Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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bare Materialien und Flüssigkeiten - wie Putzmittel etc. - in größeren Mengen aufbewahrt.<br />
Ein erhöhtes Risiko erblickte das <strong>Kontrollamt</strong> auch darin, dass in diesem Raum<br />
auch eine Reihe von Spraydosen (Druckgaspackungen) für die verschiedensten Zwecke<br />
(z.B. Schmiermittel, Rostlöser usw.) gemeinsam mit an<strong>der</strong>en brennbaren Materialien<br />
in einfachen Regalen gelagert wurden.<br />
Auffällig war dabei, dass in diesem Lagerraum einige Putzschächte und Einlaufgitter <strong>der</strong><br />
Hauskanalanlage vorhanden waren und <strong>des</strong>halb die Gefahr bestand, dass auslaufende<br />
brennbare Flüssigkeiten in den Kanal gelangen, zumal bei <strong>der</strong> Lagerung auch in diesem<br />
Fall auf Auffangwannen verzichtet wurde.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Spraydosen, die in den meisten <strong>der</strong> geprüften Bä<strong>der</strong> unsachgemäß gelagert<br />
waren, wurde darauf hingewiesen, dass in Gewerbeanlagen ein Lagerungsverbot<br />
in Stiegenhäusern, in Ausgängen, in Notausgängen und im Umkreis von fünf Metern um<br />
Ausgänge aus Stiegenhäusern und Notausgängen, in Durchfahrten und auf Gängen besteht.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Für den <strong>der</strong>zeit als Gar<strong>der</strong>obe gewidmeten Raum unterhalb <strong>der</strong><br />
Betriebsmeisterwohnung im Hallenbad Ottakring wird bei <strong>der</strong> Behörde<br />
um eine Nutzungsän<strong>der</strong>ung als Lagerraum eingereicht und<br />
<strong>der</strong> Raum gemäß den behördlichen Auflagen adaptiert werden.<br />
Die hiezu erfor<strong>der</strong>lichen Pläne sind <strong>der</strong>zeit in Ausarbeitung begrif-<br />
fen.<br />
8.2.4 Im Hallenbad Floridsdorf wurde von <strong>der</strong> Betriebsleitung ein rd. 53 m 2 großer Bereich<br />
eines widmungswidrig als Garage genützten Kellerraumes abgetrennt und als Lagerraum<br />
für diverse Materialien und Flüssigkeiten, wie Putzmittel und Chemikalien usw.<br />
verwendet. Obwohl ein Teil <strong>der</strong> gelagerten Flüssigkeiten im Gesamtumfang von mehreren<br />
hun<strong>der</strong>t Litern gem. <strong>der</strong> Kennzeichnung auf den 10-Liter-Gebinden als leicht entzündlich<br />
(Flammpunkt unter 21° C) einzustufen waren, wurde die Abtrennung <strong>des</strong> Lagerraumes<br />
unter Verzicht auf jeglichen Brandschutz lediglich mit einer Gitterkons-