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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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Im Übrigen stellt eine Revision den Zustand im Zeitpunkt <strong>der</strong> Revision<br />

dar. Wie das <strong>Kontrollamt</strong> ja selbst ausdrücklich ausgeführt<br />

hat, kann <strong>der</strong> Anlagenbetreiber die Kontrolle (Selbstkontrolle) keinesfalls<br />

auf die Behörde abwälzen.<br />

5.4 Aus den Verhandlungsschriften <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>revisionen ging hervor, dass die magistratischen<br />

Bezirksämter mit Unterstützung durch die Amtssachverständigen trotz kurzer<br />

Verhandlungsdauer wie<strong>der</strong>holt eine Reihe verschiedener Mängel beanstandet und<br />

<strong>der</strong>en Behebung <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 aufgetragen hatten. So wies etwa das Magistratische<br />

Bezirksamt für den 21. Bezirk bei <strong>der</strong> Revision <strong>des</strong> Hallenba<strong>des</strong> Floridsdorf<br />

im Jahr 2001 auf unrichtige Fluchtwegsbeschil<strong>der</strong>ungen, abgesplitterte Sitzbänke in <strong>der</strong><br />

Sauna, Mängel in Elektrobefunden, zu kleine o<strong>der</strong> überhaupt fehlende Auffangwannen<br />

für die Chemikalienlagerung etc. hin.<br />

Bei den Revisionen <strong>des</strong> Kombiba<strong>des</strong> Simmering in den Jahren 2003 und 2004 beanstandete<br />

das Magistratische Bezirksamt für den 11. Bezirk bzw. <strong>der</strong> Sachverständige<br />

<strong>der</strong> Magistratsabteilung 36 mangelhaft stoßdämpfende Beläge bei <strong>der</strong> Schaukel und<br />

beim Kletterturm, fehlende Handläufe bei einer internen Verbindungsstiege, nicht gekennzeichnete<br />

Handventile <strong>der</strong> Berieselungsanlage, eine nicht mehr dem Stand <strong>der</strong><br />

Technik entsprechende Absturzsicherung beim Anfang <strong>der</strong> Wasserrutsche, nicht beschil<strong>der</strong>te<br />

Ausgänge und Fluchtwege, die fehlende Kennzeichnung <strong>der</strong> Wassertiefe im<br />

Sommerbad, ein fehlen<strong>des</strong> Gutachten über die Betriebssicherheit <strong>des</strong> Beachvolleyballplatzes,<br />

das Fehlen eines Erste-Hilfe-Raumes und einer Erste-Hilfe-Liege usw. Auf<br />

Grund einer überdurchschnittlichen Verkeimung <strong>der</strong> Duschanlage <strong>des</strong> Sommerba<strong>des</strong><br />

Simmering durch Legionellen vertrat die Amtssachverständige <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

15 bei <strong>der</strong> Revision im Jahr 2004 die Meinung, ein weiterer Betrieb <strong>der</strong> Duschanlage sei<br />

nicht zu verantworten, woraufhin das Magistratische Bezirksamt für den 11. Bezirk im<br />

August 2004 die Sperre <strong>der</strong> Duschen zwar androhte, aber nicht verhängte.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter:<br />

Nach Ansicht <strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter führt die seitens<br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> getroffene Formulierung, dass das Magistrati-

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