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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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Fluchtwegen mangelhaft sowie die Fertigstellung von Bauarbeiten bei <strong>der</strong> Baubehörde<br />

nicht angezeigt worden war.<br />

Außerdem waren <strong>der</strong> Befund über die Überprüfung <strong>der</strong> Elektroanlage mangelhaft und<br />

Leitern, Gasgeräte, Gasleitungen und Brandabschlusstüren nicht überprüft worden. Die<br />

Stufen im Saunabereich waren unterschiedlich hoch, wodurch die in <strong>der</strong> Bauordnung<br />

gefor<strong>der</strong>te sichere Begehbarkeit <strong>der</strong> Stiegenanlage nicht gewährleistet war.<br />

Eine Gefährdung erblickte das <strong>Kontrollamt</strong> darin, dass die Aufzüge <strong>der</strong> beiden Bä<strong>der</strong><br />

über keine Fahrkorbeinstiegssicherung verfügten.<br />

11.2.2 Die Nachschau, ob die Beanstandungen im Jörgerbad inzwischen erledigt wurden,<br />

ergab auch in diesem Fall kein gänzlich zufrieden stellen<strong>des</strong> Ergebnis:<br />

So ließ das Magistratische Bezirksamt für den 17. Bezirk zwischen den jährlich vorgeschriebenen<br />

Bä<strong>der</strong>revisionen neuerlich einen Zeitraum von 18 Monaten verstreichen.<br />

Über die elektrische Anlage <strong>des</strong> Jörgerba<strong>des</strong> lag zwar ein positiver Überprüfungsbefund<br />

vor, doch zeigte die Anlage - wie eine stichprobenweise Nachschau ergab - weiterhin<br />

einige Mängel. Der Befund über die Prüfung <strong>der</strong> elektrischen Anlage <strong>des</strong> Pächters<br />

(Buffet) stand im Zeitpunkt <strong>der</strong> Überprüfung durch das <strong>Kontrollamt</strong> nach wie vor aus.<br />

Die Magistratsabteilung 44 hatte zwar auch für dieses Bad Brandschutzpläne anfertigen<br />

lassen, doch waren diese unvollständig, wobei Fluchtwege nicht eingezeichnet waren<br />

und die Darstellung <strong>der</strong> Brandabschnitte nicht mit <strong>der</strong> Realität übereinstimmte. Ausständig<br />

war auch die Bildung von Brandabschnitten zwischen <strong>der</strong> Schwimmhalle und dem<br />

übrigen Gebäude, wenngleich <strong>der</strong> Keller nunmehr als eigener Brandabschnitt ausgebildet<br />

worden war. Die Magistratsabteilung 44 erklärte hiezu, die ausstehenden baulichen<br />

Maßnahmen umgehend durchführen zu wollen.<br />

Der vom <strong>Kontrollamt</strong> empfohlene Einbau eines Lichtschrankennetzes beim Lastenaufzug<br />

zur Vermeidung von Unfällen zufolge nicht vorhandener Fahrkorbtüren wurde lediglich<br />

in Form einer einzelnen Lichtschranke ausgeführt, die jedoch nicht in <strong>der</strong> Lage war,

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