Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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8.3 Fluchtwege und Notausgänge<br />
8.3.1 Sowohl in <strong>der</strong> <strong><strong>Wien</strong>er</strong> Bauordnung als auch in <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung ist<br />
festgelegt, dass jede Betriebseinheit bzw. Arbeitsstätte über notwendige Verbindungswege<br />
bzw. Fluchtwege verfügen muss, über die je<strong>der</strong> Raum dieser Betriebseinheit o<strong>der</strong><br />
Arbeitsstätte sicher erreichbar ist und über die im Brandfall auch die Rettung von Menschen<br />
möglich sein muss. Zu diesem Zweck müssen Fluchtwege in ihrer Gesamtheit<br />
einen entsprechenden Brandschutz aufweisen, ausreichend belüftbar und beleuchtbar<br />
sein sowie eine bestimmte Breite und Höhe haben. Sie müssen eindeutig erkennbar<br />
und je<strong>der</strong>zeit ungehin<strong>der</strong>t benützbar sein. Sie dürfen nicht von Gegenständen begrenzt<br />
werden, die leicht umgestoßen werden können und nicht durch Bereiche führen, in<br />
denen gefährliche Stoffe die Flucht behin<strong>der</strong>n können. Für Notausgänge gilt überdies<br />
neben einer bestimmten Min<strong>des</strong>tbreite, dass sie je<strong>der</strong>zeit leicht und ohne fremde Hilfsmittel<br />
zu öffnen sein müssen.<br />
Wie die Prüfung ergab, waren diese Voraussetzungen nicht in allen Bä<strong>der</strong>n lückenlos<br />
erfüllt. So waren in mehreren Bä<strong>der</strong>n (Hallenbä<strong>der</strong> Simmering, Ottakring, Floridsdorf,<br />
Brigittenau sowie Einsiedlerbad und Apostelbad) auf einigen Fluchtwegen verschiedene<br />
Materialien gelagert, die den Fluchtweg nicht nur einengten, son<strong>der</strong>n durch ihre Beschaffenheit<br />
auch mit einer Brandgefahr verbunden waren.<br />
In mehreren Bä<strong>der</strong>n wurde <strong>der</strong> als Fluchtweg dienende, nur etwa 1,20 m breite Becken-<br />
umgang für diverse Lagerungen und auch als Arbeitsraum benutzt, wie etwa in den<br />
Hallenbä<strong>der</strong>n Brigittenau und Simmering, in denen - wie bereits erwähnt - im Fluchtweg<br />
Wäschetrockner und Bügeltische aufgestellt waren.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Die Lagerungen in den Fluchtwegen einiger Bä<strong>der</strong> wurden entfernt.<br />
In diesen Bereichen besteht die gleiche Problematik <strong>der</strong> ungenügenden<br />
Raumressourcen (s. die Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
44 zu Pkt. 8.2.8).