Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien
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Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />
Eine den Vorschriften entsprechende Stromversorgung wird bis<br />
Saisonbeginn 2006 hergestellt werden.<br />
10.7.2 Mängel an <strong>der</strong> elektrischen Anlage stellte das <strong>Kontrollamt</strong> auch in den Kombibä<strong>der</strong>n<br />
Simmering und Ottakring fest, in denen die elektrische Versorgung für vorgefertigte<br />
Verkaufsstände für Eis und Getränke nicht den Bestimmungen entsprechend ausgeführt<br />
war. Beim Verkaufsstand in Ottakring war eine unter Spannung stehende, we<strong>der</strong><br />
abgedeckte, noch in sonstiger Art und Weise gegen das Berühren gesicherte Kupplung<br />
einer Verlängerungsleitung vorzufinden. Es wurde empfohlen, die bestehende Leitung<br />
zu entfernen und die elektrische Versorgung <strong>der</strong> Kioske und <strong>der</strong> Verkaufsstände<br />
den Vorschriften entsprechend auszuführen.<br />
Im Sommerbad Ottakring wurden Süßwarenautomaten und einige Kühlschränke über<br />
gekuppelte, nicht für nasse und feuchte Räume geeignete Verlängerungsleitungen elektrisch<br />
angespeist und überdies in unzulässiger Weise durch die Oberlichte <strong>der</strong> Ein-<br />
gangstüre eines Lagerraumes geführt.<br />
Im Hallenbad Simmering hatte die Firma W. in ihrem Prüfbefund vom 31. Jänner 2005<br />
über die elektrische Anlage im Bereich <strong>des</strong> Elektroverteilers für das Restaurant und das<br />
Saunabuffet auf 14 defekte Fehlerstromschutzschalter hingewiesen und lediglich zwei<br />
Fehlerstromschutzschaltern die Funktionstüchtigkeit bestätigt, obwohl Fehlerstromschutzschalter<br />
monatlich zu prüfen sind und defekte Schalter bereits vor <strong>der</strong> Überprüfung<br />
durch die Firma W. durch neue auszuwechseln gewesen wären. Der Umstand,<br />
dass bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> rd. 90 % <strong>der</strong> Fehlerstromschutzschalter nicht<br />
funktionsfähig waren, ließ jedenfalls vermuten, dass <strong>der</strong> monatlichen Prüfpflicht durch<br />
den Anlagenbetreiber schon über einen längeren Zeitraum nicht nachgekommen worden<br />
war.<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> wies mit Nachdruck darauf hin, dass nicht funktionierende Fehlerstromschutzschalter<br />
ein Anlass zur Gefährdung von Mitarbeitern und Badegästen sein<br />
können.