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Mitteilungsblatt Nr. 49 vom 05.12.2013 - VG Hahnstätten

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Für den Bereich derVerbandsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>•OberneisenNiederneisenNetzb


<strong>Hahnstätten</strong>BereitschaftsdiensteNotrufePolizeiFeuerwehrDRK-RettungsdienstNotarzt110112112112• BereitschaftsdiensteÄrztlicher BereitschaftsdienstÄrztlicher Bereitschaftsdienst Blaues Ländchen für den Bereichder Verbandsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>Borngasse 14, 56355 Nastätten, Telefon 01805/112089(0, 14 EUR/Min.; Mobilfunk 42 ct./Min.)Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr. Freitag 18.00 Uhrbis Montag 8.00 Uhr. Feiertag: Vom Vorabend des Feiertages18.00 Uhr bis zum folgenden Werktag des Feiertages 8.00 Uhr.Sie können während dieser Zeiten tagsüber ohne Anmeldung in diePraxis -im Krankenhaus Nastätten, Erdgeschoss- kommen.Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte direkt den Notarztüber den DRK-Rettungsdienst: .......................................... 112Sie können aber auch den Bereitschaftsdienstin Limburg besuchen. Der Dienst beginnt an den regulärenWochenenden schon Freitag um 19.00 Uhr und geht bisMontag 7.00 Uhr. Vor gesetzlichen Feiertagen beginnt derDienst am Vortag um 18.00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienstin Limburg (keine Hausbesuche!)Senefelderstr. 1, 65553 Limburg, Tel. 06431/3344• Zahnärztlicher BereitschaftsdienstEinheitliche zahnärztliche Bereitschaftsdienstnummer:0180/5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)Ansage des Bereitschaftsdienstes zu den folgenden Zeiten:Freitagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 UhrSamstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 UhrMittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhran Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zumnachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einemBrückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 UhrWeitere Informationen zum zahnärztlichen Bereitschaftsdienstkönnen Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Bereitschaftsdienstesist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich.• Augenärztlicher Bereitschaftsdienst.............................................................................. 01805/112060• Apotheken-Bereitschaftsdienst:-Änderungen vorbehalten-Der Bereitschaftsdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr und endetam darauffolgenden Tag ebenfalls um 8.00 Uhr.Samstag, 07.12.2013Amts-Apotheke MichelbachHauptstr. 23, Aarbergen„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„ 06120/3512Apotheke am MarktMarktplatz 2, Diez„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„. 06432/2842Sonntag, 08.12.2013Apotheke KexelGrabenstr. <strong>49</strong>, Limburg „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„. 06431/8333Caesarsche ApothekeUntertalstr. 10, Katzenelnbogen „„„„„„„„„„„„„„„. 06486/6285Montag, 09.12.2013Apotheke in der WerkStadtJoseph-Schneider-Str. 1, Limburg „„„„„„„„„„„ 06431/5840733Dienstag, 10.12.2013Lahn ApothekeHospitalstr. 6, Limburg „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„ 06431/22558Mittwoch, 11.12.2013Apotheke zur PostWilhelmstr. 69, Diez „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„ 06432/2504Kastell ApothekeKastellstr. 1, Heidenrod„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„. 06120/8786Donnerstag, 12.12.2013Rathaus-ApothekeWerner-Senger-Str. 19, Limburg„„„„„„„„„„„„„„„. 06431/6483Freitag, 13.12.2013Die grüne ApothekeDiezer Str. 13, Limburg .„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„ 06431 /584320Friedrich ApothekeBahnhofstr. 6, Nastätten „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„. 06772/5487Apotheken-Bereitschaftsdienst-Service:Der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz (0, 14 EUR proMinute) als auch aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42 EUR proMinute) ist nur noch über die landesweit gültige Rufnummer01805-258825 - PLZ01805-258825-65623 für <strong>Hahnstätten</strong>,Mudershausen, Netzbach, Schiesheim;01805-258825-65558 für Burgschwalbach,Flacht, Kaltenholzhausen, Lohrheim, Oberneisen;01805-258825-65629 für Niederneisenzu erreichen. Dies hat den Vorteil, dass auch von Anschlüssen,bei denen 0900er Nummern aus Sicherheitsgründen gesperrtsind, der Apothekenbereitschaftsdienst nun problemlos ausdem Festnetz abgerufen werden kann. Auch wenn Ihr ApothekerIhnen jederzeit gern weiterhilft, sollten Sie den Bereitschaftsdienstnur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch nehmen.Die Bereitschaftsdienstgebühr beträgt 2,50 EUR. Zu beachtenist, dass der Bereitschaftsdienst immer um 08:00 Uhr beginntund am folgenden Tag um 08:00 Uhr endet, auch an Sonn- undFeiertagen. Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz Apotheken-Bereitschaftsdienstplanüber Internet: www.lak-rlp.de• StörungsdiensteWasserversorgung/Abwasserbeseitigungwährend den Öffnungszeiten der Verwaltung „„ 06430/911 4-150(Mo - Mi v. 8 - 12 Uhr u. v. 14 - 16 Uhr; Do v. 8 - 12 Uhru. v. 14 - 19 Uhr; Fr v. 8 - 12 Uhr)außerhalb der Öffnungszeiten „„„„„„„„„„„„„„„ 0177/3225122EVL-Gasversorgung Flacht und NiederneisenSte.-Foy-Str. 36, Limburg/Lahn „„.„„„„„„„„„„„„. 06431/2903-0Süwag Energie AGService-Telefon ..................................................... 0800/4 7 4 7 488Service-Fax „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„. 069/3107-371 OEntstörungsdienstStrom .................................................................... 069/31072333Gas ....................................................................... 069/31072666Breitbandkabel.„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„. 0180/111 4100••VERBANDSGEMEINDE HAHNSTATTENSie erreichen uns wie folgt:Postanschrift: Austraße 4, 65623 <strong>Hahnstätten</strong> oder Postfach 122, 65621 <strong>Hahnstätten</strong>,Tel.: 06430 I 9114-0 - Fax: 06430 I 9114170E-M~il: post@vg-hahnstaetten.de, oder mitteilungsblatt@vg-hahnstaetten.deDie Offnungszeiten sind wie folgt:Montag bis Freitag „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„ 08.00 bis 12.00 UhrMontag bis Mittwoch „„„„„„„„„„„„„„„„„„. 14.00 bis 16.00 UhrDonnerstag„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„. 14.00 bis 19.00 UhrDas Bürgerbüro ist donnerstags durchgehend von 7.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Bitte berücksichtigen Sie auch die Durchwahl·Telefonnummern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sporadisch im <strong>Mitteilungsblatt</strong> veröffentlicht werden.


<strong>Nr</strong>. <strong>49</strong>/2013Sozial- und Pflegedienste• Pflegestützpunkt DiezFriedhofstraße 19, 65582 DiezE-Mail: ................................ pflegestuetzpunkt-diez@ekhn-net.deim Internet: ................ www.rhein-lahn-info.de/pflegestuetzpunkteAnsprechpartner:Gabriele Schönweitz ............................................ 06432/9198-13Gabriele Müller ................................................... 06432/9528870Erreichbar von Montag bis Freitag. Hausbesuche und Terminekönnen telefonisch individuell vereinbart werden.Sprechstunde für Berufstätige: Jeden 1. Samstag im Monat von10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Pflegestützpunkt.Angeschlossen ist das „Informations- und BeschwerdetelefonPflege" in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalze.V. Verbraucherzentrale Mainz: 06131/284841• Sozialstation DiezFriedhofstraße 19, 65582 Diez, Tel: „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „. 06432/9198-0Fax: ...................................................................... 06432/9198-88E-Mail: ......................................... sozialstation@dekanat-diez.deWebsite: ............................................. www.sozialstation-diez.deAmb. Pflege (Behandlungspflege, Grundpflege); 24-Stunden Rufbereitschaft,Hauswirtschaftlliche Leistungen, Pflegegutachten gemäߧ 37 Abs. 3 SGB XI; Palliativpflege, Parenterale Ernährung, Port­Versorgung; Demenzbetreuung; Regelmäßige Veranstaltungen fürDemenzkranke und deren Angehörige; Allgemeine Betreuung nach§ 45; Kostenlose individuelle Beratung; Essen auf Rädern-Anzeige­• Krankenfahrten sitzend (ohne Sanitätspersonal)P. Bolz, <strong>Hahnstätten</strong>„ „ „ „ „ „ „ „ „. 06430/7587 und 0171 /411 4447Zimmernachweis und JahresterminkalenderVerbandsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>siehe: www.vg-hahnstaetten.de• Wichtig für alle Landwirte und Tierhalterin der Verbandsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>!Antrag auf Gewährung des Abzuges Landwirtschaft/ViehhaltungIn der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde<strong>Hahnstätten</strong> <strong>vom</strong> 29.1 0.2001 (§ 20, Absatz 6) istgeregelt, dass für Viehhaltung bzw. Ackerbau bei der WasserundKanalabrechnung ein Abzug Landwirtschaft beantragtwerden kann (Reduzierung der Kanalgebühren). Voraussetzunghierfür ist, dass der Wasserbedarf der Tiere (betrifft nur:Pferde, Kühe, Rinder, Esel, Schweine und Schafe) bzw. derackerbaulich bewirtschafteten Flächen über die hauseigeneWasserversorgungsanlage gedeckt wird. Aufgrund der Feststellung,dass sich in den letzten Jahren erhebliche Differenzenbei der Berücksichtigung des zu gewährenden AbzugesLandwirtschaft ergeben haben, wird der Abzug Landwirtschaftnur noch auf Antrag abgesetzt. Maßgebend ist dasam 04. Dezember des laufenden Jahres gehaltene Vieh. Dieerforderlichen Angaben (Viehbestand, Ackerfläche) sind <strong>vom</strong>Antragsteller bis zum 15.12. des laufenden Jahres bei denVerbandsgemeindewerken <strong>Hahnstätten</strong> schriftlich einzureichen.Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei denVerbandsgemeindewerken, Zimmer 17 oder im Internet unterwww. vg-hah nstaetten. deDie WerkleitungMichael IrrgangUwe Latz• Ambulante KrankenpflegeHeike Ruft, Mensfelden „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ 06431 /94276-Anzeige--Anzeige-• fliedner mobilAmbulante Pflege und Betreuungsdienst „ „ „ „ „ (06486) 918-130fliedner daheimBesuchs- und Begleitdienste ............................. (06486) 918-120Essen auf Rädern u. Hauswirtschaftsdienste ... (06486) 918-0-Anzeige-• Heidrun Diede · Häusliche Kranken-,Senioren- und FamilienpflegeAarbergen ....................................................... Tel. 06120/972425SeniorenCentrum Katzenelnbogen „ „ „ „ „ „ „ „ Tel. 06486/902<strong>49</strong>8Sprechstunde nach Vereinbarung~ Amtliche Bekanntmachungen'9" und Mitteilungen·... der Verbandsgemeinde• Wichtig für alle Schwimmbadbesitzerin der Verbandsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>!!Antrag auf Gewährung eines Abzuges wegen Verdunstungan der WasseroberflächeWir möchten nochmals darauf hinweisen, dass seit dem Jahr 2006gemäß neuer Richtlinien die Absetzung von Kanalgebühren nichtmehr erlaubt ist, da bei der Entleerung des anfallenden Schmutzwassersaus den Schwimmbädern dieses der Kanalisation zugeführtwerden muss. Es kann lediglich für die Verdunstung an derWasseroberfläche eine Absetzung bei den Kanalgebühren erfolgen.Diese Absetzung muss bei den Verbandsgemeindewerkenschriftlich beantragt werden. Da Ihnen kurzfristig die Wasserzählerablesekartenzugehen werden bzw. bereits zugegangen sind,möchten wir Sie bitten, diesen Antrag direkt auf der Ablesekartezu vermerken. Wir weisen nochmals daraufhin, dass bei einemgestellten Antrag für die Absetzung der Kanalgebühren der 100/oige Pauschalabzug auf Ihrer Wasser-/Kanalabrechnung entfällt!Die WerkleitungMichael IrrgangUwe Latz- Burgschwalbach• AltencafeUnd schon neigt sich das Jahr wieder seinem Ende zu!Aber vorher treffen wir uns natürlich am 5.12. d. J„ um 14.30Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus zu unserer gemütlichen vorweihnachtlichenRunde! Dann lassen wir die zunehmendschneller werdende Welt für ein paar Stunden vor der Tür - füradventliche Stimmung bei Kerzenlicht wird gesorgt sein, ebensofür unsere weihnachtliche Verpflegung!Kommt gut durch diese grauen Novembertage, das Organisationsteamfreut sich auf Euch und grüßt ganz herzlich!Hans Lang - Hagel• Märchenhafter WeihnachtsmarktDie Ortsgemeinde Burgschwalbachdankt allen Helfern,Spendern und Sponsoren,den Standbetreibern,der Evangelischen Kirchengemeinde,dem Organisationsteamund Allen, die miteiner Idee und Tatkraft, derHerstellung der MärchenundKrippenfiguren und vielenanderen Dingen zumGelingen des Marktes beigetragen haben. Danke auch für dieTiere in der Krippe.Gemeinsam haben die Bürgerinnen und Bürger sich und denGästen einen besonderen Tag beschert. Nur durch Ihre großeUnterstützung ist die Durchführung des Marktes möglich.Dank auch an alle Familien, die für die Aussteller und Gästeeinen Parkplatz bereitgestellt haben. Es ist immer wieder erfreulich,wie die Dorfgemeinschaft sich einbringt.Ehrenfried Bastian,Ortsbürgermeister


