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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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4.2 Bä<strong>der</strong>technische Anlagen<br />

- 21 -<br />

Die Magistratsabteilung 44 verweist außerdem auf den Umstand,<br />

dass sie in den letzten Jahren nach Maßgabe <strong>der</strong> finanziellen Mittel<br />

mehrere Bä<strong>der</strong> mit neuen Feuerschutztüren zeitgemäßer Qualifikation<br />

ausstatten ließ. Diese Initiative, die wie an<strong>der</strong>e Maßnahmen<br />

auch ohne behördlichen Auftrag durchgeführt wurde, wurde<br />

vom <strong>Kontrollamt</strong> im Pkt. 8.1.3 beson<strong>der</strong>s begrüßt.<br />

Abgesehen von Zeitschäden in einigen Anlagen - die seitens <strong>der</strong><br />

Magistratsabteilung 44 jedoch bereits für eine Instandsetzung vorgesehen<br />

sind - attestierte das <strong>Kontrollamt</strong> den geprüften Bä<strong>der</strong>n<br />

auch einen zufrieden stellenden Zustand <strong>der</strong> baulichen Anlagen.<br />

Die Magistratsabteilung 44 möchte ferner hervorheben, dass einige<br />

Sommerbä<strong>der</strong> und Familienbä<strong>der</strong> den hohen Ansprüchen ei-<br />

nes mo<strong>der</strong>nen und zeitgemäßen Freizeitangebotes sowie den<br />

Wünschen <strong>der</strong> Badebesucher nach vielfältigen Spiel- und Sport-<br />

möglichkeiten bereits weitgehend nahe kommen, wobei vor allem<br />

auf die Sommerbä<strong>der</strong> Simmering, Laaerberg und Schafberg sowie<br />

auf das Familienbad Strebersdorf zu verweisen ist.<br />

4.2.1 Wasseraufbereitungsanlagen und -verfahren<br />

4.2.1.1 Die BHygV listet alle zulässigen Verfahren und Mittel zur Desinfektion, Wasser-<br />

aufbereitung, Flockung sowie Mittel zur pH-Wert Einstellung usw. auf. Der Bun<strong>des</strong>minister<br />

für soziale Sicherheit und Generationen kann gem. § 15 Abs 3 BHygG unter Vorschreibung<br />

geeigneter Auflagen und Bedingungen auf Antrag auch an<strong>der</strong>e Verfahren<br />

und Mittel zu einem Testbetrieb zulassen. Die Unbedenklichkeit bzw. Wirksamkeit von<br />

Mitteln bzw. Verfahren sind vorher schriftlich nachzuweisen.<br />

Folgende Aufbereitungsverfahren sind per BHygV zugelassen:<br />

- Flockung - Filtration - Desinfektion (Chlorung) o<strong>der</strong>

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