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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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rialien in einem Bereich unterhalb <strong>der</strong> Beckenterrasse eingerichtet. Auch in diesem Fall<br />

war die räumliche Trennung <strong>des</strong> Lagers gegen die Liegewiese ohne jeglichen Brandschutz<br />

nur mit einer Gitterkonstruktion hergestellt worden.<br />

Die Situation war im Zeitpunkt <strong>der</strong> Besichtigung durch das <strong>Kontrollamt</strong> nicht unkritisch<br />

zu beurteilen, da leicht entzündliche Materialien, wie Papier und Kunststofffolien, in unmittelbarer<br />

Nähe eines Halogenscheinwerfers lagerten, durch <strong>des</strong>sen Hitzeentwicklung<br />

Brandgefahr gegeben war.<br />

Nach Meinung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> wäre für brennbare Lagerungen in den vorgefundenen<br />

Mengen jedenfalls die Ausbildung eines entsprechenden Raumes erfor<strong>der</strong>lich gewesen,<br />

an<strong>der</strong>nfalls hätten die Lagerungen aus diesem Bereich entfernt werden müssen.<br />

8.2.7 Eine hinsichtlich <strong>des</strong> Brandschutzes unbefriedigende Situation fand das Kontroll-<br />

amt auch im Wirtschaftshof <strong>des</strong> Schafbergba<strong>des</strong> vor. Zwei Lagerräume waren für diverse<br />

brennbare Lacke und Verdünnungsmittel sowie für diverse Treibstoffe mit einem La-<br />

gervolumen von rd. 150 l eingerichtet, die ebenfalls nicht die entsprechenden Sicherheitskriterien<br />

erfüllten. In einem <strong>der</strong> Lagerräume wurde überdies, wie ein benutzter<br />

Aschenbecher vermuten ließ, das Rauchverbot missachtet.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Im Schafbergbad ist im Zuge <strong>der</strong> bevorstehenden Generalsanierung<br />

geplant, einen Raum für die Lagerung brennbarer Flüssigkei-<br />

ten zu errichten. Die vorgefundenen brennbaren Materialien wurden<br />

umgehend entfernt.<br />

Im Einsiedlerbad sowie im Apostelbad war festzustellen, dass in den Gasmesserräumen<br />

entgegen den Bestimmungen <strong>der</strong> Technischen Richtlinien für Einrichtung, Än<strong>der</strong>ung,<br />

Betrieb und Instandhaltung von Nie<strong>der</strong>druck-Gasanlagen (ÖVGW TR-Gas 1996)<br />

verschiedene Materialien und Gegenstände - wie Autoreifen, Lebensmittel etc. - gelagert<br />

waren.

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