Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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8.4 Betrieblicher Brandschutz<br />
- 75 -<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Die Mängel an <strong>der</strong> Fluchtwegsorientierungsbeleuchtung im Ottakringerbad<br />
und im Simmeringerbad wurden behoben.<br />
Ferner wurden in den Hallenbä<strong>der</strong>n Ottakring und Brigittenau sowie<br />
im Einsiedlerbad bei Hin<strong>der</strong>nissen und Gefahrenstellen Warnzeichen<br />
angebracht.<br />
Eine wirtschaftlich vertretbare Einbaumöglichkeit einer Rauchabzugsöffnung<br />
im Stiegenhaus <strong>des</strong> Einsiedlerba<strong>des</strong> wird <strong>der</strong>zeit geprüft.<br />
Die Fluchtwegkennzeichnungen in den Hallenbä<strong>der</strong>n Floridsdorf<br />
und Simmering wurden geprüft, fehlende Beschil<strong>der</strong>ungen ergänzt<br />
und unsachgemäße Lagerungen entfernt.<br />
Ferner wurde dafür Vorsorge getroffen, dass sämtliche Notausgänge<br />
und Notausstiege in allen Bä<strong>der</strong>n von Lagerungen künftig<br />
frei gehalten werden.<br />
8.4.1 Der Betriebsbrandschutz umfasst die Organisation <strong>der</strong> Präventivdienste, die Erstellung<br />
einer Brandschutzordnung mit einer Regelung über das Verhalten im Brandfall,<br />
die Durchführung von Eigenkontrollen und die Ausbildung <strong>der</strong> Arbeitnehmer in Belangen<br />
<strong>des</strong> Brandschutzes.<br />
Laut § 4 <strong>des</strong> ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes gehört zu diesen Präventivmaßnahmen<br />
auch die Verpflichtung <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 als Arbeitgeberin, die für die Sicherheit<br />
und die Gesundheit <strong>der</strong> Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu<br />
beurteilen und auf Grund dieses Wissens geeignete Maßnahmen zur Gefahrenverhütung<br />
festzulegen. Die Magistratsabteilung 44 hat mit diesen Aufgaben eine externe<br />
Sicherheitsfachkraft betraut. Wie die Prüfung ergab, hat diese die Ergebnisse <strong>der</strong> Ge-