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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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nau, Schafbergbad und Einsiedlerbad wurden nachjustiert. Die<br />

bisher nicht geprüften Türen werden künftig einer jährlichen Prüfung<br />

unterzogen werden.<br />

8.2 Brennbare Lagerungen<br />

8.2.1 Ein beson<strong>der</strong>es Erfor<strong>der</strong>nis zur Ausbildung von Brandabschnitten - das sind Teile<br />

eines Gebäu<strong>des</strong>, die durch branddämmende Maßnahmen begrenzt sind - ist in jenen<br />

Bereichen gegeben, in denen brennbare Materialien o<strong>der</strong> brennbare Flüssigkeiten in<br />

größeren Mengen aufbewahrt werden. Das Gleiche gilt für bestimmte Betriebsräume, in<br />

denen eine erhöhte Brandlast gegeben ist, wie etwa in Lüftungs- und Klimazentralen,<br />

elektrischen Betriebsräumen, Maschinenräumen und ähnlichen Zwecken dienenden<br />

Räumen. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an solche Gebäudebereiche sind in aktuellen gesetzlichen<br />

Bestimmungen, wie <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung und <strong>der</strong> <strong><strong>Wien</strong>er</strong> Bauordnung, explizit<br />

festgeschrieben.<br />

Bei <strong>der</strong> Prüfung fiel auf, dass die Magistratsabteilung 44 insbeson<strong>der</strong>e in den Hallenbä<strong>der</strong>n<br />

und Kombibä<strong>der</strong>n meist Räume in den Kellergeschossen für verschiedene Lagerungen<br />

nützte, ohne die erfor<strong>der</strong>lichen Brandschutzvorkehrungen getroffen zu haben.<br />

Es wurden bei den Anlagenbegehungen neben leicht brennbaren Materialien - wie Pa-<br />

pier, Verpackungsmaterialien, Kunststofffolien, Schaumstoffen etc. - auch brennbare<br />

Flüssigkeiten <strong>der</strong> Gefahrenklassen I (Flammpunkt < 21° C) und II (Flammpunkt 21° C<br />

bis 55° C) vorgefunden.<br />

Im Wassermesserraum <strong>des</strong> Hallenba<strong>des</strong> Ottakring wurden z.B. im Bereich <strong>des</strong> Kellerausganges<br />

ins Freie neben Autoreifen auch rd. 200 l Benzin, Dieseltreibstoff und an<strong>der</strong>e<br />

brennbare Flüssigkeiten in Metall- und Kunststoffkanistern gelagert. Bemerkenswert<br />

war die Situation <strong>des</strong>halb, weil <strong>der</strong> Wassermesseraum für solche Lagerungen baulich<br />

nicht ausgestattet war. Es fehlten die erfor<strong>der</strong>liche Be- und Entlüftung und eine explosionsgeschützte<br />

Elektroinstallation. Anstatt einer Feuerschutztür war nur eine Holztür<br />

vorhanden, <strong>der</strong>en Türblatt auf Vorschlag <strong>der</strong> Sicherheitsfachkraft mit zwei Öffnungen für<br />

die Be- und Entlüftung versehen worden war.

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