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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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setzlichen Vorschriften und Richtlinien an die externe Sicherheitsfachkraft und sah sich<br />

auf diese Art offenkundig von diesbezüglichen Verpflichtungen weitgehend befreit.<br />

Zu erwähnen war in diesem Zusammenhang, dass in <strong>der</strong> Gruppe Betrieb und Technische<br />

Angelegenheiten <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 seit etwa März 2004 ein aus drei Mitarbeitern<br />

bestehen<strong>des</strong> technisches Referat besteht, in dem die fachlichen Qualifikationen<br />

für haustechnische Anlagen, wie Heizungs-, Lüftungs-, Gasanlagen, elektrische Anlagen,<br />

Aufzüge etc. vereinigt sind. Dieses Referat war im Prüfzeitpunkt organisatorisch<br />

ebenfalls noch im Aufbau, weshalb <strong>des</strong>sen Aufgabengebiet auch noch nicht exakt geregelt<br />

war. Das <strong>Kontrollamt</strong> konnte sich jedoch davon überzeugen, dass in diesem Referat<br />

fachliches Know-how und eingehende Kenntnisse <strong>der</strong> relevanten Gesetzesmaterie<br />

- dies allerdings beschränkt auf die genannten Fachgebiete - vorhanden sind.<br />

12.1.3 Um die organisatorische Situation im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

technischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines gesetzeskonformen Betriebes<br />

nachhaltig zu verbessern, regte das <strong>Kontrollamt</strong> an, Überlegungen dahingehend anzu-<br />

stellen, innerhalb <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 eine organisatorische Einheit zur Wahrnehmung<br />

von Aufgaben <strong>des</strong> Gebäudemanagements zu schafen und diese mit allen erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Fachbereichen zu besetzen. Für diese Zwecke bot sich <strong>der</strong> Ausbau <strong>des</strong> be-<br />

reits bestehenden Referates für haustechnische Angelegenheiten an.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> vertrat die Meinung, dass mit <strong>der</strong> Schaffung eines alle Fachbereiche<br />

umfassenden Gebäudemanagements in Kooperation mit dem Koordinator für Sicherheitsfragen<br />

und dem allenfalls einzurichtenden sicherheitstechnischen Zentrum (s.a.<br />

Pkt. 6.6) die Einhaltung <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>hygiene- und Arbeitnehmerschutzvorschriften und <strong>der</strong><br />

Bescheidauflagen besser gewährleistet und zentral gesteuert werden könnte. Damit<br />

wären nicht nur ein Gesamtüberblick über den hygienischen und sicherheitstechnischen<br />

Zustand aller Bä<strong>der</strong> je<strong>der</strong>zeit möglich, son<strong>der</strong>n auch Synergieeffekte in wirtschaftlicher<br />

Hinsicht erzielbar. Mit dieser Vorgangsweise könnten die mit diesen Aufgaben zum Teil<br />

überfor<strong>der</strong>ten Badebetriebsmeister deutlich entlastet werden, ohne damit <strong>der</strong>en Verantwortungsbereich<br />

einzuschränken.

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