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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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bare Materialien und Flüssigkeiten - wie Putzmittel etc. - in größeren Mengen aufbewahrt.<br />

Ein erhöhtes Risiko erblickte das <strong>Kontrollamt</strong> auch darin, dass in diesem Raum<br />

auch eine Reihe von Spraydosen (Druckgaspackungen) für die verschiedensten Zwecke<br />

(z.B. Schmiermittel, Rostlöser usw.) gemeinsam mit an<strong>der</strong>en brennbaren Materialien<br />

in einfachen Regalen gelagert wurden.<br />

Auffällig war dabei, dass in diesem Lagerraum einige Putzschächte und Einlaufgitter <strong>der</strong><br />

Hauskanalanlage vorhanden waren und <strong>des</strong>halb die Gefahr bestand, dass auslaufende<br />

brennbare Flüssigkeiten in den Kanal gelangen, zumal bei <strong>der</strong> Lagerung auch in diesem<br />

Fall auf Auffangwannen verzichtet wurde.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Spraydosen, die in den meisten <strong>der</strong> geprüften Bä<strong>der</strong> unsachgemäß gelagert<br />

waren, wurde darauf hingewiesen, dass in Gewerbeanlagen ein Lagerungsverbot<br />

in Stiegenhäusern, in Ausgängen, in Notausgängen und im Umkreis von fünf Metern um<br />

Ausgänge aus Stiegenhäusern und Notausgängen, in Durchfahrten und auf Gängen besteht.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Für den <strong>der</strong>zeit als Gar<strong>der</strong>obe gewidmeten Raum unterhalb <strong>der</strong><br />

Betriebsmeisterwohnung im Hallenbad Ottakring wird bei <strong>der</strong> Behörde<br />

um eine Nutzungsän<strong>der</strong>ung als Lagerraum eingereicht und<br />

<strong>der</strong> Raum gemäß den behördlichen Auflagen adaptiert werden.<br />

Die hiezu erfor<strong>der</strong>lichen Pläne sind <strong>der</strong>zeit in Ausarbeitung begrif-<br />

fen.<br />

8.2.4 Im Hallenbad Floridsdorf wurde von <strong>der</strong> Betriebsleitung ein rd. 53 m 2 großer Bereich<br />

eines widmungswidrig als Garage genützten Kellerraumes abgetrennt und als Lagerraum<br />

für diverse Materialien und Flüssigkeiten, wie Putzmittel und Chemikalien usw.<br />

verwendet. Obwohl ein Teil <strong>der</strong> gelagerten Flüssigkeiten im Gesamtumfang von mehreren<br />

hun<strong>der</strong>t Litern gem. <strong>der</strong> Kennzeichnung auf den 10-Liter-Gebinden als leicht entzündlich<br />

(Flammpunkt unter 21° C) einzustufen waren, wurde die Abtrennung <strong>des</strong> Lagerraumes<br />

unter Verzicht auf jeglichen Brandschutz lediglich mit einer Gitterkons-

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