<strong>Hahnstätten</strong>• Niederschrift über die 46. Gemeinderatssitzungder Ortsgemeinde Burgschwalbach inWahlperiode 2009/2014 <strong>vom</strong> 19.11.2013TOP 1 - Eröffnung, Feststellung der Tagesordnung sowieOrdnungsmäßigkeit der EinladungDer Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Zuhörer, HerrnRevierförster Volker Müller, Herrn Kämmerer Torsten Heusersowie die Ratsmitglieder und Beigeordneten. Herr Bastian stelltdie Beschlussfähigkeit fest.Die Mitglieder des Ortsgemeinderates sind durch Einladung<strong>vom</strong> 05.11.2013 auf Dienstag, 19.11.2013, 19:30 Uhr, unterMitteilung der Tagesordnung einberufen. Tag, Zeit und Ort derSitzung sowie die Tagesordnung sind öffentlich bekannt gegebenworden. Herr Bastian beantragt, die Tagesordnung um denPunkt Annahme von Spenden als neuer Tagesordnungspunkt 6zu ergänzen. Dem wurde einstimmig entsprochen. Weitere Einwändeoder Ergänzungen gegen die Tagesordnung ergehennicht. Der Vorsitzende weist auf § 22 (4) GemO hin, wonachjedes Ratsmitglied verpflichtet ist, vor Beratung und Beschlussfassungihn zu informieren, ob hinsichtlich seiner Person einAusschließungsgrund nach § 22 (1) GemO vorliegt oder vorliegenkönnte.TOP 2 - EinwohnerfragestundeEs wurden keine Fragen an den Gemeinderat gerichtet.TOP 3 - Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplanfür das Haushaltsjahr 2014Herr Revierförster Müller stellt den Forstwirtschaftsplan 2014vor. Nach dem vorliegenden Zahlenwerk ist im kommendenJahr mit einem Defizit von 4.935,00 EUR zu kalkulieren. Eswird mit einem Holzverkauf von 595 Festmetern gerechnet. Dader Weg zum Sauerbornswald noch nicht fertig gestellt wurde,kann kein Industrieholz geerntet werden. Herrn Müller wurdeder Auftrag erteilt, entsprechendes Angebot zum Wegebau einzuholen.Die Kosten werden im allgemeinen Haushalt der Ortsgemeindemit 8000,00 EUR eingeplant. Der diesjährige Holzeinschlagfür Selbstwerber wird im Sauerbornswald erfolgen. Inder Abteilung 1 (Richtung Oberhäuser Hof) wird Brennholz amPolter vergeben. Nach den Durchschnittswerten des Forstbetriebswerkeskönnte aber wieder ein durchschnittlicher Ertragvon 9.600,00EUR angenommen werden. Im laufenden Haushaltsjahrwurde bereits jetzt aus dem vorhergesagten Defizit einGewinn. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Burgschwalbachbeschließt einstimmig über den vorliegenden Forstwirtschaftsplanfür das Haushaltsjahr 2014. Der Vorsitzende bedankt sichbei Herrn Müller für die Ausführungen und verabschiedet ihn.TOP 4 - Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzungmit Nach-tragshaushaltsplan derOrtsgemeinde Burgschwalbach für das Haushaltsjahr 2013Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden die aktuellenZahlen (Einnahmen/Ausgaben) dem laufenden Haushaltsjahrangepasst. Herr Heuser erläutert die wesentlichen, verändertenErträge und Aufwendungen, die sich wie folgt zusammensetzen:- Der Planansatz für die Gewerbesteuer konnte um 20.000,00EUR auf nunmehr 80.000,00 EUR erhöht werden.- Der Ansatz am Gemeindeanteil an der Einkommensteuerwurde auf 390.000,00 EUR erhöht.- Die Schlüsselzuweisungen A wurden um 3.300,00 EUR auf111.300,00 EUR erhöht.- Die Erträge der Photovoltaikanlage der MZH konnten auf6.900,00 EUR erhöht werden- Der Planansatz für die Nutzungsgebühren der MZH wurdeauf 5.000,00 EUR vermindert.Die Haushaltslage hat sich im laufenden Jahr verbessert, führtHerr Heuser an.Nach eingehender Beratung ergeht folgender Beschluss:Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Burgschwalbach beschließteinstimmig über die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplander Ortsgemeinde Burgschwalbach für dasHaushaltsjahr 2013.Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Heuser für die Ausführungen.TOP 5 - Beratung und Beschlussfassungüber die Hebesätze der Grundsteuer und Hundesteuerfür das Haushaltsjahr 2014Die Verwaltung benötigt frühzeitig die geplanten Hebesätze derRealsteuern zur Vorbereitung der Haushaltssatzung 2014. HerrHeuser gibt die aktuellen Hebesätze der anderen Ortsgemeindeninnerhalb der Verbandsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong> bekannt.Die Hebesätze der Ortsgemeinde Burgschwalbach sind mit amHöchsten in der vorgestellten Tabelle. Da auch schon mehrmalsdie Hebesätze in dieser Wahlperiode erhöht wurden, sprichtsich der Gemeinderat gegen eine weitere Erhöhung aus. DieSteuersätze für- Grundsteuer A : 390 %- Grundsteuer B : 390 %- Gewerbesteuer: 390 °/o- Hundesteuer : Erster Hund 50,00 EUR,zweiter Hund 80,00 EUR, dritter Hund 140,00 EURsollen beibehalten werden, beschließt der Gemeinderat einstimmig.Herr Bastian bedankt sich auch hierzu bei Herrn Heuserund verabschiedet ihn.TOP 6 - Beratung und Beschlussfassungüber die Annahme von SpendenNach § 94 (3) GemO hat der Ortsgemeinderat über die Annahmevon Spenden zu entscheiden. Von der Firma Stechert wurdeder Ortsgemeinde Waren für den Weihnachtsmarkt im Wert von592,62 EUR gespendet. Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmigüber die Annahme der Sachspende der Firma Stechert.TOP 7 - Mitteilungen des OrtsbürgermeistersHerr Bastian gibt folgendes bekannt:- Die diesjährige Seniorenfeier findet am 08.Dezember statt.- Der Weihnachtsbaumverkauf erfolgt am 14. und 15. Dezember,jeweils von 10:00 -16:00 Uhr.- Die Einrichtung eines Grünschnittplatzes wurde beantragt.- Die Vereinsvorsitzenden wurden zur Festlegung des Veranstaltungskalender2014 für Dienstag, 03.12.13 eingeladen.- Die Spielplatzkontrollen werden zukünftig durch sachverständigeMitarbeiter der Verbandsgemeinde durchgeführt, nichtmehr durch eine externe Firma.TOP 8 - Fragen der RatsmitgliederHerr Gethmann erkundigt sich nach dem genauen Beginn desWeihnachtsmarktes. Der Beginn wurde auf 16:00 Uhr festgelegtund wird in den Medien auch so kommuniziert, teilte Herr Bastianmit. Von der geplanten Vorverlegung habe der MarktausschussAbstand genommen. Herr Walentin macht auf folgendesaufmerksam:- Die Straße Auf der Lehmkaute, Bereich Hausnummer 3, habesich gesenkt, bzw. eine größere Mulde habe sich gebildet.- Am gemeindeeigenen Grundstücke Schöne Aussicht müsste dasLaub entfernt werden und der Straßenbereich gereinigt werden.- Auf dem asphaltierten Wirtschaftsweg nach Zollhaus wäredurch die Verbandsgemeindewerke ein Wasserschieber aufgestemmtworden. Ein größeres Loch im Asphalt sei dabei entstandenund müsste verschlossen werden, sonst könnte dortein Frostschaden entstehen.Der Ortsbürgermeister wird sich der Thematik annehmen.Herr Schuhmacher erkundigt sich nach der Gestaltung derGebühren für die Marktbeschicker am Weihnachtsmarkt.Herr Bastian teilt mit, dass 7,00 EUR / Meter Verkaufsfläche fürdie Austeller in Rechnung gestellt werden, bei dem Verkauf vonSpeisen und Getränken erhöht sich die Gebühr auf 20,00 EUR /Meter Verkaufsfläche. Da diese Einnahmen nicht kostendeckendsind, wird durch den Marktausschuss noch ein Losstandunterhalten.Herr Scherer fragt nach, wann die angesagte Verkehrsschau inder Ortsgemeinde durchgeführt werde.Der Vorsitzende wird die Verbandsgemeinde um Auskunft bittenund den Termin den Ratsmitgliedern nachreichen.• WeihnachtsbaumverkaufBei der Ortsgemeinde Burgschwalbach können Weihnachtsbäumeerworben werden.Der Verkauf findet statt:Wo: Unter der Lichtleitung, TannenbaumschonungWann: 14. und 15.12.2013Von: 10:00 - 16:00 UhrFür das leibliche Wohl ist an beiden Tagen gesorgt.Ehrenfried Bastian, Ortsbürgermeister• Einladung zur Seniorenfeieram 08.12.2013 in BurgschwalbachIm Namen des Gemeinderates laden wir alle Mitbürgerinnenund Mitbürger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, zusammenmit Ihren Ehegatten bzw. Lebenspartner, zur diesjährigenSeniorenfeier am Sonntag, 08. Dezember 2013, um 14:30 Uhr,in die Mehrzweckhalle Burgschwalbach ein. Gerne möchtenwir Ihnen einige fröhliche und vergnügliche Stunden bei Musik,Unterhaltung und reichlicher Kaffeetafel bereiten. Für Krankeoder Behinderte wird ein Fahrdienst eingerichtet. Wenn Sieabgeholt werden möchten, rufen Sie mich doch bitte im Bürgermeisterbüro(Tel. 7673) an. Ich freue mich auf Ihr Kommen.Ehrenfried Bastian, Ortsbürgermeister


<strong>Hahnstätten</strong>3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der Burg" ist in derunmaßstäblichen Zeichnung nachstehenddargestellt. Einzelheitenwerden im Rahmen des förmlichen Verfahrens den Beteiligtenin geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht. Das Verfahrenwird im vereinfachten Verfahren gern. § 13 BauGB durchgeführt.VerbandsgemeindeverwaltungVolker Satony<strong>Hahnstätten</strong>, 25. 11.2013BürgermeisterDer Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der Burg" in derOrtsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong> ist nachstehend dargestellt:Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen, die nicht fristgemäßabgegeben wurden, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei derBeschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleibenkönnen. Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung(Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungengeltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragstellerim Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden,aber hätten geltend gemacht werden k()nnen. Gemäß § 4aAbs. 2 BauGB wird mit der Beteiligung der Offentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig die Beteiligung der Behörden undsonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGBdurchgeführt, wobei evtl. Stellungnahmen ebenfalls bis zum17. Januar 2014vorzulegen sind. „Falls bis zu diesem Termin eine Außerung nicht erfolgt ist, wirddavon ausgegangen, dass die von den B.eteiligten wahrzunehmendenöffentlichen Belange durch die Anderung des Bebauungsplanesnicht berührt werden.Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, den 25. 11.2013 Volker Satony, BürgermeisterBekanntmachung•.• Beschluss über die Aufstellung der 3. Anderungdes Bebauungsplanes „Hinter der Burg"II. Teil der Ortsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>gemäߧ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGBDer Ortsgemeinderat Hahnstätt~n hat in der Sitzung am06.11.2013 die Aufstellung der 3. Anderung des Bebauungsplanes„Hinter der Burg" II. Teil be~chlossen.Der Geltungsbereich der 3. Anderung des Bebauungsplanes„Hinter der Burg" 11. Teil ist in der unmaßstäblichen Zeichnungnachstehend dargestellt.Einzelheiten werden im Rahmen des förmlichen Verfahrens denBeteiligten in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht.Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gern. § 13BauGB durchgeführt.Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, den 25. 11.2013Volker SatonyBürgermeisterDer Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der Bur9• 1t. Teil in derOrtsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong> ist nachstehend dargestellt:genordet, ohne MaßstabBekar:i.ntmachung• 3. Anderung des Bebauungsplanes „Hinter der Burg"in der Ortsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 BauGBi.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behördenund sonstiger Träger öffentlicher Belange nach§ 13 Abs.2 <strong>Nr</strong>. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)Der Ortsgemeinderat Hahnstätt~n hat in der Sitzung am06.11 .2013 die Aufstellung der 3. Anderung des Bebauungsplanes„Hinter der Burg" beschlossen. Das Verfahren der Bauleitplanungwird nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachtenVerfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen,dass von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, vondem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und von der Angabenach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogenerInformationen, verfügbar sind, abgesehen wird. Der Geltungsbereichder 3. Anderung des Bebauungsplanes „Hinter der Burg"ist in der unmaßstäblichen Zeichnung ist oben dargestellt.Gemä~ § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegtdie 3. Anderung des Bebauungsplanes „Hinter der Burg" bestehendaus Textfestsetzung und Begründung in der Zeit <strong>vom</strong>12. Dezember 2013 bis einschl. 17. Januar 2014in der Verbandsgemeindeverwaltung, Austraße 4, Bauabteilung,Zimmer 24, 65623 <strong>Hahnstätten</strong> während der Dienststundenöffentlich aus.Die Dienststunden hierfür sind:Montags bis freitags „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „. von 8.00 - 12.00 Uhr,Montags bis mittwochs „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ von 14.00 - 16.00 Uhr,Donnerstags „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„. von 14.00 - 19.00 Uhr.Während dieser Zeit können Anregungen zu den Planungenschriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, Austraße 4, 65623 <strong>Hahnstätten</strong> vorgebrachtwerden.Bekal"!rtmachung• 3. Anderung des Bebauungsplanes„Hinter der Burg" II. Teilin der Ortsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 BauGBi.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung derBehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


