Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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12.3.4.2 Schulungen im Bereich Umwelt und Technik<br />
Titel Teilnehmerkreis<br />
Ausbildung zum Abfallbeauftragten Abfallbeauftragte<br />
Fortbildung für Abfallbeauftragte<br />
Schulung hinsichtlich <strong>der</strong> Gefahrengutvorschriften<br />
Abfallbeauftragte<br />
für Abfallbeauftragte<br />
Abfallbeauftragte<br />
Ausbildung zum Umweltbeauftragten<br />
Schulung zur Überprüfung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />
Umweltbeauftragte<br />
von Bäumen (gem. ÖNorm L 1122)<br />
Betriebsleiter<br />
Schulung in Bä<strong>der</strong>hygiene und Bä<strong>der</strong>technik Betriebsleiter<br />
Die Aufzählung <strong>der</strong> Schulungsmaßnahmen in <strong>der</strong> Kategorie Allgemeines und Persönlichkeitsentwicklung<br />
wurde auf jene Bereiche beschränkt, in denen ein Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Prüfungsaufgabe bestand:<br />
12.3.4.3 Schulungen im Bereich Allgemeines und Persönlichkeitsentwicklung<br />
Titel Teilnehmerkreis<br />
Ausbildung zum Controller Controller, Qualitätsmanager<br />
Ausbildung zum Qualitätsmanager<br />
Schulung "TQM-Verbesserung von<br />
Qualitätsmanager<br />
Unternehmensprozessen"<br />
Qualitätsmanager<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Die Magistratsabteilung 44 wird den Empfehlungen <strong>des</strong> Kontroll-<br />
amtes nachkommen und über die vorhandenen Schulungen hinaus<br />
Informationsveranstaltungen für Betriebsleiter und <strong>der</strong>en Stell-<br />
vertreter in angemessenen Intervallen durchführen.<br />
12.4 Die Häufigkeit stichprobenweiser Kontrollen und regelmäßiger Überprüfungen<br />
durch das Management<br />
12.4.1 Das <strong>Kontrollamt</strong> hat unter dem Begriff "Management" den Abteilungsleiter, den<br />
Leiter <strong>der</strong> Gruppe Betrieb und Technische Angelegenheiten, die acht Betriebsleiter <strong>der</strong><br />
Magistratabteilung 44 sowie im weiteren Sinn auch den Qualitätsmanager subsumiert.<br />
Gemäß § 34 <strong>der</strong> Dienstordnung 1994 hat <strong>der</strong> Vorgesetzte darauf zu achten, dass seine<br />
Mitarbeiter ihre dienstlichen Aufgaben in gesetzmäßiger, zweckmäßiger, wirtschaftlicher