Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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bare Flüssigkeiten sowie leere, nicht entgaste Benzinkanister in Gängen und Betriebsräumen<br />
gelagert. Vor allem in Kombibä<strong>der</strong>n waren brennbare Flüssigkeiten, insbeson<strong>der</strong>e<br />
alkoholische Lösungen, die für die Fuß<strong>des</strong>infektion verwendet werden, gemeinsam<br />
mit brandför<strong>der</strong>nden Chemikalien wie Calciumhypochlorit sowie Hypochloritlauge zusammen<br />
mit Säuren aufbewahrt worden. Außerdem war aufgefallen, dass sich in den<br />
meisten <strong>der</strong> besuchten Bä<strong>der</strong> unverhältnismäßig viele Leergebinde von Chemikalien,<br />
vor allem Kunststoffbehälter für Säuren und Laugen befanden.<br />
Im Keller <strong>des</strong> Hermannba<strong>des</strong> war ein Kompressor so nahe an <strong>der</strong> Wand installiert, dass<br />
<strong>des</strong>sen Abwärme nicht ausreichend abgeführt und daher eine Überhitzung <strong>des</strong> Gerätes<br />
nicht ausgeschlossen werden konnte.<br />
Nach einem schriftlichen Hinweis <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> auf die bestehenden Gefahren veranlasste<br />
die Magistratsabteilung 44 umgehend die Beseitigung <strong>der</strong> aufgezeigten Män-<br />
gel.<br />
2. Prüfungsumfang und Prüfungsmethoden <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong><br />
Im Sinn <strong>des</strong> Prüfersuchens legte das <strong>Kontrollamt</strong> den Schwerpunkt seiner Prüfung<br />
darauf, ob bei den von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 verwalteten Badeanlagen und <strong>der</strong>en<br />
technischen Einrichtungen, von denen eine Gefahr für die Sicherheit <strong>des</strong> Lebens o<strong>der</strong><br />
die Gesundheit von Menschen ausgehen kann, ausreichende, angemessene und ord-<br />
nungsgemäße Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Im Sinn <strong>des</strong> § 73 Abs 1 <strong>der</strong><br />
<strong><strong>Wien</strong>er</strong> <strong>Stadt</strong>verfassung wurde die Prüfung auch auf die den magistratischen Bezirks-<br />
ämtern obliegende Vollziehung <strong>der</strong> behördlichen Aufgaben erstreckt. Zu diesem Zweck<br />
nahm das <strong>Kontrollamt</strong> Einsicht in die Bescheide <strong>der</strong> Bau-, Betriebs- und Benützungsbewilligungen,<br />
in die Konsenspläne und in die technischen Anlagenbeschreibungen.<br />
Die Gebäude und Anlagen <strong>der</strong> geprüften Bä<strong>der</strong> wurden mehrmals begangen, um ein<br />
möglichst vollständiges Bild über den Sicherheits- und Hygienestandard in städtischen<br />
Bä<strong>der</strong>n zu gewinnen. Einschau wurde in die Betriebsunterlagen, wie die Sicherheitsund<br />
Gesundheitsschutz-Dokumente, in die Gutachten über die Wasserqualität, in diverse<br />
Befunde über die wie<strong>der</strong>kehrenden Überprüfungen <strong>der</strong> technischen Anlagen, Ar-