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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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diesen Bereichen nicht mehr - wie § 38 BHygV verlangt - leicht zu reinigen waren, bestand<br />

dort auch Verletzungsgefahr durch scharfkantige Bruchstellen.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Schäden an Verfliesungen, die ein Verletzungsrisiko darstellen,<br />

werden im Regelfall sofort nach Erkennen zumin<strong>des</strong>t provisorisch<br />

repariert. Maßnahmen kleineren Umfanges - wie etwa die Ergänzung<br />

von Silikonfugen, die Entfernung von Kalkansätzen etc. -<br />

werden am nächstfolgenden Reinigungstag getroffen. Eine generelle<br />

Instandsetzung von Bereichen wird erst im Zuge von größeren<br />

Sanierungsmaßnahmen während <strong>der</strong> Betriebssperre o<strong>der</strong> bei<br />

Generalsanierungen durchgeführt. Die vom <strong>Kontrollamt</strong> aufgezeigten<br />

Fliesenschäden wurden bereits behoben.<br />

7.3.2 In mehreren Bä<strong>der</strong>n war zu beobachten, dass in den WC-Anlagen für Männer Pissoirsteine<br />

verwendet werden. Diese wurden nicht nur zur Verbesserung <strong>des</strong> Geruchs<br />

verwendet, son<strong>der</strong>n sollten offenbar auch einen Eindruck von Sauberkeit vermitteln.<br />

Entsprechend einer Information <strong>der</strong> "Umweltberatung" (Verband Österreichischer Umweltberatungsstellen)<br />

über die Entbehrlichkeit dieser Produkte aus hygienischer Sicht<br />

und wegen ihrer problematischen Inhaltsstoffe empfahl das <strong>Kontrollamt</strong> <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

44, diese Steine nicht mehr zu verwenden.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Der Empfehlung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong>, Pissoirsteine nicht mehr zu<br />

verwenden, wird nach Verbrauch <strong>der</strong> Restbestände nachgekommen<br />

werden.<br />

7.3.3 In den WC-Anlagen für Damen im Kleinkin<strong>der</strong>bereich <strong>des</strong> Laaerbergba<strong>des</strong> fehlten<br />

bei <strong>der</strong> Begehung Abfalleimer für gebrauchte Hygieneartikel. Es wurde dem Betriebspersonal<br />

empfohlen, diese unverzüglich aufzustellen, um auch dort dem § 39 Abs 2 <strong>der</strong><br />

BHygV zu entsprechen.

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