<strong>Hahnstätten</strong>Der Ortsgemeinderat Hahnstätte,n hat in der Sitzung am06.11 .201 3 die Aufstellung der 3. Anderung des Bebauungsplanes,,Hinter der Burg" 11. Teil beschlossen.Das Verfahren der Bauleitplanung wird nach dem Baugesetzbuch(BauGB) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGBdurchgeführt.Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen,dass von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, vondem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und von der Angabenach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogenerInformationen verfügbar sind, cibgesehen wird.Der Geltungsbereich der 3. Anderung des Bebauungsplanes„Hinter der Burg" II. Teil ist in der unmaßstäblichen Zeichnungauf Seite 6 dargestellt.Gemä~ § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegtdie 3. Anderung des Bebauungsplanes „Hinter der Burg" II. Teilbestehend aus Textfestsetzung und Begründung in der Zeit <strong>vom</strong>12. Dezember 2013 bis einschl. 17. Januar 2014in der Verbandsgemeindeverwaltung, Austraße 4, Bauabteilung,Zimmer 24, 65623 <strong>Hahnstätten</strong> während der Dienststundenöffentlich aus.Die Dienststunden hierfür sind:Montags bis freitags „„„„„„„„„„„„„„„„„. von 8.00 - 12.00 Uhr,Montags bis mittwochs „„„„„„„„„„„„„„ von 14.00 - 16.00 Uhr,Donnerstags „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „. von 14.00 - 19.00 Uhr.Während dieser Zeit können Anregungen zu den Planungenschriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, Austraße 4, 65623 <strong>Hahnstätten</strong> vorgebrachtwerden.Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen, die nicht fristgemäßabgegeben wurden, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei derBeschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleibenkönnen. Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung(Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungengeltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller imRahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden,aber hätten geltend gemacht werden können. „Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird mit der Beteiligung der Offentlichkeitnach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig die Beteiligung derBehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4Abs. 2 BauGB durchgeführt, wobei evtl. Stellungnahmen ebenfallsbis zum17.Januar2014vorzulegen sind. „Falls bis zu diesem Termin eine Außerung nicht erfolgt ist, wirddavon ausgegangen, dass die von den ~.ete ili gten wahrzunehmendenöffentlichen Belange durch die Anderung des Bebauungsplanesnicht berührt werden.Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, 25. 11.2013 Volker Satony, BürgermeisterBekanntmachung• Beschluss über die Aufstellungder 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterder Burg III" der Ortsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>gemäߧ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGBDer Ortsgemeinderat Hahnstätte,n hat in der Sitzung am06.11.2013 die Aufstellung der 3. Anderung des Bebauungsplanes,,,Hinter der Burg III" beschlossen. Der Geltungsbereich der3. Anderung des Bebauungsplanes „Hinter der Burg III" ist in derunmaßstäblichen Zeichnung nachfolgend dargestellt.Einzelheiten werden im Rahmen des förmlichen Verfahrens denBeteiligten in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht. Das Verfahrenwird im vereinfachten Verfahren gern. § 13 BauGB durchgeführt.Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, den 25.11.2013Volker SatonyBürgermeisterDer Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der Burg III" in derOrtsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong> ist nachstehend dargestellt:VERLAG• WITT ICHIMPRESSUM: Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichenBekanntmachungen erscheint wöchentlich.Herausgeber, Druck und Verlag : Verlag + Druck LINUS WIT­TICH KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Post!. 1451 (PLZ 56203Rheinstr. 41 ). Tel.: O 26 241 911 -0. Fax: O 26 241 911-1 95.Internet-Adresse:www.wittich.deANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.deRedaktions-eMail: mitteilungsblatt@vg-hahnstaetten.deVerantwortlich für den amtlichen Inhalt: Verbandsgemeindeverwaltung,der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: TrudiEudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil:Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb desVerbandsgemeindebereichs wird die Heimat- und Bürgerzeitung jedemerreichbaren Haushalt zugestellt. Bei Einzelversand durch den Verlag0,60 Euro zzgl. Versandkosten.Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmtder Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschriftdes Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über dieGemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinungdes Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüchesind ausgeschlossen.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendetwerden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsereallgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.Bei Nichtbelieferu ng ohne Verschulden des Verlages oder infolgehöherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehenkeine Ansprüche gegen den Verlag.genordet, ohne MaßstabBeka11ptmachung• 3. Anderung des Bebauungsplanes„Hinter der Burg III"in der Ortsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligungder Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belangenach § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch(BauGB)Der Ortsgemeinderat Hahnstätte,n hat in der Sitzung am06.11.2013 die Aufstellung der 3. Anderung des Bebauungsplanes„Hinter der Burg III" beschlossen.Das Verfahren der Bauleitplanung wird nach dem Baugesetzbuch(BauGB) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGBdurchgeführt.Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen,dass von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, vondem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und von der Angabenach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogenerInformationen verfügbar sind, cibgesehen wird.Der Geltungsbereich der 3. Anderung des Bebauungsplanes„Hinter der Burg III" ist in der unmaßstäblichen Zeichnung istoben dargestellt.Gemäß § 13 Abs. 2. <strong>Nr</strong>. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegtdie 3. vereinfachte Anderung des Bebauungsplanes „Hinter der


<strong>Hahnstätten</strong>Burg III" bestehend aus Textfestsetzung und Begründung in derZeit <strong>vom</strong>12. Dezember 2013 bis zum 17. Januar 2014in der Verbandsgemeindeverwaltung, Austraße 4, Bauabteilung,Zimmer 24, 65623 <strong>Hahnstätten</strong> während der Dienststundenöffentlich aus.Die Dienststunden hierfür sind:Montags bis freitags ................................... von 8.00 - 12.00 Uhr,Montags bis mittwochs ............................ von 14.00 -16.00 Uhr,Donnerstags ............................................. von 14.00 - 19.00 Uhr.Während dieser Zeit können Anregungen zu den Planungenschriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, Austraße 4, 65623 <strong>Hahnstätten</strong> vorgebrachtwerden. Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen, dienicht fristgemäß abgegeben wurden, gemäß § 4a Abs. 6 BauGBbei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigtbleiben können. Ein Antrag gemäߧ 47 Verwaltungsgerichtsordnung(Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungengeltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller imRahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden,aber hätten geltend gemacht werden können. ..Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird mit der Beteiligung der Offentlichkeitnach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig die Beteiligung derBehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4Abs. 2 BauGB durchgeführt, wobei evtl. Stellungnahmen ebenfallsbis zum17.Januar2014vorzulegen sind. ..Falls bis zu diesem Termin eine Außerung nicht erfolgt ist, wirddavon ausgegangen, dass die von den ~.ete ili gten wahrzunehmendenöffentlichen Belange durch die Anderung des Bebauungsplanesnicht berührt werden.Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, den 25. 11.2013Volker SatonyBürgermeister• Einladung zur 42. Ortsgemeinderatssitzungam Donnerstag, dem 12.12.2013Hiermit lade ich Sie zur 42. Ortsgemeinderatssitzung für Donnerstag,den 12.12.2012, 19.30 Uhr, ein. Treffpunkt: Sitzungszimmerim Rathaus der Ortsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>,Kirchgasse 20.Tag~sordnung:A) Offentlich1. Beratung und Beschlussfassung zur Rechnungsprüfung undEntlastungserteilung für das Haushaltsjahr 20122. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzungmit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr20133. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze fürdas Jahr 20144. Beratung und Beschlussfassung über die Verlegung der OD­Grenze (<strong>Hahnstätten</strong>-Süd)5. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden6. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Fried·hofssatzung ..7. Beratung und Beschlussfassung über die Anderung der Friedhofsgebührensatzung8. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters9. Fragen der RatsmitgliederB) Nicht öffentlich10. Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge11 . Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksangelegenheiten12. Beratung und Beschlussfassung über einen StundungsantragJoachim Egert, Ortsbürgermeister--~- .ohrheim----• Nachtragshaushaltssatzung der OrtsgemeindeLohrheim für das Jahr 2013 <strong>vom</strong> 25.11.2013Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 GemeindeordnungRheinland-Pfalz in der Fassung <strong>vom</strong> 31. Januar 1994 /GVBI.S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 20. Oktober 2010(GVBI. S. 319), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltMit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:1. im Ergebnishaush~Idei Gesaml>e~ag de! Er11!ge aufdei Gesaml>e~ag de• Jli.Jtlmngen aufdei JatresüOOischuss 3"2. im Finanzhau!haH~e oldMlil:hen Einza~~ngen aul~e oldMllthen Auszahlungen 3"dei SalOIhistierElr•eth&iumEui•774.191€ 290.3811 {606.293€ 24.510 {167.S1!8 € 265.810€715.331€ 293.00ll {519.133€196.198€ 293.00ll {0€Of0€ 0€221.50ll {104.000 { 115.6311 {123.50ll € ·1 15.630€0€319.6911 € 35.950 {·319ß98€94~831 € 293.00ll {94~831 € 151.500 {0€ 141.500 {'"mmenumEuronumiehrfeslgese~Iat1f Euro1.~.571 {6311.863 €0 { 433.7116 €1.008.411 {2.210 € 516.863 €·2.210{ <strong>49</strong>1.548 €0€0€0€ 0€143.710 { 83.730.219.630 €143.710 { · 135.900 €0€355.648 €0 € ·319.6.."8 €143.710 { 1.092.141€2.210 € 1.092.141€141.500 { 0 {' Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre (§ 95 Abs.5 Satz2 GemO) sind die einzelnen Jahresbeträge nebeneinander oderuntereinander anzugeben.§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteKredite werden nicht veranschlagt.§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt§ 4 SteuersätzeDie Steuersätze der Ortsgemeinde Lohrheim werden nicht verändert.§ 5 Gebühren und BeiträgeDie Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz <strong>vom</strong> 20. Juni1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 02.März 2006 (GVBI. S. 57) werden nicht verändert.§ 6 EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011betrug2.629.798 Euro.Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 betrug 2.525.651 Euround zum 31.12.2013 voraussichtlich 2.959.359 Euro.§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und AuszahlungenDie Festsetzung für erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungenund Auszahlungen gern. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemOwerden nicht verändert.Lohrheim, den 25. 11.2013 (Dienstsiegel) Bodo SchäferOrtsbürgermeisterHinweis:Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthältkeine genehmigungspflichtigen Teile und wurde mit Schreiben<strong>vom</strong> 30.10.2013 der Aufsichtsbehörde angezeigt.Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von 06.12.2013bis 16.12.2013 (montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 12.00Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr und freitagsvon 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde<strong>Hahnstätten</strong>, Austraße 4, 65623 <strong>Hahnstätten</strong>, Zimmer22 öffentlich aus.Nach § 24 Absatz 6 GemO gilt die Satzung, die unter Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnungzustande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung alsvon Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn1. die Bestimmung über die Offentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,die Ausfertigung oder die Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind oder2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzungder Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber derVerbandsgemeindeverwaltung <strong>Hahnstätten</strong> unter Bezeichnungdes Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,geltend gemacht hat.Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 <strong>Nr</strong>. 2 geltend gemacht,so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermanndiese Verletzung geltend machen.<strong>Hahnstätten</strong>, 25. 11.2013(Siegel) Volker SatonyVerbandsgemeindeverwaltung <strong>Hahnstätten</strong> Bürgermeister


