04.12.2012 Aufrufe

Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 90 -<br />

Magistratsabteilung 44 Befunde aus nicht nachvollziehbaren Gründen z.T. mehrere Monate<br />

nach <strong>der</strong>en Einlangen in <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 zur Kenntnis genommen und<br />

unterfertigt hatte. Das <strong>Kontrollamt</strong> vertrat den Standpunkt, dass Prüfbefunde so rasch<br />

wie möglich vom Auftraggeber zur Kenntnis zu nehmen und umgehend entsprechende<br />

Maßnahmen zur Behebung allfälliger Mängel zu setzen sind. Es wurde in dem Zusammenhang<br />

darauf hingewiesen, wie dies auch auf einigen Befunden vermerkt war, dass<br />

eine Verzögerung <strong>der</strong> Kenntnisnahme den Betreiber <strong>der</strong> elektrischen Anlage nicht von<br />

<strong>der</strong> Verpflichtung zur etwaigen Sanierung entbindet.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Die Magistratsabteilung 44 folgt <strong>der</strong> Empfehlung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong><br />

und wird künftig die Befunde so rasch wie möglich zur Kenntnis<br />

nehmen.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> nunmehr detaillierten Prüfungen und damit auch<br />

umfangreichen Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln kann es<br />

aber verschiedentlich zu Verzögerungen kommen.<br />

10.1.3 In Pkt. 4.1 <strong>des</strong> Überprüfungsbefun<strong>des</strong> für elektrische Anlagen - VD 390 sind die<br />

elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften, auf <strong>der</strong>en Einhaltung die elektrische Anlage<br />

überprüft wurde, anzugeben. Wie dem <strong>Kontrollamt</strong> auffiel, wurden zwar vielfach einige<br />

<strong>der</strong> Vorschriften angeführt, dies allerdings keinesfalls erschöpfend und ohne Angabe<br />

<strong>der</strong> Fassung o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Ausgabedatums <strong>der</strong> jeweiligen Bestimmungen. Es wurde emp-<br />

fohlen, die mit <strong>der</strong> Anlagenüberprüfung beauftragten Firmen anzuhalten, auf den Befunden<br />

die <strong>der</strong> Überprüfung zu Grunde gelegenen Bestimmungen künftig exakt zu vermerken.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Die angeführten Unzulänglichkeiten haben zusammen mit an<strong>der</strong>en<br />

Überlegungen dazu geführt, dass die Magistratsabteilung 44<br />

seit Mitte <strong>des</strong> Jahres 2004 Überprüfungen nicht mehr von Kontra-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!