüfung <strong>des</strong> zusätzlichen Potenzialausgleiches<br />
bestehen.<br />
10.1.5 Die Einschau <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> in die Befunde zeigte, dass die Magistratsabteilung<br />
44 ab Ende <strong>des</strong> Jahres 2004 bis zum Prüfungszeitpunkt sechs Anlagen durch die<br />
bereits erwähnte Firma W. prüfen ließ. Bis Ende 2004 hatte sie die jeweiligen Bezirkskontrahenten<br />
für elektrotechnische Arbeiten mit den wie<strong>der</strong>kehrenden Anlagenprüfun-<br />
gen betraut.<br />
Während die Bezirkskontrahenten in ihren Befunden durchwegs mangelfreie Anlagen<br />
und <strong>der</strong>en Übereinstimmung mit den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen <strong>des</strong> Elektrotechnikgesetzes<br />
konstatierten, stellte die Firma W. überwiegend Befunde mit diversen<br />
Hinweisen auf zahlreiche Mängel aus. Nach Meinung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> war<br />
dies teils darauf zurückzuführen, dass einerseits die Bezirkskontrahenten kleinere Mängel<br />
bereits im Rahmen <strong>der</strong> Überprüfung behoben und diese in den Befunden nicht mehr<br />
angeführt hatten. An<strong>der</strong>erseits legte die Firma W. ihrer Prüfung die noch nicht verbindli-