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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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- 9 -<br />

primär Bewilligungsbestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Bä<strong>der</strong>n, Saunaanlagen,<br />

Warmluft- und Dampfbä<strong>der</strong>n, Kleinbadeteichen und Ba<strong>des</strong>tellen sowie<br />

grundsätzliche Hygienevorschriften enthalten.<br />

In § 9 BHygG ist festgelegt, dass die Bezirksverwaltungsbehörde Hallenbä<strong>der</strong>, künstliche<br />

Freibä<strong>der</strong>, Warmsprudelbeckenbä<strong>der</strong> und Kleinbadeteiche einmal jährlich, Saunaanlagen,<br />

Warmluft- und Dampfbä<strong>der</strong> und Bä<strong>der</strong> an Oberflächengewässern periodisch<br />

wie<strong>der</strong>kehrend an Ort und Stelle zu überprüfen hat. Bestehen begründete Bedenken,<br />

dass die Beschaffenheit <strong>des</strong> Becken-, Wasch- o<strong>der</strong> Brausewassers nicht dem Gesetz<br />

o<strong>der</strong> einer auf seiner Grundlage erlassenen Verordnung entspricht, sind dabei auch<br />

wasserhygienische Gutachten über die Beschaffenheit <strong>des</strong> Badewassers sowie über<br />

die Beschaffenheit <strong>des</strong> Wasch- und Brausewassers einzuholen, sofern es nicht <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Trinkwasserversorgung entnommen wird.<br />

Die BHygV regelt die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Wasserbeschaffenheit, die Badewasser-<br />

Aufbereitungsanlagen und die Becken, Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbä<strong>der</strong> so-<br />

wie <strong>der</strong>en innerbetriebliche und behördliche Kontrolle im Detail.<br />

Als zuständige Behörden fungieren sowohl in den Genehmigungsverfahren nach dem<br />

BHygG für die Errichtung und den Betrieb von Bä<strong>der</strong>n als auch bei den periodisch<br />

durchzuführenden Revisionen die magistratischen Bezirksämter in mittelbarer Bun<strong>des</strong>-<br />

verwaltung. Sie bedienen sich dabei verschiedener Sachverständiger <strong>der</strong> Magistratsabteilungen<br />

15 - Gesundheitswesen und Soziales und 36 - Technische Gewerbeangele-<br />

genheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen<br />

sowie <strong>der</strong> Arbeitsinspektion. Die Entnahme und die Untersuchung von<br />

Wasserproben wird im Regelfall vom Institut für Umweltmedizin-IFUM <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

15 vorgenommen.<br />

Auf Grund ihrer Eigenschaft als Betriebsanlagen unterliegen die Bä<strong>der</strong> <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

44 den Bestimmungen <strong>des</strong> ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes-ASchG und<br />

den diesbezüglichen Verordnungen, wobei die Arbeitsstättenverordnung - AStV, BGBl.<br />

II Nr. 368/98, die Arbeitsmittelverordnung - AM-VO, BGBl. II Nr. 164/00, die Verordnung

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