Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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die Erfassung <strong>der</strong>artiger Daten mit Hilfe <strong>der</strong> EDV ohne größeren Aufwand möglich sein<br />
müsste.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Die Magistratsabteilung 44 wird den Anregungen <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong><br />
dahingehend folgen, dass für alle Bä<strong>der</strong> ein Prüfplan durch die<br />
Sicherheitsfachkraft und das interne Qualitätsmanagement erstellt<br />
werden wird, <strong>der</strong> neben den Überprüfungsterminen auch die festgestellten<br />
Mängelbehebungsmaßnahmen enthält.<br />
10.8.2 Die Prüfung ergab ferner, dass es die Magistratsabteilung 44 verschiedentlich<br />
über mehrere Jahre hinweg unterlassen hatte, Mängel an Arbeitsmittel o<strong>der</strong> Anlagen<br />
beheben zu lassen, obwohl sie von <strong>der</strong> Sicherheitsfachkraft mit entsprechenden Tätigkeitsberichten<br />
auf verschiedene Unzukömmlichkeiten hingewiesen worden war.<br />
So hatte die Sicherheitsfachkraft beispielsweise bereits im Jahr 2001, in <strong>der</strong> Folge auch<br />
in den Jahren 2002 bis 2004 auf Unebenheiten und Betonschäden am Fußboden im<br />
Bereich <strong>des</strong> Heizkessels im Einsiedlerbad und auf die damit verbundene Stolper- und<br />
Verletzungsgefahr aufmerksam gemacht. Die Behebung <strong>der</strong> Mängel erfolgte jedoch erst<br />
im Jahr 2005.<br />
Unbeachtet blieb auch ein Hinweis <strong>der</strong> Sicherheitsfachkraft auf einen fälligen Überprüfungstermin<br />
für die Brandschutzklappen im Hallenbad Ottakring. Laut den Aufzeichnun-<br />
gen wurden die Anlagen zuletzt am 23. April 2003 überprüft, obzwar dies jährlich fällig<br />
gewesen wäre. Im Wasseraufbereitungsraum fiel eine Brandschutzklappe auf, die fortgeschrittene<br />
Korrosionserscheinungen zeigte, weshalb <strong>der</strong>en Funktionstüchtigkeit anzuzweifeln<br />
war.<br />
10.8.3 In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle ist die Gesamtheit <strong>der</strong> prüfpflichtigen Anlagen und<br />
Arbeitsmittel unter Angabe <strong>der</strong> in den gesetzlichen Grundlagen vorgeschriebenen<br />
Prüfungsintervalle aufgelistet: