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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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chengewässer) auch gegenüber Darm pathogenen Viren so zu<br />

überwachen, wie dies die geltende EU Badegewässer Richtlinie<br />

vorsieht.<br />

Als Schlussfolgerung kann angeführt werden, dass die Qualität<br />

von Badewasser im rechtlichen Regelwert im Detail festgelegt ist.<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> rechtlichen Vorgaben werden in <strong>der</strong> Regel<br />

erreicht, die Überwachungstätigkeit im Wechselspiel zwischen Eigenkontrolle<br />

(innerbetrieblicher Kontrolle), kontrollierenden Facheinrichtungen<br />

und Behörde erscheint ausreichend.<br />

Die Beschwerden, Anfragen und Ängste von Badegästen entspringen<br />

oft einem grundlegenden Unverständnis <strong>der</strong> Mikrobiologie<br />

und Infektiologie. Meist ist das persönliche Verhalten als Infekti-<br />

onsursache wesentlicher als die Umfeldfaktoren.<br />

Das gesamte Thema Legionellen ist innerhalb <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>hygiene<br />

geson<strong>der</strong>t zu betrachten. Die Bewertung dieser Mikroorganismen<br />

ist in Krankenhaus und Pflegebereich einerseits und an<strong>der</strong>erseits<br />

im kommunalen Bereich (privat und öffentlich) unterschiedlich zu<br />

sehen. Die sanitärtechnischen Vorgaben zur größtmöglichen Si-<br />

cherheit sind noch nicht ausformuliert und umgesetzt. Voraussichtlich<br />

wird auch die Rechtslage diesen Entwicklungen entspre-<br />

chend laufend angepasst werden.<br />

Aus <strong>der</strong> medizinischen Fachliteratur ist erkenntlich, dass Badewasser<br />

als Infektionsquelle in industrialisierten Län<strong>der</strong>n keine wesentliche<br />

Rolle spielt. Der Erkenntnisgewinn zu den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Qualität von Badewasser ist weniger auf gezielt ausgerichtete,<br />

klinische o<strong>der</strong> epidemiologische Studien, als vielmehr auf<br />

theoretische Überlegungen, technische Neuerungen und Empirie<br />

gegründet".

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