Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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12.2 Schriftliche Unterlagen bezüglich Kontrollen, Terminwahrnehmungen und Aufga-<br />
ben im Rahmen <strong>der</strong> Sicherheit und Hygiene für die verschiedenen Ebenen <strong>der</strong><br />
Verantwortungsträger<br />
12.2.1 Diesbezüglich ergab die Prüfung, dass die Badebetriebsmeister diverse Aufzeichnungen<br />
zu führen haben, worin u.a. Prüfungsergebnisse und insbeson<strong>der</strong>e die Sicherheit<br />
und Hygiene betreffende Vorkommnisse einzutragen sind und die auch an Termine<br />
von wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfungen von Anlagen und Betriebseinrichtungen erinnern<br />
sollen. Diese Unterlagen bestehen vor allem aus<br />
- dem Badewasserkontrollbuch, das alle Angaben über den Zustand <strong>des</strong> Badewassers<br />
zu enthalten hat,<br />
- dem Chlorgasprüfbuch, in das alle Wartungs- und Reparaturarbeiten an Chlorgasdosier-<br />
und -regelanlagen, Personalschulungen, Kontrollmaßnahmen für die Wasserberieselung,<br />
Neutralisationsgrube, Chlorgaswarn- und Telealarmgerät und sonstige<br />
Warnanlagen samt den entsprechenden Überprüfungsintervallen einzutragen sind,<br />
- dem Meldungsbuch, das <strong>der</strong> <strong>Bericht</strong>erstattung über schwere Unfälle und sonstige Vor-<br />
kommnisse dient, sowie<br />
- dem Betriebstagebuch, in dem neben verschiedenen betrieblichen Angaben auch die<br />
von Firmen durchgeführten Arbeiten - so auch die Behebung von Sicherheitsmängeln<br />
- samt dem Ausmaß <strong>der</strong> Arbeiten, <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Arbeitskräfte und <strong>der</strong> Arbeitsdauer<br />
festzuhalten sind.<br />
Das Betriebspersonal in den Bä<strong>der</strong>n muss darüber hinaus auch die Betriebsanleitun-<br />
gen, Prüfbücher, Befunde über die Betriebsprüfungen und wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfungen<br />
<strong>der</strong> in den Bä<strong>der</strong>n verwendeten Arbeitsmittel, Betriebseinrichtungen und Arbeitsstoffe<br />
zur je<strong>der</strong>zeitigen Einsichtnahme durch die zuständigen Behörden bereithalten. Ferner<br />
sind von den Badebetriebsmeistern sämtliche Bescheide über die Errichtungs- und Betriebsbewilligungen<br />
und das Dampfkesselanlagenbuch aufzubewahren.<br />
Von wenigen Ausnahmen (Schafbergbad) abgesehen, waren die Unterlagen vollzählig<br />
vorhanden und ordnungsgemäß und übersichtlich geführt. Ein allgemein festzustellen<strong>der</strong><br />
Mangel zeigte sich jedoch in Bezug auf die Evidenthaltung <strong>des</strong> gültigen Baukonsen-