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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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fahrenermittlung und -beurteilung sowie die festgestellten Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung<br />

im Sinn <strong>des</strong> § 5 ASchG in eigenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten<br />

festgehalten.<br />

8.4.2 In <strong>der</strong> Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente idgF<br />

ist u.a. festgelegt, dass diese Dokumente auch eine Brandschutzordnung, Evakuierungspläne<br />

und ein Explosionsschutzdokument umfassen müssen. Diese Unterlagen<br />

waren allerdings in keinem <strong>der</strong> geprüften Bä<strong>der</strong> vorhanden. Zwar hatte die Magistratsabteilung<br />

44 in den großen Badeanlagen mit <strong>der</strong> Erstellung von Brandschutzkonzepten<br />

bereits begonnen, doch beschränkten sich diese Bemühungen vor allem auf die Erarbeitung<br />

von Brandschutzplänen, die beim Hauptzugang <strong>der</strong> Angriffsebene <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

bereit zu halten sind und in erster Linie <strong>der</strong> Orientierung <strong>der</strong> Einsatzkräfte zur<br />

Brandbekämpfung dienen. Wie die Einschau in die Unterlagen zeigte, enthielten die<br />

Pläne jedoch we<strong>der</strong> alle sicherheitsrelevanten Angaben noch entsprachen sie hinsicht-<br />

lich <strong>der</strong> Inhalte und <strong>der</strong> Planzeichen den Technischen Richtlinien für den vorbeugenden<br />

Brandschutz (TRVB 0 121).<br />

8.4.3 Ebenso hatte die Magistratsabteilung 44 bisher davon Abstand genommen, Räumungskonzepte<br />

bzw. Evakuierungspläne für ihre Bä<strong>der</strong> zu entwickeln. Das <strong>Kontrollamt</strong><br />

sah in <strong>der</strong> Erstellung dieser Unterlagen insbeson<strong>der</strong>e für Kombibä<strong>der</strong> und Hallenbä<strong>der</strong>,<br />

in denen die Fluchtsituation auf Grund unübersichtlicher räumlicher Gegebenheiten im<br />

Brandfall sowohl für die Arbeitnehmer als auch für ortsunkundige Badegäste problematisch<br />

sein kann, einen gesteigerten Bedarf. Auf Grund <strong>des</strong> Umstan<strong>des</strong>, dass sich<br />

mitunter eine größere Anzahl von Badegästen in den verschiedenen Bereichen <strong>der</strong><br />

Badeanlage - in Saunaanlagen, Wannenbä<strong>der</strong>n etc. - aufhalten, empfahl das <strong>Kontrollamt</strong>,<br />

bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> lt. den ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen notwendigen<br />

Evakuierungspläne auch Fluchtwege für die Badegäste in die Räumungsplanung einzubeziehen.<br />

Ferner wurde angeregt, das Badepersonal in <strong>der</strong> Hilfeleistung bei einer allfälligen<br />

Evakuierung umfassend zu unterweisen und zur Information <strong>der</strong> Badegäste leicht<br />

verständliche Fluchtweg-Orientierungspläne anzufertigen bzw. in den Geschossen <strong>der</strong><br />

größeren Bä<strong>der</strong> montieren zu lassen.

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