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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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12.2 Schriftliche Unterlagen bezüglich Kontrollen, Terminwahrnehmungen und Aufga-<br />

ben im Rahmen <strong>der</strong> Sicherheit und Hygiene für die verschiedenen Ebenen <strong>der</strong><br />

Verantwortungsträger<br />

12.2.1 Diesbezüglich ergab die Prüfung, dass die Badebetriebsmeister diverse Aufzeichnungen<br />

zu führen haben, worin u.a. Prüfungsergebnisse und insbeson<strong>der</strong>e die Sicherheit<br />

und Hygiene betreffende Vorkommnisse einzutragen sind und die auch an Termine<br />

von wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfungen von Anlagen und Betriebseinrichtungen erinnern<br />

sollen. Diese Unterlagen bestehen vor allem aus<br />

- dem Badewasserkontrollbuch, das alle Angaben über den Zustand <strong>des</strong> Badewassers<br />

zu enthalten hat,<br />

- dem Chlorgasprüfbuch, in das alle Wartungs- und Reparaturarbeiten an Chlorgasdosier-<br />

und -regelanlagen, Personalschulungen, Kontrollmaßnahmen für die Wasserberieselung,<br />

Neutralisationsgrube, Chlorgaswarn- und Telealarmgerät und sonstige<br />

Warnanlagen samt den entsprechenden Überprüfungsintervallen einzutragen sind,<br />

- dem Meldungsbuch, das <strong>der</strong> <strong>Bericht</strong>erstattung über schwere Unfälle und sonstige Vor-<br />

kommnisse dient, sowie<br />

- dem Betriebstagebuch, in dem neben verschiedenen betrieblichen Angaben auch die<br />

von Firmen durchgeführten Arbeiten - so auch die Behebung von Sicherheitsmängeln<br />

- samt dem Ausmaß <strong>der</strong> Arbeiten, <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Arbeitskräfte und <strong>der</strong> Arbeitsdauer<br />

festzuhalten sind.<br />

Das Betriebspersonal in den Bä<strong>der</strong>n muss darüber hinaus auch die Betriebsanleitun-<br />

gen, Prüfbücher, Befunde über die Betriebsprüfungen und wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfungen<br />

<strong>der</strong> in den Bä<strong>der</strong>n verwendeten Arbeitsmittel, Betriebseinrichtungen und Arbeitsstoffe<br />

zur je<strong>der</strong>zeitigen Einsichtnahme durch die zuständigen Behörden bereithalten. Ferner<br />

sind von den Badebetriebsmeistern sämtliche Bescheide über die Errichtungs- und Betriebsbewilligungen<br />

und das Dampfkesselanlagenbuch aufzubewahren.<br />

Von wenigen Ausnahmen (Schafbergbad) abgesehen, waren die Unterlagen vollzählig<br />

vorhanden und ordnungsgemäß und übersichtlich geführt. Ein allgemein festzustellen<strong>der</strong><br />

Mangel zeigte sich jedoch in Bezug auf die Evidenthaltung <strong>des</strong> gültigen Baukonsen-

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