Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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Bei einer Anlage im Hallenbad Brigittenau wurde inzwischen <strong>der</strong> Boiler 3 als Ursache<br />
für die hohe Verkeimung festgestellt.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Im Hallenbad Brigittenau wurde <strong>der</strong> Boiler 3 im Zuge <strong>der</strong> Betriebssperre<br />
bei <strong>der</strong> Implementierung von Maßnahmen für das Energie-<br />
Contracting entfernt.<br />
7.5.2.3 Die Einsicht in die Aufheizprotokolle zeigte, dass Aufheizungen regelmäßig, vor<br />
allem aber insbeson<strong>der</strong>e dann durchgeführt wurden, wenn Richtwertüberschreitungen<br />
vorlagen. In den Protokollen wurden die Temperaturen im Boiler sowie die Dauer <strong>der</strong><br />
Aufheizphase vermerkt.<br />
Entsprechend einer internen Dienstanweisung aus dem Jahr 1990 müssen die Warm-<br />
wassersysteme <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong> im Abstand von drei Monaten aufgeheizt und min<strong>des</strong>tens<br />
einmal jährlich auch alle dazugehörenden Leitungen (Auslässe, Duschköpfe) mit Heiß-<br />
wasser gespült werden.<br />
In den Aufzeichnungen über die Aufheizungen wurde nicht vermerkt, welche Tempera-<br />
turen in den Auslässen (Duschköpfen) erreicht wurden. Die Aufheizzeit sollte 65° C für<br />
fünf Minuten o<strong>der</strong> 70° C für drei Minuten betragen. Laut Magistratsabteilung 44 gibt es<br />
in ihrem Bereich Anlagen, die diese Vorgaben auf Grund von Wärmeverlusten nicht zu<br />
erreichen vermögen.<br />
Üblicherweise wird bei Kenntnis einer Richtwertüberschreitung unverzüglich (in <strong>der</strong><br />
darauf folgenden Nacht) ein Aufheizvorgang durchgeführt. Duschen bleiben jedoch bis<br />
zum Vorliegen <strong>des</strong> Ergebnisses <strong>der</strong> Kontrolluntersuchung (etwa zwei Monate später) für<br />
die Badegäste benutzbar.<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, im Fall von Richtwertüberschreitungen jedenfalls Duschanlagen,<br />
bei welchen die - nach dem Wissensstand im Prüfungszeitpunkt - für eine Aufheizung<br />
notwendigen Temperaturen und Einwirkzeiten bei den Auslässen nicht erreichbar