Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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Im Übrigen stellt eine Revision den Zustand im Zeitpunkt <strong>der</strong> Revision<br />
dar. Wie das <strong>Kontrollamt</strong> ja selbst ausdrücklich ausgeführt<br />
hat, kann <strong>der</strong> Anlagenbetreiber die Kontrolle (Selbstkontrolle) keinesfalls<br />
auf die Behörde abwälzen.<br />
5.4 Aus den Verhandlungsschriften <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>revisionen ging hervor, dass die magistratischen<br />
Bezirksämter mit Unterstützung durch die Amtssachverständigen trotz kurzer<br />
Verhandlungsdauer wie<strong>der</strong>holt eine Reihe verschiedener Mängel beanstandet und<br />
<strong>der</strong>en Behebung <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 aufgetragen hatten. So wies etwa das Magistratische<br />
Bezirksamt für den 21. Bezirk bei <strong>der</strong> Revision <strong>des</strong> Hallenba<strong>des</strong> Floridsdorf<br />
im Jahr 2001 auf unrichtige Fluchtwegsbeschil<strong>der</strong>ungen, abgesplitterte Sitzbänke in <strong>der</strong><br />
Sauna, Mängel in Elektrobefunden, zu kleine o<strong>der</strong> überhaupt fehlende Auffangwannen<br />
für die Chemikalienlagerung etc. hin.<br />
Bei den Revisionen <strong>des</strong> Kombiba<strong>des</strong> Simmering in den Jahren 2003 und 2004 beanstandete<br />
das Magistratische Bezirksamt für den 11. Bezirk bzw. <strong>der</strong> Sachverständige<br />
<strong>der</strong> Magistratsabteilung 36 mangelhaft stoßdämpfende Beläge bei <strong>der</strong> Schaukel und<br />
beim Kletterturm, fehlende Handläufe bei einer internen Verbindungsstiege, nicht gekennzeichnete<br />
Handventile <strong>der</strong> Berieselungsanlage, eine nicht mehr dem Stand <strong>der</strong><br />
Technik entsprechende Absturzsicherung beim Anfang <strong>der</strong> Wasserrutsche, nicht beschil<strong>der</strong>te<br />
Ausgänge und Fluchtwege, die fehlende Kennzeichnung <strong>der</strong> Wassertiefe im<br />
Sommerbad, ein fehlen<strong>des</strong> Gutachten über die Betriebssicherheit <strong>des</strong> Beachvolleyballplatzes,<br />
das Fehlen eines Erste-Hilfe-Raumes und einer Erste-Hilfe-Liege usw. Auf<br />
Grund einer überdurchschnittlichen Verkeimung <strong>der</strong> Duschanlage <strong>des</strong> Sommerba<strong>des</strong><br />
Simmering durch Legionellen vertrat die Amtssachverständige <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
15 bei <strong>der</strong> Revision im Jahr 2004 die Meinung, ein weiterer Betrieb <strong>der</strong> Duschanlage sei<br />
nicht zu verantworten, woraufhin das Magistratische Bezirksamt für den 11. Bezirk im<br />
August 2004 die Sperre <strong>der</strong> Duschen zwar androhte, aber nicht verhängte.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter:<br />
Nach Ansicht <strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter führt die seitens<br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> getroffene Formulierung, dass das Magistrati-