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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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beitsraum bei <strong>der</strong> Filterreinigung genutzt wurde. Eine Absturzsicherung fehlte auch im<br />

Bereich <strong>der</strong> Wasserbehälter auf dem Dachboden <strong>des</strong> Apostelba<strong>des</strong>.<br />

10. Feststellungen zur Anlagensicherheit<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Das Gelän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zuschauertribüne im Hallenbad Floridsdorf wurde<br />

bereits saniert.<br />

Die Fußwehren im Filterhaus <strong>des</strong> Laaerbergba<strong>des</strong> und die Absturzsicherungen<br />

im Bezirkshallenbad Simmering wurden ebenfalls<br />

bereits geliefert und montiert.<br />

10.1 Elektrische Anlagen<br />

10.1.1 Auf die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen ist grundsätzlich<br />

das Elektrotechnikgesetz-ETG 1992 anzuwenden. In den auf Grund dieses Gesetzes<br />

erlassenen Elektrotechnikverordnungen werden jeweils die letztgültigen vom Österrei-<br />

chischen Verband für Elektrotechnik (ÖVE) herausgegebenen Österreichischen Bestimmungen<br />

für die Elektrotechnik für verbindlich erklärt und die Verbindlichkeit von überholten<br />

Bestimmungen außer Kraft gesetzt.<br />

Die verbindlichen ÖVE-Vorschriften betreffen vorwiegend Errichtungsbestimmungen,<br />

befassen sich aber auch mit dem Betrieb elektrischer Anlagen. So sieht die ÖVE EN<br />

50110-1, Betrieb von elektrischen Anlagen, für elektrische Anlagen wie<strong>der</strong>kehrende<br />

Prüfungen in geeigneten Zeitabständen vor. Wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen sollen Mängel<br />

aufdecken, die nach <strong>der</strong> Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behin<strong>der</strong>n<br />

o<strong>der</strong> Gefährdungen hervorrufen können. Der Umfang wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Prüfungen darf<br />

je nach Bedarf und nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben sowohl in Bezug<br />

auf den örtlichen Bereich als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt<br />

werden, soweit dadurch eine Beurteilung <strong>des</strong> ordnungsgemäßen Zustan<strong>des</strong> möglich ist.<br />

Die Elektroschutzverordnung 2003 - ESV 2003, über den Schutz <strong>der</strong> Sicherheit und <strong>der</strong><br />

Gesundheit von ArbeitnehmerInnen vor Gefahren durch den elektrischen Strom vom

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