Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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Bezirksämter einschließlich <strong>der</strong> an den Überprüfungen teilnehmenden<br />
Sachverständigen auf Grund <strong>der</strong> oftmaligen Prüfung <strong>der</strong><br />
Badeanlagen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 bereits eingehende<br />
Kenntnisse über die Anlagen besitzen und sich mit <strong>der</strong> Zeit eine<br />
gewisse Routine angeeignet haben. Auch auf den Umstand, dass<br />
die Behörde bei ihren Revisionen zahlreiche Sicherheits- und Hygienemängel<br />
aufgezeigt hat, hat das <strong>Kontrollamt</strong> hingewiesen.<br />
5.3 Die Qualität <strong>des</strong> Duschwassers wurde dahingehend bewertet, ob <strong>der</strong> in Österreich<br />
allgemein angewendete Richtwert für Legionellenverkeimung überschritten wurde o<strong>der</strong><br />
nicht. Bei einer Unterschreitung sah die Behörde üblicherweise keine Notwendigkeit<br />
weiterer Veranlassungen. Im Fall einer Überschreitung wurde in Einzelfällen Kontakt mit<br />
dem Leiter <strong>der</strong> nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen Kontakt aufgenommen,<br />
um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. In keinem Fall wurde eine<br />
Duschanlage auf Grund <strong>der</strong> Legionellenverkeimung behördlich gesperrt, da <strong>der</strong> Richtwert<br />
kein gesetzlicher Grenzwert ist und aus Sicht <strong>der</strong> Behörde keine ausreichende<br />
Rechtsgrundlage für eine Sperre gesehen wird. Vielmehr wurde bei Richtwertüberschreitungen<br />
abgewartet, ob die Nachfolgeuntersuchungen nach einer Sanierung Werte<br />
unter dem Richtwert liefern. Im Allgemeinen wurde die Dusch- und Badewasserqualität<br />
auf Grund von Einzelbefunden beurteilt. Die Behörde betrachtete jedoch nicht den Verlauf<br />
<strong>der</strong> Duschwasserqualität über einen längeren Zeitraum. Auflagen, wie eine Warm-<br />
wasseranlage aus Sicht <strong>der</strong> Behörde richtig zu betreiben ist (Aufheizintervalle, zusätzliche<br />
Überprüfungen, Desinfektionsanlagen), wurden nicht vorgeschrieben.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter:<br />
Zur Formulierung, dass die Behörde nicht den Verlauf <strong>der</strong> Duschwasserqualität<br />
über einen längeren Zeitraum betrachte, ist doch<br />
festzuhalten, dass <strong>der</strong> Begriff "über einen längeren Zeitraum"<br />
einerseits relativ unbestimmt ist, an<strong>der</strong>erseits die entsprechenden<br />
Gutachten bei den regelmäßigen Überprüfungen stets angefor<strong>der</strong>t<br />
bzw. eingesehen werden.