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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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cher wie persönlicher Hinsicht geför<strong>der</strong>t. Darüber hinaus werden Kenntnisse vermittelt,<br />

die für die Nutzung <strong>der</strong> elektronischen Datenverarbeitung erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Eine Reihe von Schulungen schließen mit Prüfungen ab, die zur Berufsausübung notwendig<br />

und auch gesetzlich vorgeschrieben sind, wie etwa die Ausbildung zum Giftbezugsberechtigten<br />

und Giftbeauftragten, die Ausbildung zur Ersthelferin bzw. zum Ersthelfer,<br />

zum Bassinaufseher, zum Umweltbeauftragten und zum Abfallbeauftragten sowie<br />

die Ausbildung zu Sicherheitsvertrauenspersonen. Für <strong>der</strong>artige Weiterbildungsmaßnahmen<br />

ist vom Leiter <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 eine verpflichtende Teilnahme<br />

vorgesehen.<br />

Laut dem Schulungsprogramm <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 ist im Rahmen <strong>der</strong> Ausbildung<br />

<strong>der</strong> Sicherheitsvertrauenspersonen gemäß <strong>der</strong> Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen<br />

auch eine Schulung im Bereich <strong>des</strong> vorbeugenden und betrieblichen<br />

Brandschutzes vorgesehen.<br />

Gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hat <strong>der</strong> Arbeitgeber den Sicherheitsvertrauenspersonen<br />

Gelegenheit zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen zu geben.<br />

Diese sind für die Sicherheitsvertrauenspersonen jedoch nicht mehr verpflichtend.<br />

Wie die Prüfung ergab, nahmen die Sicherheitsvertrauenspersonen <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

44 Angebote zur Weiterbildung in Belangen <strong>der</strong> betrieblichen Sicherheit nur in<br />

Einzelfällen an.<br />

Eine generelle Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeitern ergibt sich auch aus § 14<br />

<strong>des</strong> ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, wonach mit <strong>der</strong> Bedienung <strong>der</strong> Chlorgasanlage<br />

nur min<strong>des</strong>tens 18 Jahre alte, verlässliche und nachweislich über die Gefahren sowie<br />

die erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen und das Verhalten bei Chlorgasunfällen unterwiesene<br />

Personen beschäftigt werden dürfen. Gemäß den Auflagen <strong>der</strong> Betriebsbewilligungsbescheide<br />

<strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter sind diese Unterweisungen in regelmäßigen<br />

Abständen von min<strong>des</strong>tens einem halben Jahr nachweislich zu wie<strong>der</strong>holen.<br />

Die Prüfung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> ergab, dass diese Nachweise geführt wurden und die<br />

mit <strong>der</strong> Bedienung <strong>der</strong> Chlorgasanlagen betrauten Personen über das nötige Fach-

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