04.12.2012 Aufrufe

Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 104 -<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Eine den Vorschriften entsprechende Stromversorgung wird bis<br />

Saisonbeginn 2006 hergestellt werden.<br />

10.7.2 Mängel an <strong>der</strong> elektrischen Anlage stellte das <strong>Kontrollamt</strong> auch in den Kombibä<strong>der</strong>n<br />

Simmering und Ottakring fest, in denen die elektrische Versorgung für vorgefertigte<br />

Verkaufsstände für Eis und Getränke nicht den Bestimmungen entsprechend ausgeführt<br />

war. Beim Verkaufsstand in Ottakring war eine unter Spannung stehende, we<strong>der</strong><br />

abgedeckte, noch in sonstiger Art und Weise gegen das Berühren gesicherte Kupplung<br />

einer Verlängerungsleitung vorzufinden. Es wurde empfohlen, die bestehende Leitung<br />

zu entfernen und die elektrische Versorgung <strong>der</strong> Kioske und <strong>der</strong> Verkaufsstände<br />

den Vorschriften entsprechend auszuführen.<br />

Im Sommerbad Ottakring wurden Süßwarenautomaten und einige Kühlschränke über<br />

gekuppelte, nicht für nasse und feuchte Räume geeignete Verlängerungsleitungen elektrisch<br />

angespeist und überdies in unzulässiger Weise durch die Oberlichte <strong>der</strong> Ein-<br />

gangstüre eines Lagerraumes geführt.<br />

Im Hallenbad Simmering hatte die Firma W. in ihrem Prüfbefund vom 31. Jänner 2005<br />

über die elektrische Anlage im Bereich <strong>des</strong> Elektroverteilers für das Restaurant und das<br />

Saunabuffet auf 14 defekte Fehlerstromschutzschalter hingewiesen und lediglich zwei<br />

Fehlerstromschutzschaltern die Funktionstüchtigkeit bestätigt, obwohl Fehlerstromschutzschalter<br />

monatlich zu prüfen sind und defekte Schalter bereits vor <strong>der</strong> Überprüfung<br />

durch die Firma W. durch neue auszuwechseln gewesen wären. Der Umstand,<br />

dass bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong> rd. 90 % <strong>der</strong> Fehlerstromschutzschalter nicht<br />

funktionsfähig waren, ließ jedenfalls vermuten, dass <strong>der</strong> monatlichen Prüfpflicht durch<br />

den Anlagenbetreiber schon über einen längeren Zeitraum nicht nachgekommen worden<br />

war.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> wies mit Nachdruck darauf hin, dass nicht funktionierende Fehlerstromschutzschalter<br />

ein Anlass zur Gefährdung von Mitarbeitern und Badegästen sein<br />

können.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!