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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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Die vorgefundenen Mängel betrafen fast ausschließlich Bereiche<br />

ohne Kundenkontakt und konnten bereits zu einem Großteil behoben<br />

werden.<br />

In jenen Fällen, in denen eine Behebung nicht unmittelbar möglich<br />

war, wurden Maßnahmen bzw. Initiativen gesetzt o<strong>der</strong> themenspezifische<br />

Arbeitskreise eingerichtet, wobei die Absicht besteht,<br />

Best-practice-Lösungen mit hoher Präventivwirkung zu entwickeln.<br />

Die Magistratsabteilung 44 wird das Prüfergebnis <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong><br />

jedenfalls zum Anlass nehmen, alle an<strong>der</strong>en Bä<strong>der</strong>, die nicht<br />

Gegenstand <strong>der</strong> in Rede stehenden Prüfung waren, mit Eigenpersonal<br />

bzw. unter Hinzuziehung <strong>der</strong> externen Sicherheitsfachkraft<br />

nach den gleichen hygienischen und sicherheitstechnischen Kriterien,<br />

wie sie vom <strong>Kontrollamt</strong> angewendet wurden, zu evaluieren<br />

und dabei allenfalls festgestellte Mängel umgehend zu beheben.<br />

Selbstverständlich wird Vorsorge getroffen werden, dass sämtliche<br />

von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 verwalteten Bä<strong>der</strong> von den beabsichtigten<br />

organisatorischen bzw. strukturellen Än<strong>der</strong>ungen er-<br />

fasst werden.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter:<br />

Seitens <strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter wird die zusammenfas-<br />

sende Feststellung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong>, wonach hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Badewasserqualität und <strong>der</strong> allgemeinen Sauberkeit den Bä<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 ein gutes Zeugnis ausgestellt wird, erfreut<br />

zur Kenntnis genommen, da dieses Ergebnis sicherlich auch<br />

auf die Revisionstätigkeit <strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter zurückzuführen<br />

ist.<br />

Die magistratischen Bezirksämter werden sich auch weiterhin bemühen<br />

- den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>des</strong> Bä<strong>der</strong>hygienegesetzes entspre-

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