Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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setzlichen Vorschriften und Richtlinien an die externe Sicherheitsfachkraft und sah sich<br />
auf diese Art offenkundig von diesbezüglichen Verpflichtungen weitgehend befreit.<br />
Zu erwähnen war in diesem Zusammenhang, dass in <strong>der</strong> Gruppe Betrieb und Technische<br />
Angelegenheiten <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 seit etwa März 2004 ein aus drei Mitarbeitern<br />
bestehen<strong>des</strong> technisches Referat besteht, in dem die fachlichen Qualifikationen<br />
für haustechnische Anlagen, wie Heizungs-, Lüftungs-, Gasanlagen, elektrische Anlagen,<br />
Aufzüge etc. vereinigt sind. Dieses Referat war im Prüfzeitpunkt organisatorisch<br />
ebenfalls noch im Aufbau, weshalb <strong>des</strong>sen Aufgabengebiet auch noch nicht exakt geregelt<br />
war. Das <strong>Kontrollamt</strong> konnte sich jedoch davon überzeugen, dass in diesem Referat<br />
fachliches Know-how und eingehende Kenntnisse <strong>der</strong> relevanten Gesetzesmaterie<br />
- dies allerdings beschränkt auf die genannten Fachgebiete - vorhanden sind.<br />
12.1.3 Um die organisatorische Situation im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
technischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines gesetzeskonformen Betriebes<br />
nachhaltig zu verbessern, regte das <strong>Kontrollamt</strong> an, Überlegungen dahingehend anzu-<br />
stellen, innerhalb <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 eine organisatorische Einheit zur Wahrnehmung<br />
von Aufgaben <strong>des</strong> Gebäudemanagements zu schafen und diese mit allen erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Fachbereichen zu besetzen. Für diese Zwecke bot sich <strong>der</strong> Ausbau <strong>des</strong> be-<br />
reits bestehenden Referates für haustechnische Angelegenheiten an.<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> vertrat die Meinung, dass mit <strong>der</strong> Schaffung eines alle Fachbereiche<br />
umfassenden Gebäudemanagements in Kooperation mit dem Koordinator für Sicherheitsfragen<br />
und dem allenfalls einzurichtenden sicherheitstechnischen Zentrum (s.a.<br />
Pkt. 6.6) die Einhaltung <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>hygiene- und Arbeitnehmerschutzvorschriften und <strong>der</strong><br />
Bescheidauflagen besser gewährleistet und zentral gesteuert werden könnte. Damit<br />
wären nicht nur ein Gesamtüberblick über den hygienischen und sicherheitstechnischen<br />
Zustand aller Bä<strong>der</strong> je<strong>der</strong>zeit möglich, son<strong>der</strong>n auch Synergieeffekte in wirtschaftlicher<br />
Hinsicht erzielbar. Mit dieser Vorgangsweise könnten die mit diesen Aufgaben zum Teil<br />
überfor<strong>der</strong>ten Badebetriebsmeister deutlich entlastet werden, ohne damit <strong>der</strong>en Verantwortungsbereich<br />
einzuschränken.