Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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Fluchtwegen mangelhaft sowie die Fertigstellung von Bauarbeiten bei <strong>der</strong> Baubehörde<br />
nicht angezeigt worden war.<br />
Außerdem waren <strong>der</strong> Befund über die Überprüfung <strong>der</strong> Elektroanlage mangelhaft und<br />
Leitern, Gasgeräte, Gasleitungen und Brandabschlusstüren nicht überprüft worden. Die<br />
Stufen im Saunabereich waren unterschiedlich hoch, wodurch die in <strong>der</strong> Bauordnung<br />
gefor<strong>der</strong>te sichere Begehbarkeit <strong>der</strong> Stiegenanlage nicht gewährleistet war.<br />
Eine Gefährdung erblickte das <strong>Kontrollamt</strong> darin, dass die Aufzüge <strong>der</strong> beiden Bä<strong>der</strong><br />
über keine Fahrkorbeinstiegssicherung verfügten.<br />
11.2.2 Die Nachschau, ob die Beanstandungen im Jörgerbad inzwischen erledigt wurden,<br />
ergab auch in diesem Fall kein gänzlich zufrieden stellen<strong>des</strong> Ergebnis:<br />
So ließ das Magistratische Bezirksamt für den 17. Bezirk zwischen den jährlich vorgeschriebenen<br />
Bä<strong>der</strong>revisionen neuerlich einen Zeitraum von 18 Monaten verstreichen.<br />
Über die elektrische Anlage <strong>des</strong> Jörgerba<strong>des</strong> lag zwar ein positiver Überprüfungsbefund<br />
vor, doch zeigte die Anlage - wie eine stichprobenweise Nachschau ergab - weiterhin<br />
einige Mängel. Der Befund über die Prüfung <strong>der</strong> elektrischen Anlage <strong>des</strong> Pächters<br />
(Buffet) stand im Zeitpunkt <strong>der</strong> Überprüfung durch das <strong>Kontrollamt</strong> nach wie vor aus.<br />
Die Magistratsabteilung 44 hatte zwar auch für dieses Bad Brandschutzpläne anfertigen<br />
lassen, doch waren diese unvollständig, wobei Fluchtwege nicht eingezeichnet waren<br />
und die Darstellung <strong>der</strong> Brandabschnitte nicht mit <strong>der</strong> Realität übereinstimmte. Ausständig<br />
war auch die Bildung von Brandabschnitten zwischen <strong>der</strong> Schwimmhalle und dem<br />
übrigen Gebäude, wenngleich <strong>der</strong> Keller nunmehr als eigener Brandabschnitt ausgebildet<br />
worden war. Die Magistratsabteilung 44 erklärte hiezu, die ausstehenden baulichen<br />
Maßnahmen umgehend durchführen zu wollen.<br />
Der vom <strong>Kontrollamt</strong> empfohlene Einbau eines Lichtschrankennetzes beim Lastenaufzug<br />
zur Vermeidung von Unfällen zufolge nicht vorhandener Fahrkorbtüren wurde lediglich<br />
in Form einer einzelnen Lichtschranke ausgeführt, die jedoch nicht in <strong>der</strong> Lage war,