1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignetsind; dies kann von der Vorlage eines entsprechendenNachweises abhängig gemacht werden,2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegeneines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungenbelangt wurde,3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzesentsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind.4. in den Fällen des§ 7 <strong>Nr</strong>. 3 und 4 sowie§ 8 Abs. 1, <strong>Nr</strong>. 3 ordnungsgemäßBücher über den Bestand, den Erwerb, dieVeräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf'{erlangen vorgelegt wird.§ 11 Uberwachung der Anzeigepflicht(1) Für jeden Hund (mit Ausnahme der Steuerbefreiten) wirdeine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb der Wohnungoder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar <strong>vom</strong> Hund zutragen ist.Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfendem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust der Steuermarkewird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt (beimehrmaligen Verlusten wird die Ersatzmarke kostenpflichtigausgetauscht). Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarkean die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hahnstätten</strong>zurückzugeben.(2) Die Ortsgemeinde kann in Abständen von mindestens einemJahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen.Dabei können folgende Daten erhoben werden:1. Name und Anschrift des Hundehalters2. Anzahl der gehaltenen Hunde.3. Herkunft und Anschaffungstag.4. Geburtsdatum5. Rasse§ 12 VersteigerungHunde, für die von dem Halter die Steuer nicht beigetrieben~erden kann, können eingezogen und versteigert werden. EinUberschuß des Versteigerungserlöses über die Steuerschuldund die Unkosten des Verfahrens wird dem Hundehalter ausgezahlt.Bleibt die Versteigerung erfolglos, so kann die Ortsgemeindeüber den Hund nach freiem Ermessen verfügen.§ 13 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlichoder leichtfertig1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht odernicht rechtzeitig anmeldet,2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht odernicht rechtzeitig abmeldet,3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungenfür eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiungnicht rechtzeitig anzeigt,4. als Hundehalter entgegen § 11 Abs. 1 einen Hund außerhalbseiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzesohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufenlässt oder dem Hund andere Gegenstände, die derSteuermarke ähnlich sind, anlegt.5. die Auskunftsflicht verletzt, die im Zusammenhang mit derHundebestandsaufnahme gemäß § 11 Abs. 2 gegeben ist.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zuzehntausend Euro geahndet werden.§14 InkrafttretenDiese Satzung tritt am 01.01 .2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt dieSatzung <strong>vom</strong> 08.09 2001 in der zur Zeit gültigen Fassung außerKraft.Mudershausen, den 24.09.2013 L.S. HarbachOrtsbürgermeisterHinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24, Abs. 6, Satz 2 derGemeindeordnung in der zur Zeit geltenden Fassung, eine Verletzungder Bestimmung über1. Ausschließungsgründe(§ 22 Abs. 1 der Gemeindeordnung)und2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen desGemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnung) unbeachtlichist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichenBekanntmachung der Satzung schriftlich unterBezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, Austraße 4, 65623 <strong>Hahnstätten</strong>,geltend gemacht worden ist.65623 <strong>Hahnstätten</strong>, 21. 11.2013Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hahnstätten</strong>Volker SatonyBürgermeister---Netzbach---_;• Satzung der Ortsgemeinde Netzbach über dieErhebung von Hundesteuer <strong>vom</strong> 10.10.2013Der Ortsgemeinderat Netzbach hat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung(GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes(KAG) die folgende Satzung beschlossen, diehiermit bekannt gemacht wird:§ 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer(1) Gegenstand der Steuer ist das Haltenvon Hunden im Gemeindegebiet.(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres,für das die Steuer festzusetzen ist.§ 2 Steuerschuldner, Haftung(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist,wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oderVerwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernenhält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einerGemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. DieSteuerpflicht tritt in jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrungoder Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraumvon zwei Monaten überschreitet.(3) Alle in einen Haushalt oder in einen Betrieb aufgenommenenHunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrerePersonen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sieGesamtschuldner.(4) Der Eigentümer des Hundes haftet für die Steuer, wenn ernicht der Halter des Hundes ist.§ 3 Anzeigepflicht(1) Wer einen Hund hält (§ 2 Abs. 1) hat ihn binnen 14 Tagenach Beginn der Haltung bei der Ortsgemeinde oder der Verbandsgemeindeverwaltunganzumelden. Neugeborene Hundegelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.Bei der Anmeldung sinda.) Rasseb.) Geburtsdatumc.) Herkunft und Anschaffungstagd.) Chip Nummer (falls geschippt)glaubhaft nachzuweisen.(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafftwurde, abhanden gekommen oder gestorben ist odermit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. ImFalle der Abgabe oder der Veräußerung des Hundes sind beider Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuererm,äßigung oderSteuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Anderungen inder Hu~deha l tung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagenanzuzeigen.§ 4 Beginn und Ende der Steuerpflicht(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahmeeines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestensmit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, indem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endetdie Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflichtentsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz2 Satz 1.§ 5 Steuersatz(1) Der Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzungder Ortsgemeinde festgelegt.(2) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laute des Jahres, soist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechendenTeilbetrag festzusetzen.§ 6 Festsetzung und Fälligkeit(1) Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt als Jahressteuer.Die Hundesteuer wird zu den im Abgabenbescheid festgesetztenTerminen fällig.(2) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr diegleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kanndie Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetztwerden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichenBekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein,wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheidzugegangen wäre.


§ 7 SteuerbefreiungSteuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloseroder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflosePersonen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweismit den Merkmalen „B", „BL", „aG" oder„H" besitzen.2. Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichenMitteln bestritten wird, insbesondere Diensthunde derPolizei, des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirtschaft.3. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind.4. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehendin Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachtsind.5. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts-oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränktzur Verfügung gestellt werden.6. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlichzu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden,7. abgerichteten Hunden, die von Artisten oder Schaustellernfür ihre Berufsarbeit benötigt werden.8. Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten und bestätigtenJagdaufsehern, sofern diese Inhaber eines Jagdscheinessind, jedoch höchstens für zwei Hunde.9. Hunde, für die nach Abs. 1 bis 8 Steuerbefreiung gewährtwird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuerndeHunde nicht in Ansatz zu bringen.10. In den Fällen des Abs. 1 wird Steuerbefreiung nur für einenHund gewährt.§ 8 Steuerermäßigung(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälftezu ermäßigen für das Halten von1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche vondem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entferntliegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zweiHunde.2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenenBinnenschiffen gehalten werden.3. Melde- oder Schutzhunden.(2) Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln, haben zweiHunde, mit den Steuersätzen für den ersten und zweiten Hund zuversteuern. Für weitere Hunde, die weniger als sechs Monate imBesitz sind, braucht keine Steuer entrichtet zu werden.(3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welchedie Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuerndeHunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuerals zweite oder weitere Hunde.§ 9 Zwingersteuer(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hundeder gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin,zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rassein der Form der Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger unddie Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigunggeführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind undinnerhalb von zwei Jahren mindestens ein Wurf folgt.(2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzweckengehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach §5, jedoch für einen Zwinger nicht mehr als das Zweifache derSteuer für den ersten Hund. Das Halten selbstgezogener Hundeist steuerfrei, solange sie sich im Zwinger befinden und nichtälter als sechs Monate sind.§ 10 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiungund Steuerermäßigung(1) Die Steuervergünstigung (Steuerbefreiung und Steuerermäßigung)wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgendenMonats.(2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt,wenn1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignetsind; dies kann von der Vorlage eines entsprechendenNachweises abhängig gemacht werden,2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegeneines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungenbelangt wurde,3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzesentsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind.4. in den Fällen des § 7 <strong>Nr</strong>. 3, 4, 6, 7 und 8 sowie § 8 Abs. 1,<strong>Nr</strong>. 3 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb,die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführtund auf Verlangen vorgelegt wird.§ 11 Überwachung der Anzeigepflicht(1) Für jeden Hund (mit Ausnahme der Steuerbefreiten) wirdeine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb der Wohnungoder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar <strong>vom</strong> Hundzu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlichsehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlustder Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt(bei mehrmaligen Verlusten wird die Ersatzmarke kostenpflichtigausgetauscht). Bei der Abmeldung des Hundes ist dieHundesteuermarke an die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hahnstätten</strong>zurückzugeben.(2) Die Ortsgemeinde kann in Abständen von mindestens einemJahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen.Dabei können folgende Daten erhoben werden:1. Name und Anschrift des Hundehalters2. Anzahl der gehaltenen Hunde.3. Herkunft und Anschaffungstag.4. Geburtsdatum5. Rasse§ 12 VersteigerungHunde, für die von dem Halter die Steuer nicht beigetriebenlf{erden kann, können eingezogen und versteigert werden. EinUberschuß des Versteigerungserlöses über die Steuerschuldund die Unkosten des Verfahrens wird dem Hundehalter ausgezahlt.Bleibt die Versteigerung erfolglos, so kann die Ortsgemeindeüber den Hund nach freiem Ermessen verfügen.§ 13 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlichoder leichtfertig1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht odernicht rechtzeitig anmeldet,2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht odernicht rechtzeitig abmeldet,3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungenfür eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiungnicht rechtzeitig anzeigt,4. als Hundehalter entgegen § 11 Abs. 1 einen Hund außerhalbseiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzesohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufenlässt oder dem Hund andere Gegenstände, die derSteuermarke ähnlich sind, anlegt.5. die Auskunftsflicht verletzt, die im Zusammenhang mit derHundebestandsaufnahme gemäß § 11 Abs. 2 gegeben ist.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zuzehntausend Euro geahndet werden.§14 InkrafttretenDiese Satzung tritt am 01 .01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<strong>vom</strong> 14.09 2001 in der zur Zeit gültigen Fassung außer Kraft.Netzbach, den 10.10.2013 L.S AckermannOrtsbürgermeisterHinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24, Abs. 6, Satz 2 derGemeindeordnung in der zur Zeit geltenden Fassung, eine Verletzungder Bestimmung über1. Ausschließungsgründe(§ 22 Abs. 1 der Gemeindeordnung)und2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen desGemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnung) unbeachtlichist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichenBekanntmachung der Satzung schriftlich unterBezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, Austraße 4, 65623 <strong>Hahnstätten</strong>,geltend gemacht worden ist.65623 <strong>Hahnstätten</strong>, den 21. 11.2013Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hahnstätten</strong>Volker SatonyBürgermeister• DorfgemeinschaftstagLiebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, liebe Kinder,auch dieses Jahr wollen wir wieder gemeinsam unseren alljährlichenDorfgemeinschaftstag feiern. Dazu lade ich Euchim Namen des Gemeinderates ganz herzlich für Sonntag, den15.12.2013 in unsere Mehrzweckhalle ein. Ab 14:30 Uhr werdenwir an diesem 3. Advent mit einer Andacht, danach bei Kaffeeund Kuchen ein paar schöne Stunden verbringen.Der Gemeinderat und ich freuen uns über Ihr kommen.Am Freitag, 13.12.13 ab 16:00 Uhr wird die Halle für den Sonntagvorbereitet (Tische stellen und eindecken). Freiwillige Helfersind gerne gesehen.Horst Ackermann, Ortsbürgermeister


• WeihnachtsbaumverkaufDie Ortsgemeinde wird in Zusammenarbeit mit Matthias Schmidteinen Weihnachtsbaumverkauf an der Schonung Schmidt durchführen.Der Abverkauf findet am Samstag, 14.12.13 in der Zeit von 10:00Uhr bis 15:00 Uhr statt.Horst Ackermann,Ortsbürgermeister--Niederneisen• Einladung zur GemeinderatssitzungHiermit lade ich, gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnungvon Rheinland-Pfalz, zu einer öffentlichen Sitzung des GemeinderatesNiederneisen für Dienstag, den 10.12.2013, 19:00 Uhrin den Rathaussaal zu Niederneisen ein.Tagesordnung:1. Feststellung der Beschlussfähigkeit2. Information und Bericht zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres20123. Bericht zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschussesdurch deren Vorsitzenden4. Beratung und Beschlussfassung zu Feststellung des Jahresabschlusses2013 gemäß § 114 Abs.1 GemO (inklusiveder Entlastung des Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten,dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde)5. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltsplanund die Nachtragshaushaltssatzung der OrtsgemeindeNiederneisen für das Haushaltsjahr 20136. Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Erhebungvon Hundesteuer in der Gemeinde Niederneisen7. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätzefür das Haushaltsjahr 20148. Beratung und Beschlussfassungüber die Vermarktung von Bauplätzen9. Beratung und Beschlussfassungüber Reparaturen und Anschaffungen10. Beratung und Beschlussfassungvon Maßnahmen zur Verkehrsregelung11. Beratung und Beschlussfassung über die Widmung derFlurstück 84n, 20/1 und 84/5 tw. (Flur 24) als Gemeindestraßefür den öffentlichen Verkehr („Am Hasselbach­Teilstück")12. Beratung und Beschlussfassung über die Widmung desFlurstückes 100 (Flur 13) und des Flurstückes 186/4 (Flur12) als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr („Unterdorfstraße")13. Beratung und Beschlussfassung über die Widmung desFlurstückes 103/10 (Flur 12), alsGemeindestraße für den öffentlichen Verkehr(„Jahnstraße")14. Beratung und Beschlussfassung über die Widmung derFlurstücke 87/16 und 84/1 (Flur 15) als Gemeindestraßefür den öffentlichen Verkehr („Albert-Schweitzer-Straße")15. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters16. Fragen der RatsmitgliederIm Anschluss an die öffentliche Sitzungfindet eine Sitzung unter Ausschlussder Öffentlichkeit statt.17. Bauanträge und Bauvoranfragen18. Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten19. AuftragsvergabenKarl Werner Jüngst,Ortsbürgermeister• Einladung zum „Dorf· Treff" Dezember 2013Unser nächster Dorf-Treff findet am 05.1 2.2013 im Gasthaus„Zur Linde" statt.Wir feiern Advent mit Liedern und Texten zu diesem Thema.Wir freuen uns auf den Besuch unserer Pfarrerin, Frau Reinigunghaus-Cremers.Alle Mitbürger sind hierzu herzlich eingeladen.PS: selbstgebackene Plätzchen wären eine schöne Sache (nurkleine Kostproben).K.W JüngstOrtsbürgermeisterberneisen ---~• Satzung der Ortsgemeinde Oberneisen über dieErhebung von Hundesteuer <strong>vom</strong> 29.08.2013Der Ortsgemeinderat Oberneisen hat aufgrund des § 24Gemeindeordnung (GemO) und der§§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes(KAG) die folgende Satzung beschlossen,die hiermit bekannt gemacht wird:§ 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer(1) Gegenstand der Steuer ist das Haltenvon Hunden im Gemeindegebiet.(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres,für das die Steuer festzusetzen ist.§ 2 Steuerschuldner, Haftung(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist,wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.(2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oderVerwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernenhält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einerGemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. DieSteuerpflicht tritt in jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrungoder Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraumvon zwei Monaten überschreitet.(3) Alle in einen Haushalt oder in einen Betrieb aufgenommenenHunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrerePersonen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sieGesamtschuldner.(4) Der Eigentümer des Hundes haftet für die Steuer, wenn ernicht der Halter des Hundes ist.§ 3 Anzeigepflicht(1) Wer einen Hund hält (§ 2 Abs. 1) hat ihn binnen 14 Tagenach Beginn der Haltung bei der Ortsgemeinde oder der Verbandsgemeindeverwaltunganzumelden. Neugeborene Hundegelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.Bei der Anmeldung sinda.) Rasseb.) Geburtsdatumc.) Herkunft und Anschaffungstagd.) Chip Nummer (falls geschippt)glaubhaft nachzuweisen.(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafftwurde, abhanden gekommen oder gestorben ist odermit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. ImFalle der Abgabe oder der Veräußerung des Hundes sind beider Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuererm,äßigung oderSteuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Anderungen inder Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagenanzuzeigen.§ 4 Beginn und Ende der Steuerpflicht(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahmeeines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestensmit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, indem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endetdie Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflichtentsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2Satz 1.§ 5 Steuersatz(1) Der Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzungder Ortsgemeinde festgelegt.(2) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laute des Jahres, soist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechendenTeilbetrag festzusetzen.§ 6 Festsetzung und Fälligkeit(1) Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt als Jahressteuer.Die Hundesteuer wird zu den im Abgabenbescheid festgesetztenTerminen fällig.(2) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr diegleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kanndie Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetztwerden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichenBekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein,wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheidzugegangen wäre.


