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Bericht des Wiener Kontrollamtes - Kontrollamt der Stadt Wien

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In diesem Bad fiel auch auf, dass zahlreiche Schweißstellen <strong>der</strong> metallenen Sitzgelegenheiten<br />

schaftkantig aufgebrochen waren und daher Verletzungsgefahr bestand. Die<br />

Magistratsabteilung 44 entfernte die Sitzmöbel nach dem Hinweis <strong>des</strong> <strong><strong>Kontrollamt</strong>es</strong><br />

unverzüglich.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Die Lagerungen in den Behin<strong>der</strong>ten-WC-Anlagen <strong>des</strong> Sommerba<strong>des</strong><br />

Simmering wurden entfernt.<br />

10.6.4 Ebenfalls im Sommerbad Simmering war im Mehrzweckbecken ein so genannter<br />

Strömungskanal in <strong>der</strong> Weise konzipiert worden, dass mittels dreier eingebauter Pumpen<br />

verschiedene Strömungsgeschwindigkeiten erzeugt werden konnten. Im Betrieb<br />

hatte sich jedoch gezeigt, dass bei gleichzeitiger Aktivierung aller drei Pumpen auch in<br />

an<strong>der</strong>en Beckenbereichen nicht unerhebliche Strömungen entstanden, die nach Aus-<br />

kunft <strong>des</strong> Badebetriebsleiters zu einer Gefahr vor allem für körperlich schwächere<br />

Badegäste führen konnten, was bei Inbetriebnahme <strong>des</strong> Beckens mehrmals zu beo-<br />

bachten war. Vom <strong>Kontrollamt</strong> wurde empfohlen, technische Vorkehrungen zu treffen,<br />

die eine unbeabsichtigte Aktivierung <strong>der</strong> dritten Strömungsstufe nachhaltig verhin<strong>der</strong>n.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Die Magistratsabteilung 44 kommt den Empfehlungen <strong>des</strong> Kon-<br />

trollamtes insofern nach, als vor Saisonbeginn 2006 im Sommerbad<br />

Simmering eine entsprechende Verriegelung <strong>der</strong> Pumpen für<br />

den Strömungskanal installiert werden wird, die eine gleichzeitige<br />

unbeabsichtigte Aktivierung aller drei Pumpen verhin<strong>der</strong>t.<br />

10.6.5 In mehreren Bä<strong>der</strong>n stellte das <strong>Kontrollamt</strong> fest, dass die gemäß ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen<br />

erfor<strong>der</strong>liche persönliche Schutzausrüstung - vor allem<br />

die Schutzbrillen und <strong>der</strong> Gehörschutz - wohl bereitgehalten, vielfach von den Arbeitnehmern<br />

aber nicht benutzt wurden. In einigen Fällen, etwa im Hallenbad Ottakring,<br />

wurde bei den Kreissägen <strong>der</strong> Gehörschutz allerdings auch nicht vorgehalten.

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