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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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bracht, jedoch keine Feuerlöscher vorhanden waren, stellte eine Ausnahme dar. Im Hallenbad<br />

Floridsdorf waren einige Feuerlöscher nicht mit den dafür vorgesehenen Halterungen<br />

an <strong>der</strong> Wand montiert, son<strong>der</strong>n am Fußboden abgestellt, wobei auch diese Aufstellungsorte<br />

nicht gekennzeichnet waren. Mehrere Feuerlöscher waren nicht in einer<br />

leicht erreichbaren Griffhöhe montiert.<br />

9. Feststellungen zur baulichen Sicherheit<br />

9.1 Fehlende Bewilligungen<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

In den Hallenbä<strong>der</strong>n Ottakring, Brigittenau, Floridsdorf und im<br />

Schafbergbad sowie im Einsiedlerbad wurde das Betriebspersonal<br />

nochmals auf das bestehende Rauchverbot hingewiesen, fehlende<br />

Kennzeichnungen wurden angebracht.<br />

In den Bereichen, in denen das Rauchen gestattet ist, wurden die<br />

Kunststoff-Papierkörbe<br />

tauscht.<br />

durch Sicherheits-Papierkörbe ausge-<br />

Die fehlenden Feuerlöscher in den Hallenbä<strong>der</strong>n Ottakring und<br />

Floridsdorf wurden ergänzt und vorschriftsmäßig gekennzeichnet.<br />

9.1.1 Bei den baulichen Sicherheitsbelangen stellte das <strong>Kontrollamt</strong> seine Erhebungen<br />

primär auf die formellen Erfor<strong>der</strong>nisse für die Herstellung o<strong>der</strong> Abän<strong>der</strong>ung baulicher<br />

Anlagen, auf <strong>der</strong>en Standsicherheit sowie auf die gefahrlose Benützbarkeit <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong><br />

und <strong>der</strong>en Nebenanlagen ab, wie diese sowohl in <strong>der</strong> <strong><strong>Wien</strong>er</strong> Bauordnung als auch in<br />

<strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung festgelegt ist.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Formalerfor<strong>der</strong>nisse fiel auf, dass in einigen Bä<strong>der</strong>n verschiedene bauliche<br />

Anlagen über keine Baubewilligung bzw. keine Bewilligung nach dem BHygG verfügten<br />

bzw. verschiedene bauliche Anlagen nicht widmungskonform verwendet wurden.<br />

Im Hallenbad Floridsdorf wurde <strong>der</strong> bereits erwähnte rd. 300 m 2 große, im Konsensplan<br />

als Lager gewidmeter Raum als Garage für mehrere Pkw und Motorrä<strong>der</strong> verwendet

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