Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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chengewässer) auch gegenüber Darm pathogenen Viren so zu<br />
überwachen, wie dies die geltende EU Badegewässer Richtlinie<br />
vorsieht.<br />
Als Schlussfolgerung kann angeführt werden, dass die Qualität<br />
von Badewasser im rechtlichen Regelwert im Detail festgelegt ist.<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> rechtlichen Vorgaben werden in <strong>der</strong> Regel<br />
erreicht, die Überwachungstätigkeit im Wechselspiel zwischen Eigenkontrolle<br />
(innerbetrieblicher Kontrolle), kontrollierenden Facheinrichtungen<br />
und Behörde erscheint ausreichend.<br />
Die Beschwerden, Anfragen und Ängste von Badegästen entspringen<br />
oft einem grundlegenden Unverständnis <strong>der</strong> Mikrobiologie<br />
und Infektiologie. Meist ist das persönliche Verhalten als Infekti-<br />
onsursache wesentlicher als die Umfeldfaktoren.<br />
Das gesamte Thema Legionellen ist innerhalb <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>hygiene<br />
geson<strong>der</strong>t zu betrachten. Die Bewertung dieser Mikroorganismen<br />
ist in Krankenhaus und Pflegebereich einerseits und an<strong>der</strong>erseits<br />
im kommunalen Bereich (privat und öffentlich) unterschiedlich zu<br />
sehen. Die sanitärtechnischen Vorgaben zur größtmöglichen Si-<br />
cherheit sind noch nicht ausformuliert und umgesetzt. Voraussichtlich<br />
wird auch die Rechtslage diesen Entwicklungen entspre-<br />
chend laufend angepasst werden.<br />
Aus <strong>der</strong> medizinischen Fachliteratur ist erkenntlich, dass Badewasser<br />
als Infektionsquelle in industrialisierten Län<strong>der</strong>n keine wesentliche<br />
Rolle spielt. Der Erkenntnisgewinn zu den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die Qualität von Badewasser ist weniger auf gezielt ausgerichtete,<br />
klinische o<strong>der</strong> epidemiologische Studien, als vielmehr auf<br />
theoretische Überlegungen, technische Neuerungen und Empirie<br />
gegründet".