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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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Bei einer Anlage im Hallenbad Brigittenau wurde inzwischen <strong>der</strong> Boiler 3 als Ursache<br />

für die hohe Verkeimung festgestellt.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Im Hallenbad Brigittenau wurde <strong>der</strong> Boiler 3 im Zuge <strong>der</strong> Betriebssperre<br />

bei <strong>der</strong> Implementierung von Maßnahmen für das Energie-<br />

Contracting entfernt.<br />

7.5.2.3 Die Einsicht in die Aufheizprotokolle zeigte, dass Aufheizungen regelmäßig, vor<br />

allem aber insbeson<strong>der</strong>e dann durchgeführt wurden, wenn Richtwertüberschreitungen<br />

vorlagen. In den Protokollen wurden die Temperaturen im Boiler sowie die Dauer <strong>der</strong><br />

Aufheizphase vermerkt.<br />

Entsprechend einer internen Dienstanweisung aus dem Jahr 1990 müssen die Warm-<br />

wassersysteme <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong> im Abstand von drei Monaten aufgeheizt und min<strong>des</strong>tens<br />

einmal jährlich auch alle dazugehörenden Leitungen (Auslässe, Duschköpfe) mit Heiß-<br />

wasser gespült werden.<br />

In den Aufzeichnungen über die Aufheizungen wurde nicht vermerkt, welche Tempera-<br />

turen in den Auslässen (Duschköpfen) erreicht wurden. Die Aufheizzeit sollte 65° C für<br />

fünf Minuten o<strong>der</strong> 70° C für drei Minuten betragen. Laut Magistratsabteilung 44 gibt es<br />

in ihrem Bereich Anlagen, die diese Vorgaben auf Grund von Wärmeverlusten nicht zu<br />

erreichen vermögen.<br />

Üblicherweise wird bei Kenntnis einer Richtwertüberschreitung unverzüglich (in <strong>der</strong><br />

darauf folgenden Nacht) ein Aufheizvorgang durchgeführt. Duschen bleiben jedoch bis<br />

zum Vorliegen <strong>des</strong> Ergebnisses <strong>der</strong> Kontrolluntersuchung (etwa zwei Monate später) für<br />

die Badegäste benutzbar.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, im Fall von Richtwertüberschreitungen jedenfalls Duschanlagen,<br />

bei welchen die - nach dem Wissensstand im Prüfungszeitpunkt - für eine Aufheizung<br />

notwendigen Temperaturen und Einwirkzeiten bei den Auslässen nicht erreichbar

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