Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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Neben dem thermischen Verfahren gibt es chemische Verfahren, die durch Zugabe von<br />
Chlor, Chlordioxid, Hypochloritlauge, unterchloriger Säure, Ozon, Kupfer- und Silberionen<br />
Bakterien abtöten. Ein physikalisches Verfahren stellt die UV-Bestrahlung <strong>des</strong> Wassers<br />
dar.<br />
Ein Nachteil von Chlor (Zudosierung, Hypochlorit, anodische Oxidation) als Desinfektionsmittel<br />
ist <strong>des</strong>sen mangelnde Fähigkeit, in Biofilme einzudringen. Mit <strong>der</strong> UV-Bestrahlung<br />
können zwar Bakterien abgetötet werden, es gibt jedoch im Gegensatz zur Zudosierung<br />
chemischer Substanzen keinerlei Depotwirkung.<br />
Chlordioxid dringt besser in Biofilme ein und besitzt eine gute Depotwirkung, muss jedoch<br />
kurz vor <strong>der</strong> Anwendung - wie bereits erwähnt - erst durch chemische Reaktion<br />
hergestellt werden und wirkt nicht bei Temperaturen über 45° C. Die Magistratsabteilung<br />
44 betrieb im Prüfzeitpunkt eine Versuchsanlage für Duschen im Strandbad<br />
Gänsehäufel. Die mikrobiologische Evaluierung über <strong>der</strong>en Wirkung stand im Prüfzeitpunkt<br />
jedoch noch aus.<br />
Im Gegensatz zu <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung an das Badewasser, wonach unter bestimmten Bedingungen<br />
Legionella Species in 100 ml Beckenwasser nicht nachweisbar sein dürfen,<br />
gibt es für Duschwasser keinen gesetzlichen Grenzwert. Da Duschanlagen als Nebeneinrichtungen<br />
lt. BHygV gewertet werden, gilt gem. § 37 Abs 1, dass diese in einer<br />
Weise in Stand gehalten werden müssen, dass ein hygienisch einwandfreier Betrieb gewährleistet<br />
ist. Das Duschwasser wird min<strong>des</strong>tens einmal jährlich durch das IFUM<br />
untersucht und das Gutachten im Rahmen <strong>der</strong> jährlichen Bä<strong>der</strong>revision von <strong>der</strong> Behörde<br />
bewertet. Die Amtsärzte, die im Revisionsverfahren als Sachverständige fungieren,<br />
ziehen den in Österreich allgemein anerkannten Richtwert von 100 KBE (koloniebildende<br />
Einheiten) pro 100 ml für eine Einschätzung heran. Keimzahlen über diesem<br />
Wert gelten als mäßig hohe Kontamination, Sofortmaßnahmen sind individuell zu entscheiden,<br />
Werte bis 100 KBE/100 ml werden als geringe Kontamination angesehen,<br />
Maßnahmen sind in diesem Fall nicht zu ergreifen.<br />
Laut Auskunft <strong>der</strong> Nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen sind aber