§ 7 SteuerbefreiungSteuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloseroder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflosePersonen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweismit den Merkmalen „B", „BL", „aG" oder„H" besitzen.2. Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichenMitteln bestritten wird, insbesondere Diensthunde derPolizei, des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirtschaft.3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts-oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränktzur Verfügung gestellt werden.4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind.5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehendin Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachtsind.6. abgerichteten Hunden, die von Artisten oder Schaustellernfür ihre Berufsarbeit benötigt werden.7. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlichzu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden.8. Hunde, für die nach Abs. 1 bis 3 Steuerbefreiung gewährtwird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuerndeHunde nicht in Ansatz zu bringen.9. In den Fällen des Abs. 1 wird Steuerbefreiung nur für einenHund gewährt.§ 8 Steuerermäßigung(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälftezu ermäßigen für das Halten von1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche vondem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entferntliegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zweiHunde.2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenenBinnenschiffen gehalten werden.3. Melde- oder Schutzhunden.(2) Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln, haben zweiHunde, mit den Steuersätzen für den ersten und zweiten Hund zuversteuern. Für weitere Hunde, die weniger als sechs Monate imBesitz sind, braucht keine Steuer entrichtet zu werden.(3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welchedie Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuerndeHunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuerals zweite oder weitere Hunde.§ 9 Zwingersteuer(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hundeder gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin,zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rassein der Form der Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger unddie Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigunggeführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind undinnerhalb von zwei Jahren mindestens ein Wurf folgt.(2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzweckengehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach §5, jedoch für einen Zwinger nicht mehr als das Zweifache derSteuer für den ersten Hund. Das Halten selbstgezogener Hundeist steuerfrei, solange sie sich im Zwinger befinden und nichtälter als sechs Monate sind.§ 10 Allgemeine Bestimmungenfür die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung(1) Die Steuervergünstigung (Steuerbefreiung und Steuerermäßigung)wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgendenMonats.(2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt,wenn1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignetsind; dies kann von der Vorlage eines entsprechendenNachweises abhängig gemacht werden,2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegeneines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungenbelangt wurde,3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzesentsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind.4. in den Fällen des § 7 <strong>Nr</strong>. 3, 4, 5 und 6 sowie § 8 Abs. 1, <strong>Nr</strong>.3 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb,die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und~uf Verlangen vorgelegt wird.§ 11 Uberwachung der Anzeigepflicht(1) Für jeden Hund (mit Ausnahme der Steuerbefreiten) wirdeine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb der Wohnungoder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar <strong>vom</strong> Hundzu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlichsehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlustder Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt(bei mehrmaligen Verlusten wird die Ersatzmarke kostenpflichtigausgetauscht). Bei der Abmeldung des Hundes ist dieHundesteuermarke an die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hahnstätten</strong>zurückzugeben.(2) Die Ortsgemeinde kann in Abständen von mindestens einemJahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen.Dabei können folgende Daten erhoben werden:1. Name und Anschrift des Hundehalters2. Anzahl der gehaltenen Hunde.3. Herkunft und Anschaffungstag.4. Geburtsdatum5. Rasse§ 12 VersteigerungHunde, für die von dem Halter die Steuer nicht beigetrieben'/{erden kann, können eingezogen und versteigert werden. EinUberschuß des Versteigerungserlöses über die Steuerschuldund die Unkosten des Verfahrens wird dem Hundehalter ausgezahlt.Bleibt die Versteigerung erfolglos, so kann die Ortsgemeindeüber den Hund nach freiem Ermessen verfügen.§ 13 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlichoder leichtfertig1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht odernicht rechtzeitig anmeldet,2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht odernicht rechtzeitig abmeldet,3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungenfür eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiungnicht rechtzeitig anzeigt,4. als Hundehalter entgegen § 11 Abs. 1 einen Hund außerhalbseiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzesohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufenlässt oder dem Hund andere Gegenstände, die derSteuermarke ähnlich sind, anlegt.5. die Auskunftsflicht verletzt, die im Zusammenhang mit derHundebestandsaufnahme gemäß § 11 Abs. 2 gegeben ist.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zuzehntausend Euro geahndet werden.§14 InkrafttretenDiese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt dieSatzung <strong>vom</strong> 27.09 2001 in der zur Zeit gültigen Fassung außerKraft.Oberneisen, 29.08.2013 L.S. PelkOrtsbürgermeisterHinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24, Abs. 6, Satz 2 derGemeindeordnung in der zur Zeit geltenden Fassung, eine Verletzungder Bestimmung über1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 der Gemeindeordnung)und2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen desGemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnung) unbeachtlichist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichenBekanntmachung der Satzung schriftlich unterBezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, Austraße 4, 65623 <strong>Hahnstätten</strong>,geltend gemacht worden ist.65623 <strong>Hahnstätten</strong>, den 21. 11.2013Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hahnstätten</strong>Volker SatonyBürgermeister• Nachtragshaushaltssatzung der OrtsgemeindeOberneisen für das Jahr 2013 <strong>vom</strong> 26.11.2013Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 GemeindeordnungRheinland-Pfalz in der Fassung <strong>vom</strong> 31 . Januar 1994 /GVBI. S.153), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 20. Oktober 2010 (GVBI.S. 319), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltMit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:QO!leriller e!Mhl """'rulert nunmehrtishafe!l\leselzl"" ""Euro Euro Euro OJI Eurol.im &gebni!hauslt211de! ~tbE!tag der Ell'äge auf 741.799€ 73.890€ 815.689 €de! ~lbE!tag der Auf,,.ni!tngen auf 712!Jn' 10.o40€ 783.017€de! Jah,_"'ltu!s OJI ·31.178€ 63.850€ 0€ 32.672€


2. m mnzhmldie aüenllchen Einzah~n[1111 auf 700.fil9 { 63.~{ 763.9ii"9 €die aüenlfclteiiAuszalilurgen ail 653.m€ 8.3i0 { 66WlHder Sruao der ordenllidien Ein- uoo Auszahlungan ail 46.912 { 54.~{ 0€ 101.872€die aJiertYderfühen Eilzab~n[1111 aii 0€ 0€die ariertYdertlchen Auszah~n[1111 aii 0€ 0€der Sruao der außerordenHidlan 811- und Auszail~nwn aii 0€ 0€ 0€ 0€die 8nzaHurQen aus ln·ie~ifun~äli!l


§ 7 SteuerbefreiungSteuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser odersonst hilfloser Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflose Personensind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweismit den Merkmalen „B", „BL", „aG" oder „H" besitzen.2. Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentli·chen Mitteln bestritten wird, insbesondere Diensthunde derPolizei, des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirtschaft.3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts-oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränktzur Verfügung gestellt werden.4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind.5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehendin Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachtsind.6. abgerichteten Hunden, die von Artisten oder Schaustellernfür ihre Berufsarbeit benötigt werden.7. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlichzu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden.8. Hunde, für die nach Abs. 1 bis 3 Steuerbefreiung gewährtwird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuerndeHunde nicht in Ansatz zu bringen.9. In den Fällen des Abs. 1 wird Steuerbefreiung nur für einenHund gewährt.§ 8 Steuerermäßigung(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälftezu ermäßigen für das Halten von1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche vondem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entferntliegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde.2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenenBinnenschiffen gehalten werden.3. Melde- oder Schutzhunden.(2) Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln, haben zweiHunde, mit den Steuersätzen für den ersten und zweiten Hund zuversteuern. Für weitere Hunde, die weniger als sechs Monate imBesitz sind, braucht keine Steuer entrichtet zu werden.(3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welchedie Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuerndeHunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuerals zweite oder weitere Hunde.§ 9 Zwingersteuer(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hundeder gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin,zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rassein der Form der Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger unddie Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigunggeführtes Zucht· oder Stammbuch eingetragen sind undinnerhalb von zwei Jahren mindestens ein Wurf folgt.(2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zucht·zwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach §5, jedoch für einen Zwinger nicht mehr als das Zweifache derSteuer für den ersten Hund. Das Halten selbstgezogener Hundeist steuerfrei, solange sie sich im Zwinger befinden und nichtälter als sechs Monate sind.§ 10 Allgemeine Bestimmungenfür die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung(1) Die Steuervergünstigung (Steuerbefreiung und Steuerermäßigung)wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgendenMonats.(2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignetsind; dies kann von der Vorlage eines entsprechendenNachweises abhängig gemacht werden,2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegeneines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungenbelangt wurde,3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzesentsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind.4. in den Fällen des § 7 <strong>Nr</strong>. 3, 4, 5 und 6 sowie § 8 Abs. 1, <strong>Nr</strong>.3 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb,die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und~uf Verlangen vorgelegt wird.§ 11 Uberwachung der Anzeigepflicht(1) Für jeden Hund (mit Ausnahme der Steuerbefreiten) wirdeine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb der Wohnungoder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar <strong>vom</strong> Hundzu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlichsehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlustder Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt(bei mehrmaligen Verlusten wird die Ersatzmarke kostenpflichtigausgetauscht). Bei der Abmeldung des Hundes ist dieHundesteuermarke an die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hahnstätten</strong>zurückzugeben.(2) Die Ortsgemeinde kann in Abständen von mindestens einemJahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchfüh·ren. Dabei können folgende Daten erhoben werden:1. Name und Anschrift des Hundehalters2. Anzahl der gehaltenen Hunde.3. Herkunft und Anschaffungstag.4. Geburtsdatum5. Rasse§ 12 VersteigerungHunde, für die von dem Halter die Steuer nicht beigetrieben'({erden kann, können eingezogen und versteigert werden. EinUberschuß des Versteigerungserlöses über die Steuerschuldund die Unkosten des Verfahrens wird dem Hundehalter ausgezahlt.Bleibt die Versteigerung erfolglos, so kann die Ortsgemeindeüber den Hund nach freiem Ermessen verfügen.§ 13 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlichoder leichtfertig1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht odernicht rechtzeitig anmeldet,2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht odernicht rechtzeitig abmeldet,3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungenfür eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiungnicht rechtzeitig anzeigt,4. als Hundehalter entgegen § 11 Abs. 1 einen Hund außerhalbseiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzesohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufenlässt oder dem Hund andere Gegenstände, die derSteuermarke ähnlich sind, anlegt.5. die Auskunftsflicht verletzt, die im Zusammenhang mit derHundebestandsaufnahme gemäß § 11 Abs. 2 gegeben ist.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zuzehntausend Euro geahndet werden.§14 InkrafttretenDiese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<strong>vom</strong> 16.08 2001 in der zur Zeit gültigen Fassung außer Kraft.Schiesheim, den 04.09.2013 L.S StotzOrtsbürgermeisterinHinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24, Abs. 6,Satz 2 der Gemeindeordnung in der zur Zeit geltenden Fassung,eine Verletzung der Bestimmung über1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 der Gemeindeordnung)und2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen desGemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnung) unbeacht·lieh ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichenBekanntmachung der Satzung schriftlich unterBezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung<strong>Hahnstätten</strong>, Austraße 4, 65623 Hahn·stätten, geltend gemacht worden ist.65623 <strong>Hahnstätten</strong>, den 21. 11.2013Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hahnstätten</strong>Volker SatonyBürgermeister• Einladung zur Gemeinderatssitzung <strong>Nr</strong>. 36/09-14am Donnerstag, den 12. Dezember 2013um 18.30 Uhr im Rathaus SchiesheimTagesordnung:1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie derOrdnungsmäßigkeit der Einladung2. Einwohnerfragestunde (längstens bis 19.00 Uhr)3. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze2014 der Ortsgemeinde Schiesheim4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe desWinterdienstes für kommunale Flächen der OrtsgemeindeSchiesheim5. Beratung und Beschlussfassung über Baumfällarbeiten anDorfplatz und Spielplatz6. Beratung und Beschlussfassung über die Bewerbung derBaugrundstücke der Ortsgemeinde Schiesheim7. Mitteilungen der Vorsitzenden8. Fragen der RatsmitgliederNicht öffentliche Sitzung9. Grundstücksangelegenheiten10. BauanträgeStotz, Ortsbürgermeisterin


