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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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8.3.2 Weitere Feststellungen <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> betrafen Versäumnisse bei <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

von Flucht- und Rettungswegen, von Notausgängen und Gefahrenstellen.<br />

Diesbezügliche Pflichten <strong>des</strong> Arbeitgebers sind in <strong>der</strong> Verordnung über die Sicherheitsund<br />

Gesundheitsschutzkennzeichnung (Kennzeichnungsverordnung - KennV) BGBl. II<br />

Nr. 101/97, geregelt.<br />

So wurde u.a. festgestellt, dass im Hallenbad Simmering verschiedene Fluchtwege im<br />

Keller entwe<strong>der</strong> gar nicht gekennzeichnet o<strong>der</strong> vorhandene Kennzeichnungen durch<br />

verschiedene Lagerungen nicht einsehbar waren. Letzterer Mangel war auch im Hallenbad<br />

Floridsdorf festzustellen. Einige Fluchtwegskennzeichen wiesen in die falsche<br />

Richtung. Darüber hinaus waren als Notausgänge gekennzeichnete Türen versperrt<br />

o<strong>der</strong> versperrbar.<br />

Die aus dem Beckenumgang <strong>des</strong> Sommerba<strong>des</strong> Simmering führenden Notausstiege<br />

waren auf Grund von Korrosionserscheinungen nicht öffenbar. Eine zweiflügelige, als<br />

Notausgang gekennzeichnete Tür war außerdem mit einem Kantenriegel ausgestattet,<br />

<strong>der</strong> das Öffnen <strong>der</strong> Tür im Gefahrenfall erheblich erschwert. Ein an<strong>der</strong>er Notausgang<br />

war durch Lagerungen eingeengt bzw. unpassierbar. Ähnliche Mängel waren auch im<br />

Keller <strong>des</strong> Hallenba<strong>des</strong> Ottakring und im Apostelbad wahrzunehmen.<br />

In <strong>der</strong> Schwimmhalle <strong>des</strong> Hallenba<strong>des</strong> Simmering und im Hallenbad Ottakring waren<br />

die Leuchten <strong>der</strong> Fluchtwegsorientierungsbeleuchtung so montiert, dass sie nicht in die<br />

beabsichtigte Fluchtrichtung wiesen. Dieser Mangel wurde auch vom Vertreter <strong>des</strong> Arbeitsinspektorates<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Revision <strong>des</strong> Hallenba<strong>des</strong> Simmering am 20. Juli<br />

2005 beanstandet.<br />

Ferner fiel in den Hallenbä<strong>der</strong>n Ottakring und Brigittenau sowie im Einsiedlerbad auf,<br />

dass bei einigen Hin<strong>der</strong>nissen und Gefahrenstellen keine Warnzeichen angebracht waren.<br />

Das Stiegenhaus <strong>des</strong> Einsiedlerba<strong>des</strong> wies keine Rauchabzugsöffnung auf. Aus<br />

Sicherheitsgründen wurde angeregt, eine solche herzustellen und damit die aktuelle<br />

Rechtslage <strong>des</strong> § 106 <strong>der</strong> <strong><strong>Wien</strong>er</strong> Bauordnung zu erfüllen. Bezüglich <strong>der</strong> übrigen aufgezeigten<br />

Mängel wurde eine umgehende Sanierung empfohlen.

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