Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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Als Sicherheitsvertrauenspersonen, die gem. § 10 ASchG in Betrieben mit mehr als<br />
zehn Arbeitnehmern zu bestellen sind, wurden in jedem Bad <strong>der</strong> Badebetriebsmeister<br />
sowie eine weitere fachkundige Person als <strong>des</strong>sen Stellvertreter eingesetzt. Für die Familienbä<strong>der</strong><br />
sind insgesamt eine Sicherheitsvertrauensperson und ein Stellvertreter bestellt.<br />
Beide haben in allen Fragen <strong>der</strong> Sicherheit und <strong>des</strong> Gesundheitsschutzes die Arbeitnehmer<br />
zu informieren, zu beraten und zu unterstützen sowie auf das Vorhandensein<br />
<strong>der</strong> entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen sowie auf die Anwendung<br />
sämtlicher Schutzmaßnahmen durch die Mitarbeiter zu achten. Außerdem haben sie<br />
den Arbeitgeber über Mängel zu informieren.<br />
6.6 Laut <strong>der</strong> Referatseinteilung ist ein Mitarbeiter <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 neben seiner<br />
Funktion als Betriebsleiter auch als Koordinator für Sicherheitsfragen <strong>der</strong> Dienststelle,<br />
als Referent für Angelegenheiten <strong>des</strong> ArbeitnehmerInnenschutzes sowie als Abfallbeauftrager<br />
nach dem Abfallwirtschaftsgesetz eingesetzt. Der genannte Mitarbeiter<br />
ist ferner Mitglied im Fachnormenausschuss 245 - Bä<strong>der</strong>wesen und in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />
"Legionellen" <strong>des</strong> Österreichischen Normungsinstitutes vertreten und somit zentrale<br />
Ansprechperson für einschlägige Fachfragen. Ein spezifisches Leistungsbild, wie etwa<br />
für die Betriebsleiter und Badebetriebsmeister gibt es für den Koordinator für Sicherheitsfragen<br />
aber nicht.<br />
Wie die Erhebungen ergaben, dient die Funktion <strong>des</strong> Koordinators für Sicherheitsfragen<br />
primär dazu, Expertenwissen und fachliches Know-how in den Belangen <strong>der</strong> Anlagensicherheit<br />
und <strong>der</strong> Hygiene zu sichern und technisch wie rechtlich auf aktuellem Stand<br />
zu halten. Das <strong>Kontrollamt</strong> sah ein nicht unbeachtliches Defizit darin, dass dieses Wissen<br />
weit gehend auf den Koordinator für Sicherheitsfragen konzentriert blieb und nicht<br />
umfassend an die Badebetriebsmeister und Betriebsleiter weitergegeben wurde.<br />
Der Koordinator für Sicherheitsfragen sah es nicht als seine Aufgabe an, die einzelnen<br />
Betriebsleitungen etwa über neue gesetzliche Vorschriften lückenlos zu informieren,<br />
diese entsprechend zu schulen und zu beraten sowie standardisierte Hilfsmittel - wie<br />
Checklisten und Formblätter - insbeson<strong>der</strong>e zur Evidenthaltung und Veranlassung von