Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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schen, die Saunabereiche etc. auf offensichtliche Mängel und <strong>der</strong>en Sauberkeitszustand<br />
überprüft werden.<br />
5.2 An vier Revisionen, die im Prüfungszeitraum stattfanden, nämlich an jenen im<br />
Schafbergbad und in den Kombibä<strong>der</strong>n Simmering, Hietzing und Ottakring, nahm das<br />
<strong>Kontrollamt</strong> als Beobachter teil. Es gewann dabei den Eindruck - <strong>der</strong> sich im Übrigen<br />
bei <strong>der</strong> Durchsicht von Verhandlungsschriften weiterer Revisionen bestätigte - dass<br />
sowohl die Behörde als auch die geladenen Amtssachverständigen bei den Revisionen<br />
den Schwerpunkt primär auf die hygienischen Belange und die Badewasserqualität<br />
legten. Dies zeigte sich etwa auch darin, dass an den Verhandlungen im Schafbergbad,<br />
im Ottakringer Bad, im Kongressbad und im Familienbad Hofferplatz neben dem<br />
Behördenvertreter lediglich <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>sachverständige <strong>der</strong> Magistratsabteilung 36<br />
teilnahm. Der Sachverständige für elektro- und gastechnische Angelegenheiten sowie<br />
<strong>der</strong> Amtsarzt <strong>der</strong> Magistratsabteilung 15 blieben den Verhandlungen fern.<br />
Während das <strong>Kontrollamt</strong> für die Prüfung eines Ba<strong>des</strong> zwei bis drei Tage benötigte, er-<br />
for<strong>der</strong>ten die Revisionsverhandlungen <strong>der</strong> Amtsabordnung in den genannten Bä<strong>der</strong>n<br />
samt den Begehungen <strong>der</strong> Anlagen einen Aufwand von nur einer bis zweieinhalb Stunden.<br />
Dabei war eine Reihe von Mängeln, insbeson<strong>der</strong>e in den Bereichen <strong>des</strong> Brand-<br />
schutzes und <strong>der</strong> Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, nicht erkannt bzw. nicht beanstandet<br />
worden.<br />
Wenngleich davon auszugehen war, dass die magistratischen Bezirksämter auf Grund<br />
<strong>der</strong> oftmaligen Prüfung <strong>der</strong> Badeanlagen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 bereits eingehende<br />
Kenntnisse über die Anlagen besitzen und sich mit <strong>der</strong> Zeit eine gewisse Routine angeeignet<br />
haben, vertrat das <strong>Kontrollamt</strong> den Standpunkt, dass den gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Revisionen ein höherer Stellenwert beizumessen wäre. Diese Empfehlung <strong>des</strong><br />
<strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> erging trotz <strong>des</strong> Umstan<strong>des</strong>, dass die Behörde bei ihren Revisionen zahlreiche<br />
Sicherheits- und Hygienemängel aufgezeigt hatte.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter:<br />
Es ist dem <strong>Kontrollamt</strong> beizupflichten, dass die magistratischen