Aaventsf eierAn alle-Kinder u11d Bürger vc>n SchiesheimDer SFV Schiesheint und die Gemeinde Schieshei1n möchten mit Euchgenteinsam d ie-\\ieihnachtszeit be-ginnen.Hiermit laden \\'ir zur diesjährige11 Adventsfeieram Sonntag, 15. Dezember 2013 ein.Um 16.30 Uhr treffen wir uns am DorfplarL in Schiesheim am~Veihnachtsba u m.Gemei11s;.1m gehe11 '''ir dan11 hinunter zum Rathaus, '''o \vir es uns d'tnn beiheillen Getriinken (Glühwein, Becher Euro 0,50, für Kinder gibt es Apfelsaft,ko•1enfrei), \\' ürstchen mit Briitchen (Euro 1 ,00) und \\'affeln (für Kinder,kostenfrei) am dortigen \\'eihnachlsbaunt gemütlich machen n1öchte11.Über eine rege Teil11ahme '"ürden ' 'ir uns sehr freuen (bitte Becher fürGlüh\vein mitbringen).IhrS FV SchiesheimRebecca Stotz(1. Vorsitzende)IhreGemeinde-SchiesheimEvelin StorL(Bürgermeister)Von anderen Behörden•• Vollzug des LandesjagdgesetzesAbgrenzung der Damwildhegegemeinschaft Römerkastellin dem Damwildbewirtschaftungsbezirk RömerkastellBekanntmachung der oberen JagdbehördeDie Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde -, LeQuartier Hornbach 9, 67433 Neustadt erlässt als zuständigeBehörde gemäߧ 14 Abs. 4 Landesjagdverordnung (LJVO) folgendeAllgemeinverfügung zur Abgrenzung einer Damwildhegegemeinschaft:1. AbgrenzungAufgrund § 13 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJG) und § 14 LJVOerfolgt innerhalb des Damwildbewirtschaftungsbezirks Römerkastelldie Abgrenzung der Damwildhegegemeinschaft Römerkastellunter Zuordnung der Jagdbezirke gemäß Anlage 1 mitden innerhalb des Bewirtschaftungsbezirks gelegenen Flächen.Die jagdausübungsberechtigten Personen dieser Jagdbezirkebilden gern. § 13 Abs. 2 LJG die Hegegemeinschaft als Körperschaftdes öffentlichen Rechts.II. AufsichtsbehördeZuständige Behörde als Aufsichtsbehörde ist die untere Jagdbehördeder Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis.III. BekanntgabeDiese Allgemeinverfügung gilt gern. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetzam auf die öffentliche Bekanntmachungfolgenden Tag als bekannt gegeben.IV. BegründungZum Zweck der jagdbezirksübergreifenden Bejagung und Hegedes Damwildes nach einheitlichen Grundsätzen sind nach § 13Abs. 2 LJG in den Damwildbewirtschaftungsbezirken Hegegemeinschaftenals Körperschaften des öffentlichen Rechts zu bilden.Ziel der Abgrenzung ist es, eine zweckmäßige räumlicheVoraussetzung für das jagdbezirksübergreifende Zusammenwirkender jagdausübungsberechtigten Personen zur lebensraumangepasstenBewirtschaftung des Damwildes zu schaffen.Mitglieder der Hegegemeinschaft sind gemäß § 13 Abs. 2LJG die jagdausübungsberechtigten Personen der Jagdbezirkeinnerhalb der Hegegemeinschaft. Die Abgrenzung der Hegegemeinschaftenerfolgt gemäß § 14 Abs. 1 LJVO unter der jagdbezirksweisenZuordnung der innerhalb der Grenzen des Bewirtschaftungsbezirksliegenden Grundflächen durch die obereJagdbehörde nach Anhörung der unteren Jagdbehörden.Die betroffene untere Jagdbehörde bei der KreisverwaltungRhein-Lahn-Kreis hat unter Beratung des Kreisjagdmeisters dervorliegenden Abgrenzung zugestimmt. Die Kriterien der Zuordnungwaren neben der Zahl der Jagdbezirke die Struktur undQualität des Lebensraums sowie natürliche und künstliche Barrierenunter Einhaltung der Jagdbezirksgrenzen. Die für Damwildgemäß § 14 Abs. 3 LJVO geforderte Mindestgröße von3.000 ha für eine Hegegemeinschaft wird erreicht.Die Hegegemeinschaft untersteht der Staatsaufsicht. Aufsichtsbehördeist gemäß § 13 Abs. 5 LJG die zuständige Behörde;dies ist nach 44 Abs. 2 LJG die untere Jagdbehörde in derenBereich die Hegegemeinschaft liegt.Nach § 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz darf eineAllgemeinverfügung auch dann öffentlich bekannt gegeben werden,wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten nicht zielführendist. Die öffentliche Bekanntgabe als Allgemeinverfügungist geboten, da z.B. im Laute des Verfahrens Wechsel bei denjagdausübungsberechtigten Personen eintreten können. DieBekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend derim Verwaltungsverfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach§ 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf dieöffentliche, ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag.V. HinweiseDie jagdausübungsberechtigten Personen der betroffenen Jagdbezirkebilden eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nachdemdie Abgrenzungsverfügung bestandskräftig ist, wird dieKreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis als zuständige Aufsichtsbehördeeine Person mit der vorübergehenden Geschäftsführungund mit der Einberufung einer konstituierenden Versammlungder Hegegemeinschaft beauftragen.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Abgrenzungsverfügung kann innerhalb einesMonats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. DerWiderspruch ist bei der Zentralstelle der Forstverwaltung, LeQuartier Hornbach 9, 67433 Neustadt schriftlich oder zur Niederschrifteinzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchsist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruchnoch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behördeeingegangen ist.Neustadt, den 26. 11.2013Im Auftrag.. Marco SergiAnlage 1: Ubersicht der zugeordneten JagdbezirkeAnlage 1 zur Abgrenzungsverfügung der DamwildhegegemelnschaftRömerkastell zugeordnete JagdbezirkeEJB Anholder) FA NastättenAllendorfEJB Bärbach I FA NastättenBerghausenGerndrothBettendorfBiebrichBirlenbachDiezDörsdorfEbertshausenEisigbofenEJB Eisigbofen 1 FA NastättenErgeshausenFlachtEJB FuchshöhleEJB Gronauer) FA Nastätten<strong>Hahnstätten</strong> 1EJB <strong>Hahnstätten</strong> II<strong>Hahnstätten</strong> IIIEIB <strong>Hahnstätten</strong> I FA LahnsteinHeroldHolzhausen 1Holzhausen IIHolzheimKatzenelnbogen 1Katzenelnbogen 11KlingelbachEJB Köbler HofKördorfLohrheimLollschiedMudershausenNiederneisenNiedertiefenbach


OberfischbachOberneisen 1Oberneisen IIObertiefenbachPohlPohler BergReckenrothRettert 1Rettert IIEJB Weißler Höhe Rettert 1 FA NastättenRothEJB Schaumburg 1EJB Schaumburg II, FA LahnsteinSchönborn 1Schönborn 11Wasenbach• Deutsche Rentenversicherung Rheinland-PfalzRiester-Sparer: Zulage rechtzeitig bis 31.12. beantragenWer riestert, kann bis zum 31. Dezember die staatlichen Zulagenfür seine zusätzliche Altersvorsorge noch zwei Jahre zurückbeantragen. Nach diesem Stichtag geht der Anspruch auf dierückwirkende Zulage verloren. Die Zulagen fließen nur in denAltersvorsorgevertrag, wenn sie beantragt sind. Die meistenRiesterer haben mittlerweile beim Anbieter der Riester-Renteeinen Dauerzulagen-Antrag, damit die Zulage nicht Jahr fürJahr zu beantragen ist. Aber auch dann sollte man dort mitteilen,wenn sich etwas ändert, etwa beim Einkommen, beim Kindergeldoder durch Arbeitslosigkeit. Auch für alle, die bislangnoch nicht riestern, ist der 31 . Dezember ein wichtiges Datum.Denn wer noch vor Jahresende beginnt, kann die Zulagen undSteuerersparnisse für das ganze Jahr 2013 bekommen. Vorausgesetzt,bis dahin ist der Eigenbetrag eingezahlt. Das sind vierProzent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der staatlichenZulagen. Je höher die Zulagen, desto weniger muss derSparer selbst einzahlen. Vom Staat gibt es - auch rückwirkend -jährlich 154 Euro als Grundzulage für jeden Riesterer. Pro Kindkommen noch mal 300 Euro oder, wenn es vor 2008 geborenist, 185 Euro dazu. Und für junge Neu-Riesterer bis 25 Jahregibt es einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro. Unabhängigeund kompetente Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellender rheinland-pfälzischen Rentenversicherung helfen, dieindividuelle Altersvorsorge richtig zu planen und den passendenMix aus den vielfältigen Vorsorgeformen herauszufinden. Gernevereinbaren die Berater auch feste Termine.• Agentur für ArbeitAltersvorsorge: Tipps für FrauenSie arbeiten häufig in den schlechter bezahlten Berufen unddas auch noch in Teilzeit oder in Minijobs. Aber selbst wenn siedie gleiche Arbeit erledigen, bekommen Frauen häufig wenigerGeld dafür als Männer. Gravierende Auswirkungen hat das vorallem für die Rente: Frauen sind wesentlich stärker von Altersarmutbedroht. Wer das verhindern will, muss bereits in jungenJahren vorsorgen.Wie das am besten funktioniert, erklärt Personalcoach BarbaraHoroba bei der nächsten Veranstaltung aus der Reihe BiZ &Donna am Dienstag, 10. Dezember, im Berufsinformationszentrum(BiZ) der Agentur für Arbeit Montabaur, Tonnerrestraße 1.Das Thema: Im Alter abgesichert - Jetzt an morgen denken.Gemeinsam mit den Besucherinnen geht die Referentin denFragen nach, welche und wie viel Alterssicherung sinnvoll ist,wie sich die Rentenhöhe positiv beeinflussen lässt, wie sichzum Beispiel Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Hinterbliebenenrenteauswirken und wann eine Rentenaufstockung im Minijobsinnvoll ist. Die kostenlose Veranstaltung beginnt um 9 Uhr unddauert etwa zwei Stunden. Anmeldung ist nicht erforderlich.Nähere Informationen: Dorothea Samson, Telefon 02602123750. Auch das BiZ-Team hilft gerne weiter, Telefon 02602123256.• Vermessungs- und Katasteramt Westerwald·Taunus am 11.12.2013 geschlossenAm Mittwoch, den 11.12.2013 bleiben die BehördenstandorteSt. Goarshausen, Westerburg und Wissen sowie die Servicestellenin Diez und Neuwied des Vermessungs- und KatasteramtesWesterwald-Taunus aus innerbetrieblichen Gründengeschlossen. Ab Donnerstag, den 12.12.2013 steht Ihnen unserService wieder in vollem Umfang zur Verfügung. Wir bitten umIhr Verständnis.Der BehördenleiterFeuerwehren• Freiwillige Feuerwehr ZollhausTermine Dezember 2013:07.12.2013 um 19.00 UhrWahl des neuen Wehrführers im Kreml14.12.2013 um 18.00 UhrWeihnachtsfeier im Gasthaus Felsenkeller.Vorankündigung:Am 12. Januar 2014 findet unsere Winterwanderung statt.Schulen• Menüplan der Grundschuleund Realschule plus <strong>Hahnstätten</strong><strong>vom</strong> 9.12.-12.12.13Montag:Menü 1: Bratwurst, Wirsing, BratkartoffelnMenü 2: Wirsing-Polenta-Gratin, SalatDienstag:._Menü 1: Kräuterrührei, Kartoffelpüree, Rote BeeteMenü 2: Couscous mit Gemüse, EndiviensalatMittwoch:Menü 1 : Bandnudeln, Lachs-Sahne-Soße, SpinatMenü 2: Pfannkuchen mit verschiedenen FüllungenDonnerstag:Menü 1: Adventsschnitzel, Kroketten, Gemüse, SalatMenü 2: Käsekartoffeln, Sahne-Lauch, Kräutermöhren, Salat• Einladung zum Tag der offenen TürDie Integrative Realschule plus <strong>Hahnstätten</strong> führt als weiterführendeSchule zum Abschluss der Berufsreife und zum Sekundarabschluss1 (mittlerer Abschluss). Die Schule versteht sichals integrative Schulform und will das gemeinsame Lernen vonKindern mit unterschiedlicher Begabung und Neigung über dieGrundschulzeit hinaus ermöglichen. Die Entscheidung für denAbschluss soll möglichst lange offen bleiben, um der individuellenEntwicklung des Kindes Raum zu geben.Die Schülerinnen und Schüler der Bläserklasse bringen denBewohnern der Seniorenresidenz Aartal ein Weihnachtsständchen.Am Freitag, 13.12.2013 von 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr öffnet dieRealschule plus <strong>Hahnstätten</strong> ihre Schultüren und lädt herzlichein, die Bildungseinrichtung kennen zu lernen.- In der Schule werden die Klassentüren weit geöffnet sein, sodass Einblick genommen werden kann in die Vielfalt der pädagogischenArbeit.- Die Schülerinnen und Schüler haben Ausstellungen und ihreArbeit und Präsentationen vorbereitet.- Die Schülerinnen und Schüler stellen die Ergebnisse der Projekttagevor.


