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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Die aufgezeigten Mängel im betrieblichen Brandschutz (Brandschutzordnung,<br />

Evakuierungspläne, Fluchtweg-Orientierungspläne)<br />

werden im Zuge <strong>der</strong> Einrichtung eines Sicherheitsmanagements<br />

in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> bisher betrauten externen Sicherheitsfachkraft<br />

und <strong>der</strong> Magistratsabteilung 68 - Feuerwehr<br />

und Katastrophenschutz für jeden Bä<strong>der</strong>standort saniert werden.<br />

8.4.4 Als wichtige vorbeugende Maßnahme <strong>des</strong> Betriebsbrandschutzes ist das Einhalten<br />

<strong>des</strong> Rauchverbotes in <strong>der</strong> Betriebsanlage, insbeson<strong>der</strong>e in jenen Bereichen anzusehen,<br />

für die in den Bescheiden <strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter ein Rauchverbot verhängt<br />

wurde o<strong>der</strong> in den Bestimmungen <strong>des</strong> ASchG ein solches vorgesehen ist, wie<br />

etwa in den Schwimmhallen, den Chlorgasräumen, in verschiedenen Betriebsräumen,<br />

in den Lagerräumen für brennbare Materialien und Flüssigkeiten, in Sanitär- und Garde-<br />

roberäumen sowie in den Aufzugskabinen.<br />

Wie das <strong>Kontrollamt</strong> feststellte, war das Rauchverbot in einigen Bä<strong>der</strong>n - wie z.B. im<br />

Hallenbad Brigittenau in <strong>der</strong> Schwimmhalle und in <strong>der</strong> Aufzugskabine sowie in den<br />

meisten Räumen im Einsiedlerbad - nicht gekennzeichnet. Im Hallenbad Ottakring so-<br />

wie im Schafbergbad, teils auch im Einsiedlerbad wurden die Hinweise auf das Rauchverbot<br />

vom Betriebspersonal missachtet, wobei hinzukam, dass Zigarettenreste in<br />

brennbaren Papierkörben aus Kunststoff entsorgt wurden. Das wurde auch im Kombibad<br />

Simmering und auf <strong>der</strong> Zuschauertribüne im Hallenbad Floridsdorf beobachtet. Das<br />

<strong>Kontrollamt</strong> empfahl, in jenen Bereichen, in denen kein Rauchverbot besteht, jedenfalls<br />

Sicherheitspapierkörbe bereitzustellen.<br />

Der Betriebsbrandschutz umfasst auch die Bereitstellung und Wartung von Vorrichtungen<br />

zur ersten Löschhilfe (Feuerlöscher) in ausreichen<strong>der</strong> Anzahl und mit einem für die<br />

Brandbekämpfung geeigneten Löschmittel. Das <strong>Kontrollamt</strong> stellte fest, dass alle Feuerlöscher<br />

in den Bä<strong>der</strong>n mit Prüfplaketten versehen waren, die <strong>der</strong>en regelmäßige Prüfung<br />

und ordnungsgemäßen Zustand bestätigten; dass im Hallenbad Ottakring einige<br />

Feuerlöscher nicht gekennzeichnet und an einigen Stellen zwar Hinweisschil<strong>der</strong> ange-

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