Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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beitsraum bei <strong>der</strong> Filterreinigung genutzt wurde. Eine Absturzsicherung fehlte auch im<br />
Bereich <strong>der</strong> Wasserbehälter auf dem Dachboden <strong>des</strong> Apostelba<strong>des</strong>.<br />
10. Feststellungen zur Anlagensicherheit<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Das Gelän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zuschauertribüne im Hallenbad Floridsdorf wurde<br />
bereits saniert.<br />
Die Fußwehren im Filterhaus <strong>des</strong> Laaerbergba<strong>des</strong> und die Absturzsicherungen<br />
im Bezirkshallenbad Simmering wurden ebenfalls<br />
bereits geliefert und montiert.<br />
10.1 Elektrische Anlagen<br />
10.1.1 Auf die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen ist grundsätzlich<br />
das Elektrotechnikgesetz-ETG 1992 anzuwenden. In den auf Grund dieses Gesetzes<br />
erlassenen Elektrotechnikverordnungen werden jeweils die letztgültigen vom Österrei-<br />
chischen Verband für Elektrotechnik (ÖVE) herausgegebenen Österreichischen Bestimmungen<br />
für die Elektrotechnik für verbindlich erklärt und die Verbindlichkeit von überholten<br />
Bestimmungen außer Kraft gesetzt.<br />
Die verbindlichen ÖVE-Vorschriften betreffen vorwiegend Errichtungsbestimmungen,<br />
befassen sich aber auch mit dem Betrieb elektrischer Anlagen. So sieht die ÖVE EN<br />
50110-1, Betrieb von elektrischen Anlagen, für elektrische Anlagen wie<strong>der</strong>kehrende<br />
Prüfungen in geeigneten Zeitabständen vor. Wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen sollen Mängel<br />
aufdecken, die nach <strong>der</strong> Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behin<strong>der</strong>n<br />
o<strong>der</strong> Gefährdungen hervorrufen können. Der Umfang wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Prüfungen darf<br />
je nach Bedarf und nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben sowohl in Bezug<br />
auf den örtlichen Bereich als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt<br />
werden, soweit dadurch eine Beurteilung <strong>des</strong> ordnungsgemäßen Zustan<strong>des</strong> möglich ist.<br />
Die Elektroschutzverordnung 2003 - ESV 2003, über den Schutz <strong>der</strong> Sicherheit und <strong>der</strong><br />
Gesundheit von ArbeitnehmerInnen vor Gefahren durch den elektrischen Strom vom