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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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All diese Bemühungen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 fanden auch im<br />

vorliegenden <strong>Bericht</strong> ihren Nie<strong>der</strong>schlag:<br />

So erwähnt das <strong>Kontrollamt</strong> beispielsweise in Pkt. 5.5, dass die<br />

Magistratsabteilung 44 bemüht ist, die im Rahmen <strong>der</strong> Hygieneverhandlungen<br />

aufgezeigten Mängel nach Maßgabe <strong>der</strong> finanziellen<br />

Möglichkeiten so rasch wie möglich zu beheben.<br />

Ferner wird im Kapitel 7.1.1 ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass dem österreichischen Bä<strong>der</strong>hygienerecht, auf das sich die<br />

Magistratsabteilung 44 beim Betrieb <strong>der</strong> städtischen Bä<strong>der</strong> stützt,<br />

auf Grund <strong>der</strong> jahrzehntelangen Vollzugspraxis sowie <strong>der</strong> medizinischen<br />

Erfahrungen im Hinblick auf die Minimierung <strong>des</strong> Hygienerisikos<br />

eine hohe Qualität zuzuerkennen ist. Aus dieser Perspektive<br />

ist es verständlich, dass den Bä<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

44 seitens <strong>des</strong> <strong>Kontrollamt</strong>s - was die Badewasserqualität be-<br />

trifft - ein gutes Zeugnis ausgestellt wird.<br />

Positiv wurde vom <strong>Kontrollamt</strong> hervorgehoben, dass das Betriebspersonal<br />

die Reinigung und die Hygiene neben <strong>der</strong> Freundlichkeit<br />

gegenüber den Kunden als wesentliche Pfeiler <strong>der</strong> Dienstleistun-<br />

gen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 ansieht.<br />

In Bezug auf Erkrankungen von Badegästen durch Hygienemängel<br />

in den Bä<strong>der</strong>n stuft das <strong>Kontrollamt</strong> den Umstand als bemerkenswert<br />

ein, dass angesichts <strong>der</strong> hohen jährlichen Besucherzahlen<br />

zwischen 4 und 5 Millionen nur zwei Beschwerdefälle vorliegen,<br />

in denen Personen behaupteten, Erkrankungen auf Grund<br />

von Badbesuchen erlitten zu haben. Die Magistratsabteilung 15<br />

sah diesbezüglich - selbst nach eingehen<strong>der</strong> Überprüfung - keinen<br />

ursächlichen Zusammenhang zwischen <strong>der</strong> Erkrankung und den<br />

Badbesuchen.

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