Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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cher wie persönlicher Hinsicht geför<strong>der</strong>t. Darüber hinaus werden Kenntnisse vermittelt,<br />
die für die Nutzung <strong>der</strong> elektronischen Datenverarbeitung erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
Eine Reihe von Schulungen schließen mit Prüfungen ab, die zur Berufsausübung notwendig<br />
und auch gesetzlich vorgeschrieben sind, wie etwa die Ausbildung zum Giftbezugsberechtigten<br />
und Giftbeauftragten, die Ausbildung zur Ersthelferin bzw. zum Ersthelfer,<br />
zum Bassinaufseher, zum Umweltbeauftragten und zum Abfallbeauftragten sowie<br />
die Ausbildung zu Sicherheitsvertrauenspersonen. Für <strong>der</strong>artige Weiterbildungsmaßnahmen<br />
ist vom Leiter <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 eine verpflichtende Teilnahme<br />
vorgesehen.<br />
Laut dem Schulungsprogramm <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 ist im Rahmen <strong>der</strong> Ausbildung<br />
<strong>der</strong> Sicherheitsvertrauenspersonen gemäß <strong>der</strong> Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen<br />
auch eine Schulung im Bereich <strong>des</strong> vorbeugenden und betrieblichen<br />
Brandschutzes vorgesehen.<br />
Gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hat <strong>der</strong> Arbeitgeber den Sicherheitsvertrauenspersonen<br />
Gelegenheit zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen zu geben.<br />
Diese sind für die Sicherheitsvertrauenspersonen jedoch nicht mehr verpflichtend.<br />
Wie die Prüfung ergab, nahmen die Sicherheitsvertrauenspersonen <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
44 Angebote zur Weiterbildung in Belangen <strong>der</strong> betrieblichen Sicherheit nur in<br />
Einzelfällen an.<br />
Eine generelle Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeitern ergibt sich auch aus § 14<br />
<strong>des</strong> ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, wonach mit <strong>der</strong> Bedienung <strong>der</strong> Chlorgasanlage<br />
nur min<strong>des</strong>tens 18 Jahre alte, verlässliche und nachweislich über die Gefahren sowie<br />
die erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen und das Verhalten bei Chlorgasunfällen unterwiesene<br />
Personen beschäftigt werden dürfen. Gemäß den Auflagen <strong>der</strong> Betriebsbewilligungsbescheide<br />
<strong>der</strong> magistratischen Bezirksämter sind diese Unterweisungen in regelmäßigen<br />
Abständen von min<strong>des</strong>tens einem halben Jahr nachweislich zu wie<strong>der</strong>holen.<br />
Die Prüfung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> ergab, dass diese Nachweise geführt wurden und die<br />
mit <strong>der</strong> Bedienung <strong>der</strong> Chlorgasanlagen betrauten Personen über das nötige Fach-