Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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truktion hergestellt. Gemäß § 29 <strong>des</strong> <strong><strong>Wien</strong>er</strong> Garagengesetzes dürfen brennbare Flüssigkeiten<br />
mit einem Flammpunkt bis 100° C in Garagen und <strong>der</strong>en brandgefährdeten<br />
Nebenräumen nur bis zu einer Höchstmenge von 20 l gelagert werden. Im gegenständlichen<br />
Fall war die höchst zulässige Lagermenge somit auch in diesem Fall weit überschritten.<br />
Die Betriebsleitung hatte für den Fall von Undichtheiten die Gebinde in Auffangwannen<br />
abgestellt, diese waren jedoch bei weitem zu klein, um den Inhalt <strong>der</strong> darin<br />
gelagerten Gebinde aufzunehmen.<br />
8.2.5 Ein weiterer rd. 30 m 2 großer Teil <strong>des</strong> in Rede stehenden Garagenraumes war von<br />
<strong>der</strong> Betriebsleitung als Tischlerwerkstätte eingerichtet worden, wobei dieser Bereich<br />
ebenfalls nur mit einer Gitterkonstruktion vom übrigen Garagenbereich abgetrennt war.<br />
Der Fußboden war im Zeitpunkt <strong>der</strong> Begehungen <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> mit Sägespänen<br />
und an<strong>der</strong>en leicht brennbaren Holzabfällen verunreinigt. Außerdem lagerten im unmittelbaren<br />
Umgebungsbereich mehrere Werkstücke und Möbel aus Holz.<br />
Bei <strong>der</strong> Einschau in die Konsenspläne fiel ferner auf, dass <strong>des</strong>sen Lüftungsanlage über<br />
keine Brandschutzklappen, die im Brandfall den Übertritt <strong>der</strong> Flammen und <strong>des</strong> Rauches<br />
von einem Brandabschnitt in den nächsten verhin<strong>der</strong>n sollen, verfügte.<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> wies darauf hin, dass brennbare Lagerungen sowie die Schaffung von<br />
Werkstätten im gemeinsamen Raumverbund mit Garagen gemäß den Bestimmungen<br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Wien</strong>er</strong> Garagengesetzes wegen <strong>der</strong> damit verbundenen Brandgefahr unzulässig<br />
sind.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Im Hallenbad Floridsdorf wurde inzwischen ein Architekt damit beauftragt,<br />
aus <strong>der</strong> vorhandenen Räumlichkeit ein dem heutigen betrieblichen<br />
Bedarf entsprechen<strong>des</strong> Nutzungskonzept unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> diesbezüglichen Sicherheitsvorschriften zu erarbeiten.<br />
8.2.6 Im Schafbergbad hatte die Betriebsleitung ein Lager für zum Teil brennbare Mate-