Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Die verschiedenartigen Materiallagerungen in den Gasmesserräumen<br />
<strong>des</strong> Einsiedlerba<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Apostelba<strong>des</strong> wurden umgehend<br />
entfernt.<br />
8.2.8 Das <strong>Kontrollamt</strong> gewann im Zusammenhang mit den angeführten Wahrnehmungen<br />
den Eindruck, dass die Mängel neben <strong>der</strong> Vernachlässigung <strong>der</strong> Pflichten <strong>der</strong><br />
Badebetriebsmeister und <strong>der</strong> Betriebsleiter vor allem auf die knappen Raumressourcen<br />
vorwiegend in den betrieblich genutzten Bereichen zurückzuführen waren. Zum Teil<br />
wurden vorhandene Arbeitsräume, Gar<strong>der</strong>oberäume, Verkehrsflächen und Fluchtwege<br />
teils unter Inkaufnahme nicht unerheblicher Brandgefahr o<strong>der</strong> einer Verschlechterung<br />
<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen für Lagerzwecke umfunktioniert. So war z.B. im Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Begehung ein Teilbereich <strong>des</strong> nur 1,20 m breiten Beckenumganges im Keller <strong>des</strong> Hallenba<strong>des</strong><br />
Simmering als Bügelraum eingerichtet worden. Ein weiteres Problem stellten<br />
die langen Lieferintervalle von Materialien und Chemikalien dar, was dazu führte, dass<br />
eine größere Lagerkapazität gebraucht wurde.<br />
Wenngleich die Schaffung von Lagerräumen unter Verwendung von leichten Gitterkonstruktionen<br />
den Gesichtspunkten <strong>der</strong> Sparsamkeit gerecht wurde, kam das <strong>Kontrollamt</strong><br />
nicht umhin, mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, dass Lagerräume für brennbare<br />
Flüssigkeiten o<strong>der</strong> leicht brennbare Materialien in Mengen, die über den täglichen Be-<br />
darf hinausgehen, u.a. einen entsprechenden Brandschutz aller umgebenden Bauteile<br />
erfor<strong>der</strong>n und Gitterkonstruktionen diese Qualifikation auf keinen Fall besitzen. Es<br />
wurde daher empfohlen, auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Sanierung <strong>der</strong> aufgezeigten<br />
Mängel zu setzen.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Hinsichtlich widmungsfremd genutzter Räumlichkeiten weist die<br />
Magistratsabteilung 44 darauf hin, dass seit <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong><br />
Bä<strong>der</strong> durch zusätzliche gesetzliche Vorschriften (z.B. Arbeitnehmerschutz)<br />
die vorhandenen Raumkapazitäten oftmals nicht mehr<br />
ausreichen.