Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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bracht, jedoch keine Feuerlöscher vorhanden waren, stellte eine Ausnahme dar. Im Hallenbad<br />
Floridsdorf waren einige Feuerlöscher nicht mit den dafür vorgesehenen Halterungen<br />
an <strong>der</strong> Wand montiert, son<strong>der</strong>n am Fußboden abgestellt, wobei auch diese Aufstellungsorte<br />
nicht gekennzeichnet waren. Mehrere Feuerlöscher waren nicht in einer<br />
leicht erreichbaren Griffhöhe montiert.<br />
9. Feststellungen zur baulichen Sicherheit<br />
9.1 Fehlende Bewilligungen<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
In den Hallenbä<strong>der</strong>n Ottakring, Brigittenau, Floridsdorf und im<br />
Schafbergbad sowie im Einsiedlerbad wurde das Betriebspersonal<br />
nochmals auf das bestehende Rauchverbot hingewiesen, fehlende<br />
Kennzeichnungen wurden angebracht.<br />
In den Bereichen, in denen das Rauchen gestattet ist, wurden die<br />
Kunststoff-Papierkörbe<br />
tauscht.<br />
durch Sicherheits-Papierkörbe ausge-<br />
Die fehlenden Feuerlöscher in den Hallenbä<strong>der</strong>n Ottakring und<br />
Floridsdorf wurden ergänzt und vorschriftsmäßig gekennzeichnet.<br />
9.1.1 Bei den baulichen Sicherheitsbelangen stellte das <strong>Kontrollamt</strong> seine Erhebungen<br />
primär auf die formellen Erfor<strong>der</strong>nisse für die Herstellung o<strong>der</strong> Abän<strong>der</strong>ung baulicher<br />
Anlagen, auf <strong>der</strong>en Standsicherheit sowie auf die gefahrlose Benützbarkeit <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong><br />
und <strong>der</strong>en Nebenanlagen ab, wie diese sowohl in <strong>der</strong> <strong><strong>Wien</strong>er</strong> Bauordnung als auch in<br />
<strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung festgelegt ist.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Formalerfor<strong>der</strong>nisse fiel auf, dass in einigen Bä<strong>der</strong>n verschiedene bauliche<br />
Anlagen über keine Baubewilligung bzw. keine Bewilligung nach dem BHygG verfügten<br />
bzw. verschiedene bauliche Anlagen nicht widmungskonform verwendet wurden.<br />
Im Hallenbad Floridsdorf wurde <strong>der</strong> bereits erwähnte rd. 300 m 2 große, im Konsensplan<br />
als Lager gewidmeter Raum als Garage für mehrere Pkw und Motorrä<strong>der</strong> verwendet