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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Die verschiedenartigen Materiallagerungen in den Gasmesserräumen<br />

<strong>des</strong> Einsiedlerba<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Apostelba<strong>des</strong> wurden umgehend<br />

entfernt.<br />

8.2.8 Das <strong>Kontrollamt</strong> gewann im Zusammenhang mit den angeführten Wahrnehmungen<br />

den Eindruck, dass die Mängel neben <strong>der</strong> Vernachlässigung <strong>der</strong> Pflichten <strong>der</strong><br />

Badebetriebsmeister und <strong>der</strong> Betriebsleiter vor allem auf die knappen Raumressourcen<br />

vorwiegend in den betrieblich genutzten Bereichen zurückzuführen waren. Zum Teil<br />

wurden vorhandene Arbeitsräume, Gar<strong>der</strong>oberäume, Verkehrsflächen und Fluchtwege<br />

teils unter Inkaufnahme nicht unerheblicher Brandgefahr o<strong>der</strong> einer Verschlechterung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen für Lagerzwecke umfunktioniert. So war z.B. im Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Begehung ein Teilbereich <strong>des</strong> nur 1,20 m breiten Beckenumganges im Keller <strong>des</strong> Hallenba<strong>des</strong><br />

Simmering als Bügelraum eingerichtet worden. Ein weiteres Problem stellten<br />

die langen Lieferintervalle von Materialien und Chemikalien dar, was dazu führte, dass<br />

eine größere Lagerkapazität gebraucht wurde.<br />

Wenngleich die Schaffung von Lagerräumen unter Verwendung von leichten Gitterkonstruktionen<br />

den Gesichtspunkten <strong>der</strong> Sparsamkeit gerecht wurde, kam das <strong>Kontrollamt</strong><br />

nicht umhin, mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, dass Lagerräume für brennbare<br />

Flüssigkeiten o<strong>der</strong> leicht brennbare Materialien in Mengen, die über den täglichen Be-<br />

darf hinausgehen, u.a. einen entsprechenden Brandschutz aller umgebenden Bauteile<br />

erfor<strong>der</strong>n und Gitterkonstruktionen diese Qualifikation auf keinen Fall besitzen. Es<br />

wurde daher empfohlen, auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Sanierung <strong>der</strong> aufgezeigten<br />

Mängel zu setzen.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Hinsichtlich widmungsfremd genutzter Räumlichkeiten weist die<br />

Magistratsabteilung 44 darauf hin, dass seit <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong><br />

Bä<strong>der</strong> durch zusätzliche gesetzliche Vorschriften (z.B. Arbeitnehmerschutz)<br />

die vorhandenen Raumkapazitäten oftmals nicht mehr<br />

ausreichen.

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