- Es werden Informationen über Inhalte und Arbeitsweisen inden verschiedenen Unterrichtsfächern angeboten.- Für die Schülerinnen und Schüler, die zurzeit noch die Grundschulebesuchen, werden Mitmachstationen aufgebaut.- Es wird über den Ganztagsschulbereich informiert.Im Schuljahr 2014/2015 richtet die Realschule plus im 5.Schuljahr wieder eine Bläserklasse ein. Darüber wird ausführlichinformiert werden.- Schulleitung, Lehrer und Eltern der Realschule plus stehen zuGesprächen zur Verfügung.- Für das leibliche Wohl sorgen Eltern und Schüler der Realschuleplus.• Realschule Plus <strong>Hahnstätten</strong> als einzigedes Rhein-Lahn-Kreises im Schüler-LandtagPolitik erleben und mitgestalten29. Schüler-Landtag Rheinland-Pfalz tagt am 5. Dezember 2013Mehr Mobilität für junge Menschen im ländlichen Raum, Führerscheinab 16, rezeptfreie Abgabe der „Pille danach" und Neukonzeptionder ästhetischen Bildung in der Schule - mit diesenThemen beschäftigt sich der diesjährige Schüler-Landtag,der am Donnerstag, dem 5. Dezember 2013, ab 10 Uhr zum 29.Mal im Deutschhaus tagt. Die Debatte im Plenarsaal bestimmenan diesem Tag rund 100 Schülerinnen und Schüler von vier verschiedenenSchulen aus Rheinland-Pfalz. LandtagspräsidentJoachim Mertes hat die Jugendlichen eingeladen, Erfahrungenmit dem Parlamentarismus zu sammeln. Eine Aktuelle Viertelstundemit Diskussion und Fragerunde zum Thema „Jugend undPolitik" mit Landtagspräsident Mertes bildet den Auftakt des parlamentarischenGeschehens.Folgende Schulen sind am diesjährigen Schüler-Landtagbeteiligt:- Alice-Salomon-Schule, BerufsbildendeSchule Linz (Klasse BFS 11)- Realschule plus <strong>Hahnstätten</strong> (Klasse 10a)- Peter-Gärtner-Realschule plus Böhl-lggelheim(Klasse 10a)- Gymnasium an der Heinzenwies Idar-Oberstein(Klasse 10d)Die von den Schülerinnen und Schülern ausgewählten Themenhaben einen engen Bezug zur Landespolitik und berücksichtigenweitgehend die Zuständigkeiten unseres Parlaments. DieJugendlichen erhoffen sich von der Debatte des Schüler-LandtagsAnstöße zur weiteren Behandlung ihrer Anträge und Forderungenim Landtag.- Die Fraktion „Azubis fahren günstig" (Afg) der Alice-Salomon­Schule, Berufsbildende Schule Linz setzt sich für günstigere undumfassendere Beförderungsmöglichkeiten junger Menschen imländlichen Raum ein. In ihrem Antrag Unterstützung jungerMenschen im ländlichen Raum fordert sie, dass junge Menschendurch eine zentrale Beratungsstelle über Zuschüsse zuFahrtkosten und andere Fördermöglichkeiten informiert werden.Außerdem soll der öffentliche Nahverkehr im ländlichen Raumausgebaut und ein günstiges Ticket für Schülerinnen und Schülerder Sekundarstufe 11 und Azubis - nach Vorbild des Semesterticketsfür Studierende - eingeführt werden.- Die Fraktion ,,Jugendliche für mobilere Zukunft" (JfmZ) derRealschule plus <strong>Hahnstätten</strong> möchte mit dem Antrag FrüheresAutofahren für Jugendliche ebenfalls die Mobilität vonJugendlichen im ländlichen Raum verbessern. Sie fordert daher,den Beginn der Ausbildung zum Führerschein der Klasse Bbereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres zu ermöglichen.Nach erfolgreich abgelegter Prüfung soll für die Dauer vonsechs Monaten weiterhin „Begleitetes Fahren" verpflichtendsein. Außerdem fordert die Fraktion ein verpflichtendes Fahrsicherheitstraining,bevor das eigenverantwortliche Fahren erlaubtwird.- Die Fraktion „Partei für Gesundheit & Soziales" (PGS) derPeter-Gärtner-Realschule plus Böhl-lggelheim fordert dieRezeptfreie Abgabe der „Pille danach" mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.Frauen, Paaren und Jugendlichen soll auf diese Weiseein größerer Handlungsspielraum gegeben werden, eine ungewollteSchwangerschaft zu verhindern. Die „Pille danach" sollbis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei abgegeben werden.Um Missbrauch zu verhindern, fordert die Fraktion außerdem,dass Schulen im Rahmen der Sexualerziehung über die„Pille danach" informieren sollen. Die Fraktion „KünstlerischsportlicheBildungsförderungspartei Heinzenwies" (KSBH) desGymnasiums an der Heinzenwies Idar-Oberstein hat den AntragMusik, Kunst und Sport als Neigungsfächer mit Wahlmäglichkeitab der Klasse 7 in den Schüler-Landtag eingebracht.Um eine bessere Lernatmosphäre im Unterricht zu erreichen,fordert die Fraktion eine Neukonzeption der ästhetischen Bildungin der Orientierungsstufe und der Mittelstufe. Der Antragsieht vor allem eine Grundbildung in den ästhetischen Fächernals Gemeinschaftsfach in der Orientierungsstufe vor mit einerrealistischen Eignungszuordnung zu den jeweiligen Fächernund einer anschließenden Wahlmöglichkeit ab Klasse 7. Darüberhinaus soll Sport ab der Mittelstufe als gesundheitliche Präventivmaßnahmeohne Leistungsdruck unterrichtet werden.Auch in den anderen ästhetischen Fächern soll der Leistungsdruckdadurch minimiert werden, dass diese nicht mehr versetzungsrelevantsind.In den Fächern Musik und Bildende Kunst sollen zudem andereinhaltliche Zielrichtungen verfolgt werden.Die Beschlüsse des Schüler-Landtags werden an die zuständigenFachausschüsse des Landtags Rheinland-Pfalz zur weiterenBeratung nach § 76 Absatz 2 der Geschäftsordnung desLandtags (GOLT) überwiesen.Die Mitglieder des Schüler-Landtags, auf deren Antrag derjeweilige Beschluss beruht, werden zu den Sitzungen der entsprechendenFachausschüsse eingeladen. Dort können dieFraktionsvorsitzenden des Schüler-Landtags ihre Beschlüssenoch einmal vorstellen und begründen. Im Anschluss an die Sitzungder Fachausschüsse führen die Klassen ein abschließendesGespräch mit Vertretern aller Landtagsfraktionen.Dokumentiert wird der Verlauf des Schüler-Landtags durchein Stenografisches Protokoll, einen Pressespiegel und einenVideofilm.Die Dokumentation kann bei der Landtagsverwaltung kostenlosbezogen werden. Die vollständigen Tagungsunterlagen zur29. Sitzung des Schüler-Landtags und ein Zeitplan stehen aufder Landtagshomepage unter www.jugend-im-landtag.rlp.de alsPDF-Dokumente zur Verfügung.• Realschule plus u. FachoberschuleKatzenelnbogenInformationsabend zur Fachoberschule an derRealschule plus und Fachoberschule in Katzenelnbogen,Donnerstag, 12. Dezember 2013, 19.00 UhrDie Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2014 mit der„Mittleren Reife" von der Schule abgehen, stehen davor, sichfür ihre weitere Berufs- oder Schulausbildung zu entscheiden.Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen, die eine Berufsausbildunganstreben, sind bereits mitten in den Bewerbungenund in der Vorbereitung auf Auswahlverfahren und Tests.Ein Teil der Schulabgänger entscheidet sich aber auch für eineweiterführende Schulausbildung. Wir laden alle am Erwerb derFachhochschulreife interessierten Eltern und Schülerinnen undSchüler der Klassenstufe 10 der Realschulen, Realschulen plusbzw. der Gymnasien sowie der Berufsfachschulen II zu einemInformationsabend an die Realschule plus und Fachoberschulenach Katzenelnbogen ein. An diesem Abend erhalten Sie Infoszu den Aufnahmevoraussetzungen, der Anmeldefrist, dem Aufnahmeverfahren,dem Praktikum, der Unterrichtskonzeption,Versetzung und Abschlussprüfung, den Perspektiven mit FOS­Abschluss. Außerdem wird an diesem Abend die BerufsbildendeSchule in Diez über das berufliche Gymnasium und die Arbeitsagenturüber Bildungswege in Hessen informieren.Das Angebot richtet sich aktuell an die Schülerinnen und Schülersowie die Eltern der Klassenstufe 10. Interessierte der Klassenstufe9 können gerne ebenfalls teilnehmen und erfahren, obeine weiterführende Schulausbildung für sie in Frage kommt.Wir freuen uns, wenn wir Sie gemeinsam mit Ihren Kindern zudieser Veranstaltung im Atrium der Schule begrüßen dürfen.Die Anmeldefrist beginnt mit der Ausgabe der HalbjahreszeugnisseEnde Januar. Anmeldeschluss ist der 01.03. Anmeldeformulareund weitere Informationen erhalten Sie ab Januar imBüro der Schule oder als Download unter www.rs-einrich.de.Die Schule ,,live erleben" können Interessierte am Samstag, 01.Febraur 2014, im Rahmen des Schnuppertages.Kirchliche Nachrichten• Evangelische Kirchengemeinde BurgschwalbachMittwoch, 4. Dezember, 19.00 Uhr AdventsandachtFreitag, 6. Dezember, 15.00 Uhr Ökum. Frauenkreis - AdventskaffeeSamstag, 7. Dezember, 9.00 - 12.30 Uhr Konti-Tag im Ev.Gemeindehaus


Dienstag, 10.12„ 14:30 Uhr Treffen der Üfüs „AdventlicherNachmittag"; 17:00 Uhr hl. Messe; 17:00 Uhr Sternsingervorbereitungstreffenim PfarrhausFreitag, 13.12. 17:00 Uhr Eko-Beichtkatechese aller Ekos imPfarrheim in Katzenelnbogen; 18:30 Uhr Schola-ProbeSamstag, 14.12. 08:00 Uhr Morgenlob; 17:50 Uhr Gebet; 18:00Uhr VorabendmesseFür den Pastoralen Raum Katzenelnbogen, Pohl, Zollhaus:Termine für Tauten, Hochzeiten, Krankensalbungen und Beerdigungenin den Pfarreien Katzenelnbogen, Pohl und Zollhausbitte unterTel.-<strong>Nr</strong>. 06486/6214 erfragen.Diakon Ullrich Schmaus ist dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhrim Pfarrbüro in Katzenelnbogen erreichbar.Sternsingeraktion 2014Liebe Sternsingerinnen und Sternsinger, liebe Eltern,mit großen Schritten geht es auf den Advent als Vorbereitungszeitauf das Fest der Geburt Jesu Christi zu. Dieses Fest zeigtuns, dass Gott uns Menschen liebt. Die Liebe Gottes gilt allenMenschen. Unser Auftrag ist es, diese Liebe den Menschen weiterzu schenken. Eine Möglichkeit, diese zu tun, ist die Sternsinger-Aktion,die immer zu Beginn des Jahres stattfindet. Dazumöchte ich die Kinder als Sternsinger und die Eltern als Betreuerinnenund Betreuer herzlich einladen. Eine solche Aktion könnenwir nur durchführen, wenn viele sie mittragen. Daher ladeich alle Interessierten zu einem Vorbereitungstreffen ein amDienstag, 10. Dezember 2013 um 17:00 Uhr in das Pfarrhausin Zollhaus. Dort werden wir über die Aktion sprechen und allesorganisieren. Also: ich hoffe auf euch, ich hoffe auf Sie!Bis dann, ich freue mich auf ein Treffen Diakon Ullrich Schmaus.• Katholische Kirchengemeinde Herz Jesu, DiezErnst-Scheuern-Platz 6, 65582 Diez, Tel.: 06432/2562Fax: 06432/2225, E-Mail: herz-jesu-diez@t-online.deHomepage: www.kath-diez.deBürozeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von08.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag, von 15.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag15.00 bis 18.30 UhrGottesdienstordnungFreitag, 6. Dezember - 6.00 Uhr Roratemesse, anschließendgemeinsames FrühstückSamstag, 07. Dezember - 18.00 Uhr Vorabendmesse2. Adventssonntag, 8. Dezember, 10.30 Uhr Wortgottesdienstmit Kommunionausteilung im Krankenhaus; 11.00 Uhr Eucharistiefeiermit Kinderkirche und Adventsaktion „Türen öffnen";18.00 Uhr Abendgebet - „„ „da haben die Dornen Rosen getragen"Dienstag, 10. Dezember - 09.00 Uhr GottesdienstTermine der Woche:Mittwoch, 4. Dezember, 16.00 Uhr Leseprobe für das Krippenspiel;19 - 21 Uhr Ökumenisches Frauenprojekt - Sich öffnen fürdas Wesentliche im Kirchenraum und Pfarrheim der Herz JesuGemeindeDonnerstag, 5. Dezember, 20.00 Uhr PROjektCHORMontag, 9. Dezember, 19.00 Uhr Treffen der Gruppe „Konfetti"Dienstag, 10. Dezember, 19.30 Uhr Adventsfeier der kfdAdventsfeier der FrauengemeinschaftLiebe Frauen,zu unserer diesjährigen Adventsfeier mit anschließendemgemütlichem Beisammensein am Dienstag, 10. Dezember,laden wir Sie ganz herzlich ein. Beginn ist um 19.30 Uhr imPfarrheim. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!Einladung zur KompletEine Komplet, ist das Nachtgebet der Kirche. Sie hat einenmeditativen Grundton der zum ruhig werden einlädt.Am Donnerstag, 12.12.2013, um 19.00 Uhr, möchte die Frauengemeinschaftalle Gemeindemitglieder zu einer Komplet einladen.Mitglieder des PROjektCHOR's werden dieses adventlicheAbendgebet musikalisch mit gestalten.Wir freuen uns auf alle, die diese kleine Ruhepause wahrnehmen.Gemeindebüchereien• Gemeindebücherei Burgschwalbachim Dorfgemeinschaftshaus, Schloßstraße 8, BurgschwalbachE-Mail: buecherei@burgschwalbach.deKrimis für ErwachseneGarou von Leonie SwannEin Schaf-ThrillerEndlich ist es so weit. Die Schafe von Glennkill erkunden Europa.Gemeinsam mit ihrer neuen Schäferin Rebecca beziehen sieim Schatten eines französischen Schlosses ihr Winterquartier.Dann sterben plötzlich im Wald Rehe eines unnatürlichen Todes.Ein Werwolf, murmeln die Ziegen der Nachbarweide. Ein LoupGarou! Oder doch nur ein Hirngespinst? Doch spätestens alsein Toter unter der alten Eiche liegt, ist klar, dass auch Hirngespinstetödlich sein klnnen. Die Schafe heften sich auf die Spurdes Garou und versuchen, mit Schlaflosigkeit, Mut und Kraftfutter,sich selbst und ihre Schäferin zu retten.Die verlorenen Spuren von Kate MortonEngland, Greenacres Farm 1961: Während einer Familienfeieram Flussufer beobachtet die junge Laure!, wie ein Fremder dasGrundstück betritt und ihre Mutter aufsucht. Kurz darauf ist deridyllische Frieden des Ortes jäh zerstört. Erst fünfzig Jahre spätergesteht sich Laure! beim Anblick eines alten Fotos ein, dasssie damals Zeugin eines Verbrechens wurde. Doch weas genaugeschahan jenem lang zurückliegenden Sommertag?Auf Treu und Glauben von Donna LeonCommissario Brunettis neunzehnter FallVenedig kann sehr heiß sein: Im Sommer fliehen die Venizianeraus der stickigen Lagunenstadt. Doch aus Ferien in den kühlenBergen wird für CommissdarioBrunetti nichts. Dafür sorgen eineLeiche und dubiose Machenschaften am Tribunale.Alle Bücher, Hörbücher und Kassetten werden für 3 Wochen,alle DVDs und CD-ROMs für eine Woche kostenlos ausgeliehen.Unser öffentlicher Internetanschluss steht während der Öffnungszeitender Gemeindebücherei allen Interessenten zur Verf,~gung.Offnungszeiten: montags von 17.30 bis 19.30 Uhr, donnerstagsvon 15.30 bis 17.30 Uhr• Gemeindebücherei <strong>Hahnstätten</strong>Im Rathaus der Ortsgemeinde, Kirchgasse 20Am Weihnachtsbasteln am 26. und am 27.11. beteiligten sich46 Kinder. Es wurde ein lustiger Schneemann Adventskalendergemacht. Ohne die tatkräftige Unterstützung unserer lieben Helferinnen,davon auch einige, die spontan zum Helfen gebliebensind, wäre diese Veranstaltung nicht möglich gewesen.Der Weihnachtsmann empfiehlt!lautet das Motto unserer aktuellen Bücherausstellung. Auf unseremAusstellungstisch befinden sich über 80 Bücher für Erwachseneund über 60 Kinderbücher rund um Weihnachten. Außerdemhaben wir noch viele DVDs, Videos, CDs und Kassetten fürdie ganze Familie!Achtung! Wegen der Feiertage und Jahresabschlussarbeitenbleibt die Bücherei <strong>vom</strong> 24.12.2013 bis zum 05.01.2014geschlossen. Ab dem 06.01.14 sind wir wieder für Sie da!Offnungszeiten der Bücherei:Montags„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„. 15.00 - 18.00 UhrDonnerstags „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„ 16.00 - 19.00 UhrWährend der Offnungszeiten ist die Bücherei unter der Telefonnummer06430/926438 zu erreichen.• Gemeindebücherei LohrheimIm Rathaus I Schulstraße 9buecherei@lohrheim.deTel. 06430/927931 mit ABMontags„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„. von 16.00 - 18.00 UhrDonnerstags „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„ von 15.00 - 17.00 Uhrkostenlose Ausleihe für drei WochenDVDs und Zeitschriften für eine Woche


