Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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Das Buffet im Sommerbad Ottakring wird nach Maßgabe <strong>der</strong> verfügbaren<br />
finanziellen Mittel saniert werden.<br />
10.7.5 Laut Pkt. 71 <strong>der</strong> Betriebsbewilligung für das Hallenbad Brigittenau war die Tür<br />
<strong>des</strong> Buffets zwischen dem Bereich <strong>der</strong> Badegäste und dem Bereich für das Straßenpublikum<br />
aus hygienischen Gründen während <strong>des</strong> Badebetriebes versperrt zu halten.<br />
Wie sich bei <strong>der</strong> Begehung zeigte, wurde die Auflage insofern ignoriert, als diese Tür<br />
ausgehängt worden war.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Dieser Auflagenpunkt konnte für einen zeitgemäßen Buffetbetrieb<br />
nicht eingehalten werden, da ansonsten eine Versorgung <strong>der</strong> Straßengäste<br />
auf <strong>der</strong> Terrasse nicht möglich ist. Die Magistratsabteilung<br />
44 beabsichtigt, beim magistratischen Bezirksamt eine Abän<strong>der</strong>ung<br />
dieser Bestimmung im Zuge <strong>der</strong> nächsten Hygieneverhandlung<br />
zu erwirken.<br />
10.7.6 Eine Erörterung <strong>der</strong> Pächterproblematik mit den Betriebsleitern <strong>der</strong> oben genannten<br />
Bä<strong>der</strong> ergab, dass die Erfüllung aller hygienischen und die Anlagensicherheit<br />
betreffenden Auflagen aus dem Betriebsbewilligungsbescheid bisher grundsätzlich den<br />
Pächtern überlassen und diese Bereiche von den Mitarbeitern <strong>der</strong> Magistratsabtei-<br />
lung 44 nicht kontrolliert wurden. Einige <strong>der</strong> befragten Betriebsleiter bzw. Badebetriebsmeister<br />
begründeten dies damit, dass für die Betriebe <strong>der</strong> Pächter ohnehin eine vom<br />
Badebetrieb unabhängige behördliche Aufsicht nach dem Gewerberecht bestehe.<br />
Dieser Argumentation standen jedoch die Festlegungen <strong>des</strong> Pkt. 1.3 <strong>der</strong> internen<br />
Dienstanweisung vom 11. Juli 1997 entgegen, wonach die Badebetriebsmeister die<br />
Pächter auf die Einhaltung <strong>des</strong> Pachtvertrages zu überprüfen haben. Nach dieser<br />
Dienstanweisung haben die Betriebsleiter die Aufsicht und Kontrolle <strong>der</strong> Verpflichtungen<br />
<strong>der</strong> Badebetriebsmeister wahrzunehmen. Nach Meinung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> war die<br />
Kontrolle <strong>der</strong> meist im räumlichen Verbund mit dem jeweiligen Bad stehenden Pächterbetriebe<br />
schon <strong>des</strong>halb angezeigt, weil sich in diesen Bereichen sehr wohl hygienische