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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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bare Flüssigkeiten sowie leere, nicht entgaste Benzinkanister in Gängen und Betriebsräumen<br />

gelagert. Vor allem in Kombibä<strong>der</strong>n waren brennbare Flüssigkeiten, insbeson<strong>der</strong>e<br />

alkoholische Lösungen, die für die Fuß<strong>des</strong>infektion verwendet werden, gemeinsam<br />

mit brandför<strong>der</strong>nden Chemikalien wie Calciumhypochlorit sowie Hypochloritlauge zusammen<br />

mit Säuren aufbewahrt worden. Außerdem war aufgefallen, dass sich in den<br />

meisten <strong>der</strong> besuchten Bä<strong>der</strong> unverhältnismäßig viele Leergebinde von Chemikalien,<br />

vor allem Kunststoffbehälter für Säuren und Laugen befanden.<br />

Im Keller <strong>des</strong> Hermannba<strong>des</strong> war ein Kompressor so nahe an <strong>der</strong> Wand installiert, dass<br />

<strong>des</strong>sen Abwärme nicht ausreichend abgeführt und daher eine Überhitzung <strong>des</strong> Gerätes<br />

nicht ausgeschlossen werden konnte.<br />

Nach einem schriftlichen Hinweis <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> auf die bestehenden Gefahren veranlasste<br />

die Magistratsabteilung 44 umgehend die Beseitigung <strong>der</strong> aufgezeigten Män-<br />

gel.<br />

2. Prüfungsumfang und Prüfungsmethoden <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong><br />

Im Sinn <strong>des</strong> Prüfersuchens legte das <strong>Kontrollamt</strong> den Schwerpunkt seiner Prüfung<br />

darauf, ob bei den von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 verwalteten Badeanlagen und <strong>der</strong>en<br />

technischen Einrichtungen, von denen eine Gefahr für die Sicherheit <strong>des</strong> Lebens o<strong>der</strong><br />

die Gesundheit von Menschen ausgehen kann, ausreichende, angemessene und ord-<br />

nungsgemäße Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Im Sinn <strong>des</strong> § 73 Abs 1 <strong>der</strong><br />

<strong><strong>Wien</strong>er</strong> <strong>Stadt</strong>verfassung wurde die Prüfung auch auf die den magistratischen Bezirks-<br />

ämtern obliegende Vollziehung <strong>der</strong> behördlichen Aufgaben erstreckt. Zu diesem Zweck<br />

nahm das <strong>Kontrollamt</strong> Einsicht in die Bescheide <strong>der</strong> Bau-, Betriebs- und Benützungsbewilligungen,<br />

in die Konsenspläne und in die technischen Anlagenbeschreibungen.<br />

Die Gebäude und Anlagen <strong>der</strong> geprüften Bä<strong>der</strong> wurden mehrmals begangen, um ein<br />

möglichst vollständiges Bild über den Sicherheits- und Hygienestandard in städtischen<br />

Bä<strong>der</strong>n zu gewinnen. Einschau wurde in die Betriebsunterlagen, wie die Sicherheitsund<br />

Gesundheitsschutz-Dokumente, in die Gutachten über die Wasserqualität, in diverse<br />

Befunde über die wie<strong>der</strong>kehrenden Überprüfungen <strong>der</strong> technischen Anlagen, Ar-

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