Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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Magistratsabteilung 44 Befunde aus nicht nachvollziehbaren Gründen z.T. mehrere Monate<br />
nach <strong>der</strong>en Einlangen in <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 zur Kenntnis genommen und<br />
unterfertigt hatte. Das <strong>Kontrollamt</strong> vertrat den Standpunkt, dass Prüfbefunde so rasch<br />
wie möglich vom Auftraggeber zur Kenntnis zu nehmen und umgehend entsprechende<br />
Maßnahmen zur Behebung allfälliger Mängel zu setzen sind. Es wurde in dem Zusammenhang<br />
darauf hingewiesen, wie dies auch auf einigen Befunden vermerkt war, dass<br />
eine Verzögerung <strong>der</strong> Kenntnisnahme den Betreiber <strong>der</strong> elektrischen Anlage nicht von<br />
<strong>der</strong> Verpflichtung zur etwaigen Sanierung entbindet.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Die Magistratsabteilung 44 folgt <strong>der</strong> Empfehlung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong><br />
und wird künftig die Befunde so rasch wie möglich zur Kenntnis<br />
nehmen.<br />
Auf Grund <strong>der</strong> nunmehr detaillierten Prüfungen und damit auch<br />
umfangreichen Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln kann es<br />
aber verschiedentlich zu Verzögerungen kommen.<br />
10.1.3 In Pkt. 4.1 <strong>des</strong> Überprüfungsbefun<strong>des</strong> für elektrische Anlagen - VD 390 sind die<br />
elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften, auf <strong>der</strong>en Einhaltung die elektrische Anlage<br />
überprüft wurde, anzugeben. Wie dem <strong>Kontrollamt</strong> auffiel, wurden zwar vielfach einige<br />
<strong>der</strong> Vorschriften angeführt, dies allerdings keinesfalls erschöpfend und ohne Angabe<br />
<strong>der</strong> Fassung o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Ausgabedatums <strong>der</strong> jeweiligen Bestimmungen. Es wurde emp-<br />
fohlen, die mit <strong>der</strong> Anlagenüberprüfung beauftragten Firmen anzuhalten, auf den Befunden<br />
die <strong>der</strong> Überprüfung zu Grunde gelegenen Bestimmungen künftig exakt zu vermerken.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Die angeführten Unzulänglichkeiten haben zusammen mit an<strong>der</strong>en<br />
Überlegungen dazu geführt, dass die Magistratsabteilung 44<br />
seit Mitte <strong>des</strong> Jahres 2004 Überprüfungen nicht mehr von Kontra-