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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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<strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften und Normen zu orientieren. In § 47 <strong>der</strong> AStV vom<br />

13. Oktober 1998 ist in diesem Zusammenhang bestimmt, dass Arbeitsstätten, die<br />

bereits vor dem In-Kraft-Treten <strong>der</strong> AStV genutzt wurden, grundsätzlich weiterhin<br />

genutzt werden dürfen.<br />

Hat jedoch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeitsstätte zur Folge, dass die vorhandene Ausführung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsstätte o<strong>der</strong> ein Teil dieser für einen wirksamen Schutz <strong>der</strong> ArbeitnehmerInnen<br />

nicht mehr ausreicht, hat die Behörde die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen mit Bescheid<br />

vorzuschreiben. Dies geschieht im Regelfall auf Grund <strong>der</strong> von den magistratischen<br />

Bezirksämtern im Beisein von Amtssachverständigen periodisch vorgenommenen<br />

Revisionen <strong>der</strong> Badeanlagen in Form anlagenspezifischer Auflagen.<br />

3.4 Die Magistratsabteilung 44 als Anlagenbetreiberin folgt insofern weit gehend <strong>der</strong> Intention<br />

<strong>der</strong> Hygienebehörde, als sie beispielsweise den in Intervallen von zwei Jahren<br />

durchzuführenden Überprüfungen <strong>der</strong> Elektroanlagen die Elektrotechnikverordnung<br />

1996 vom 7. März 1996 zu Grunde legt und insbeson<strong>der</strong>e Altanlagen, die an sich den<br />

Auflagen <strong>der</strong> Genehmigungsbescheide aus dem Errichtungszeitraum noch genügen<br />

würden, nach Maßgabe <strong>der</strong> finanziellen Möglichkeiten dem aktuellen Gesetzesstand<br />

entsprechend adaptiert.<br />

Wie festzustellen war, ging die Magistratsabteilung 44 im Bereich <strong>des</strong> Brandschutzes<br />

zum Teil in ähnlicher Weise vor, indem sie in einigen Bä<strong>der</strong>n trotz <strong>des</strong> an sich bestehenden<br />

Anlagenkonsenses damit begonnen hatte, etwa durch den Einbau von Feuer-<br />

schutztüren und <strong>der</strong> Schaffung von Brandabschnitten die Fluchtwegsituation zu verbessern<br />

und die mit <strong>der</strong> Lagerung von brennbaren Materialien verbundenen Gefahren zu<br />

reduzieren.<br />

Wenngleich mit dieser Vorgangsweise bereits ein wichtiger Beitrag zur Anhebung <strong>des</strong><br />

Sicherheitsstandards geleistet wurde, vertrat das <strong>Kontrollamt</strong> den Standpunkt, dass die<br />

Bemühungen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 - wie die nachfolgende Situationsanalyse offenbart<br />

- weiter zu intensivieren sein werden, um hinsichtlich <strong>der</strong> Anlagensicherheit<br />

einen durchgehend zufrieden stellenden Zustand zu erreichen.

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