Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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beitsmittel und Arbeitsstoffe sowie in die Nachweise über durchzuführende Schulungen<br />
und Unterweisungen <strong>des</strong> Bä<strong>der</strong>personals genommen. Ferner wurden Unterlagen bzw.<br />
Befunde <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 zur Evaluierung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> Arbeitssicherheit<br />
bestellten externen Sicherheitsfachkraft und <strong>des</strong> Arbeitsmediziners eingesehen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Begehungen führte das <strong>Kontrollamt</strong> in verschiedenen Bä<strong>der</strong>n auch<br />
stichprobenweise Messungen <strong>der</strong> für die elektrischen Schutzmaßnahmen maßgeblichen<br />
Parameter durch, wobei es von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 - Bau- und Gebäudemanagement/Fachbereich<br />
Betrieb und Technischer Service unterstützt wurde.<br />
Zur Ergänzung <strong>der</strong> Erhebungen wurden teils eingehende Gespräche und Diskussionen<br />
mit den Mitarbeitern <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44, insbeson<strong>der</strong>e mit den zuständigen Betriebsleitern<br />
und Badebetriebsmeistern <strong>der</strong> jeweiligen Betriebsanlagen geführt.<br />
In Einzelfällen nahm das <strong>Kontrollamt</strong> im Prüfungszeitraum auch an Verhandlungen <strong>der</strong><br />
zuständigen magistratischen Bezirksämter als Zuhörer teil.<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> hat seine nachfolgenden Feststellungen schon zur Begrenzung <strong>des</strong><br />
Umfanges <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Bericht</strong>es auf die Darstellung jener Mängel und Unzulänglichkeiten<br />
in den geprüften Bä<strong>der</strong>n konzentriert, die <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 Anstoß<br />
zur Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen geben sollten. Obwohl es dem objektiven<br />
Bild <strong>der</strong> vorgefundenen Verhältnisse entsprochen hätte, wurde davon abgesehen,<br />
im Einzelnen über jene Wahrnehmungen zu berichten, die einen hygienisch und sicherheitstechnisch<br />
ordnungsgemäßen Zustand erkennen ließen.<br />
3. Die rechtlichen Grundlagen <strong>der</strong> Prüfung<br />
3.1 Die primären gesetzlichen Grundlagen für die Prüfung <strong>der</strong> Hygiene in städtischen<br />
Bä<strong>der</strong>n bilden das Bä<strong>der</strong>hygienegesetz (BHygG) 1976, BGBl.Nr. 254/76 idgF und die<br />
Bä<strong>der</strong>hygieneverordnung (BHygV), BGBl. II Nr. 420/98 idgF. Das BHygG dient dem<br />
präventiven Schutz <strong>der</strong> Gesundheit von Menschen insbeson<strong>der</strong>e vor den Gefahren <strong>der</strong><br />
Übertragung von Krankheiten. Neben allgemeinen Begriffsbestimmungen sind darin