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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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Bezirksämter einschließlich <strong>der</strong> an den Überprüfungen teilnehmenden<br />

Sachverständigen auf Grund <strong>der</strong> oftmaligen Prüfung <strong>der</strong><br />

Badeanlagen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 bereits eingehende<br />

Kenntnisse über die Anlagen besitzen und sich mit <strong>der</strong> Zeit eine<br />

gewisse Routine angeeignet haben. Auch auf den Umstand, dass<br />

die Behörde bei ihren Revisionen zahlreiche Sicherheits- und Hygienemängel<br />

aufgezeigt hat, hat das <strong>Kontrollamt</strong> hingewiesen.<br />

5.3 Die Qualität <strong>des</strong> Duschwassers wurde dahingehend bewertet, ob <strong>der</strong> in Österreich<br />

allgemein angewendete Richtwert für Legionellenverkeimung überschritten wurde o<strong>der</strong><br />

nicht. Bei einer Unterschreitung sah die Behörde üblicherweise keine Notwendigkeit<br />

weiterer Veranlassungen. Im Fall einer Überschreitung wurde in Einzelfällen Kontakt mit<br />

dem Leiter <strong>der</strong> nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen Kontakt aufgenommen,<br />

um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. In keinem Fall wurde eine<br />

Duschanlage auf Grund <strong>der</strong> Legionellenverkeimung behördlich gesperrt, da <strong>der</strong> Richtwert<br />

kein gesetzlicher Grenzwert ist und aus Sicht <strong>der</strong> Behörde keine ausreichende<br />

Rechtsgrundlage für eine Sperre gesehen wird. Vielmehr wurde bei Richtwertüberschreitungen<br />

abgewartet, ob die Nachfolgeuntersuchungen nach einer Sanierung Werte<br />

unter dem Richtwert liefern. Im Allgemeinen wurde die Dusch- und Badewasserqualität<br />

auf Grund von Einzelbefunden beurteilt. Die Behörde betrachtete jedoch nicht den Verlauf<br />

<strong>der</strong> Duschwasserqualität über einen längeren Zeitraum. Auflagen, wie eine Warm-<br />

wasseranlage aus Sicht <strong>der</strong> Behörde richtig zu betreiben ist (Aufheizintervalle, zusätzliche<br />

Überprüfungen, Desinfektionsanlagen), wurden nicht vorgeschrieben.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter:<br />

Zur Formulierung, dass die Behörde nicht den Verlauf <strong>der</strong> Duschwasserqualität<br />

über einen längeren Zeitraum betrachte, ist doch<br />

festzuhalten, dass <strong>der</strong> Begriff "über einen längeren Zeitraum"<br />

einerseits relativ unbestimmt ist, an<strong>der</strong>erseits die entsprechenden<br />

Gutachten bei den regelmäßigen Überprüfungen stets angefor<strong>der</strong>t<br />

bzw. eingesehen werden.

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