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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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Badebetrieb gehörenden Nebeneinrichtungen nicht. Die Instandhaltung soll nach <strong>der</strong><br />

Verordnung <strong>der</strong>art erfolgen, dass ein hygienisch einwandfreier Betrieb möglich ist. Reinigungs-<br />

und Desinfektionspläne, die Aufschluss darüber geben, welche Räume, Flächen<br />

wie oft, mit welchen Reinigungsmittel zu behandeln sind, konnten nur zum Teil<br />

vorgelegt werden. In den meisten Fällen orientiert sich das Reinigungspersonal an<br />

mündlichen Anweisungen. Zwar gibt es für die Bä<strong>der</strong> Listen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln,<br />

Reinigungspläne waren im Zeitpunkt <strong>der</strong> Prüfung in <strong>der</strong> Zentrale <strong>der</strong><br />

Magistratsabteilung 44 erst in Ausarbeitung.<br />

Grundsätzlich werden nur solche Desinfektionsmittel eingesetzt, die in einer Expertise<br />

<strong>der</strong> Österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin aufscheinen.<br />

Diese Liste enthält Desinfektionsmittel, <strong>der</strong>en Wirkung nachgewiesen ist, sowie<br />

Angaben über die Konzentrationen und die Einwirkdauer, um Keime sicher abzutöten.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, für alle Bä<strong>der</strong> Reinigungs- und Desinfektionspläne zu erar-<br />

beiten. Diese sollten insbeson<strong>der</strong>e Mengenangaben für die richtige Dosierung <strong>der</strong> Desinfektionsmittel<br />

enthalten, um den Chemikalienverbrauch gering zu halten, zumal das<br />

<strong>Kontrollamt</strong> darin auch einen Schutz für die MitarbeiterInnen sah. Da die Magistratsabteilung<br />

44 im Prüfungszeitpunkt damit befasst war, ein Qualitätsmanagementsystem<br />

aufzubauen, empfahl das <strong>Kontrollamt</strong> ferner, den Bereich <strong>der</strong> Reinigung und Desinfektion<br />

in dieses zu integrieren und im Sinn eines Hygienemanagementsystems zu systematisieren<br />

und zu konkretisieren. Dabei wurde empfohlen, z.B. kritische Bereiche, Verantwortlichkeiten<br />

und Prozessabläufe festzulegen, Checklisten zu erarbeiten sowie<br />

Schulungen, aber auch mikrobiologische Evaluierungen durchzuführen.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Die Magistratsabteilung 44 wird <strong>der</strong> Empfehlung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong><br />

nachkommen und den Bereichen Reinigung und Desinfektion<br />

im Zuge <strong>der</strong> Schaffung eines Hygienemanagementsystems beson<strong>der</strong>e<br />

Beachtung schenken.

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