Weihnachtszeit - KinderzeitMama Muh feiert Weihnachten von Jujja WieslanderConni und das ganz spezielle Weihnachtsfest von JuliaBoehmeWeihnachten in Bullerbü von Astrid LindgrenPippi plündert den Weihnachtsbaum von Astrid LindgrenMorgen Findus wird's was geben von Sven NordqvistDie kleine Hexe feiert Weihnachten von Lieve BeatenAlles Weihnachten mit dem keinen Raben SockeAlles gebacken! Geschichten <strong>vom</strong> kleinen Rabenvon Nele MoostWeihnachtsgeschichten IDas große Ursel Scheffler Voerlese-BuchLesepiraten Weihnachtsgeschichten von Monika FethNeues Jahr - Neue OffnungszeitenAb Januar 2014 andern wirunsere Öffnungszeiten!Unsere Bücherei ist dannMontags und Donnerstagsvon 16.00 - 18.00 Uhr geöffnet.• Gemeindebücherei OberneisenHauptstr. 28~-Mail: buecherei@og-oberneisen.deOffnungszeit:Mittwochs ................................................... 18.00 Uhr - 20.00 UhrFreitags„„„„„„„„„„„„„„„„„„,„„„„„„„„„ 16.00 Uhr - 18.00 UhrTelefonnummer während der Offnungszeit ............. 06430-91086Vorweihnachtliches Basteln für Kinder ab 6 JahreLiebe Kinder,am Freitag, 13.1 2.2013, möchten wir miteuch diese wunderschönen Engel basteln.Los geht's um 16.00 Uhr. Bitte meldet euchbis zum 11.1 2.2013 bei Claudia Dietrich, Tel.06430-5037 an. Nachdem wir alle sehr kreativwaren, wollen wir den Nachmittag mitfrisch gebackenen Waffeln und Kakao ausklingenlassen. Wir freuen uns ganz doll aufeuch. Bitte beachten: Aus diesem Anlass bleibt die Büchereian diesem Tag geschlossen.Sonstige Mitteilungen• Dienstleistungszentrum Ländlicher RaumWesterwald-Osteifel, MontabaurFleischrinderabend auf dem Futtertisch am 12.12.201319.00 Uhr in 56653 Wehr, Keltenhof -Joachim und Mathias GennAngesprochen werden die Themen Fütterung und Haltung vonFleischrinder-Mastbullen, Sicherheit beim Umgang mit Mastbullen,Anforderungen an Absetzer aus der MutterkuhhaltungWegbeschreibung: Der Keltenhof der Familie Genn liegt nordöstlichder Dorflage von Wehr. Von der A 61 kommend, am Ortseingang(Gleeser Straße) rechts in Wirtschaftsweg einbiegen- von Kempenich aus kommend, in der Ortsmitte links in Bachstraßeeinbiegen, anschließend rechts zum Hof.Alle interessierten Fleischrinderhalter sind herzlich willkommen.Um verbindliche Anmeldung wird gebeten per e-Mail an: detlef.gross@dlr.rlp.de oder per Fax 02602-9228-27Wissenswertes für Senioren• Sicherheitstipp des MonatsTaschendiebstahl bei Adventsmärkten -das muss nicht sein!Man kann selbst viel tun, um nicht Opfer zu werden.Es ist wieder soweit: In vielen Städten wurden die Adventsmärkteeröffnet. Die Besucher werden mit weihnachtlicherMusik, Düften, Glühwein, Kerzen u. a. eingestimmt auf die Feiertage.Gern lassen wir uns - gemeinsam mit vielen anderen undoft in dichtem Gedränge - durch die schöne Atmosphäre ablenkenvon unserem Alltag und wir vergessen allzu leicht, dassdamit auch Gefahren verbunden sind.Auch Taschendiebe fühlen sich in diesem Gedränge wohl, dennfür sie bietet sich hier das ideale Arbeitsfeld, aus Handtaschen,Rucksäcken und Geldbörsen in Gesäßtaschen unbemerkt Wertsachenzu entwenden.Die Polizei Koblenz hat folgende Tipps zusammengestellt:- Nehmen Sie nur soviel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlichbenötigen.- Bewahren Sie Geldbörsen Bankkarten und Ausweispapiere inverschiedenen Taschen Ihrer Kleidung oder in der verschlossenenHandtasche auf.- Führen Sie die PIN-<strong>Nr</strong>. Ihrer Bankkarte nicht mit, auch nicht inForm einer getarnten Telefonnummer.- Keine Handtasche oder Rucksack irgendwo hinhängen oderauf dem Boden abstellen, sondern dicht am Körper tragenund immer im Auge behalten.Im Gedränge besonders aufmerksam und vorsichtig sein. Anrempelnoder auch Beschmutzen von Kleidungsstücken könntenin der Absicht angezettelt sein, Sie von einem geplantenDiebstahl abzulenken.- Vermeiden Sie es, auf der Straße Ihre Geldbörse zu öffnen,wenn jemand Sie bittet, ihm Geld zu wechseln, denn abgedecktdurch einen Gegenstand stiehlt der Dieb Ihnen unbemerktBanknoten aus dem Geldfach. Lehnen Sie die Bitte, aufoffener Straße Geld zu wechseln, höflich aber bestimmt ab.Wenn Sie doch einmal Opfereines Taschendiebstahls geworden sind, sollten Sie- sofort lautstark auf sich und den Dieb aufmerksam machen,- sofort die Polizei informieren - Notruf: 110- gegebenenfalls Ihre Kreditkarten sperren lassen -Tel.: 116116.Seit 15 Jahren bringen die von der Polizei in Koblenz ausgebildeten,ehrenamtlich tätigen Senioren-Sicherheitsberater imRhein-Lahn-Kreis Sicherheit zu den Seniorinnen und Senioren.Sie sind als Multiplikatoren nicht mehr wegzudenken undhaben als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner einehohe Akzeptanz. Sie engagieren sich in Vorträgen oder Einzelgesprächen,informieren sich und bleiben stets auf dem neuestenStand, denn die Sicherheitsberater sind Dank der ständigenFortbildungsveranstaltungen des Kommissariats 15 oder externenReferenten immer bestens im Bilde und können ihr Ehrenamtfachkundig ausüben.Sie informieren u. a. zu diesen Themen:- Verbraucherschutz für ältere Menschen.- Haustürgeschäfte, Kaffeefahrten und Gewinnmitteilungen.- Sicherheitsmerkmale Euro (Banknoten u. Münzen)- Kostenfalle Handy und Wertsachenkennzeichnung.- Sicherheit an der Haustür.Ihre Ansprechpartnerinnen in Ihrer Verbandsgemeinde:Andrea Dormann, 06430/9289101, Andrea-dormann@t-online.deKornelia Greiner, 06432/61561, k.greiner@diasys-greiner.deDarüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen beim Seniorenbüro„Die Brücke", Uschi Rustler, Insel Silberau 1, 56130Bad Ems, Tel.: 02603/972-336, Fax: 02603/972-6336,E-Mail: uschi.rustler@rhein-lahn.rlp.de„Internet: www.rhein-lahn-bruecke.de. und unterwww.polizei.rlp.de. Hotline: 0800/550660sowie bei der Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Koblenz,Tel. : 0261/1031.• Lust auf Theater?Aktives Alter im AartalDer Theaterkreis in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden<strong>Hahnstätten</strong>, Katzenelnbogen und Diez, sowie derGemeinde Aarbergen und dem Kreml, gibt folgendes bekannt:Im nächsten Jahr findet die Fahrt ins Staatstheater Wiesbadenam Freitag, den 10.01.14 statt. Wir besuchen Evita (Musical vonA.L. Webber) im Großen Haus und Hair (Musical von G. Ragni)im Kleinen Haus. Beide Aufführungen beginnen um 19:30 Uhrund enden ca. um 22:00 Uhr.Kosten für den Bus (13,00 Euro p.P. bei einer Teilnehmerzahlvon 20 Pers.)Zustiegsmöglichkeiten: Katzenelnbogen und <strong>Hahnstätten</strong>, weitereZustiege an der Aarstrecke entlang bis Michelbach, sowieMengerskirchen, Limburg und Diez auf Anfrage.Der Bus fährt direkt zum Staatstheater Wiesbaden und zurück.Anmeldungen bis zum 10. Dezember möglichInfo und Anmeldung bei: H. Hoffmann, Tel. 06430-7900


Wochentermine• Gesellschaft „FIDELIO" 1902 <strong>Hahnstätten</strong>Am 7.12.2013 um 19.00 Uhr Weihnachtsfeier im Dorfgemeinschaftshaus<strong>Hahnstätten</strong>, Eingang Austr. rechts.• KREML KULTURHAUS, KREML e.V. ·KulturRegional und Modernes Lernen e. V., ZollhausWochentermine Kultur und Bildung für die Zeit <strong>vom</strong><strong>05.12.2013</strong> - 11.12.2013Datum, Uhrzeit, Verein, Ort, AnlassFR 06.12., 14.30-18.30, KREML e. V., Medienraum, Fotoworkshop:Einsteiger DigitalfotographieFR 06.12., 20.00-22.00, KREML e. V., Kinosaal, Film SpecialEnergie und Umwelt mit den Dokumentarfilmen ,Das Ding amDeich' und ,Botteld Life'. Mit einführendem Vortrag und FilmgesprächSA 07.12„ 15.00-19.00 KREML e.V„ Haupteingang Limburger,Fotoworkshop: Abendliche Fotoexkursion durch Limburg,DomSA 07.12., 17.15 Uhr, KREML e.V„ Kinosaal, Kinderkino: DasPferd auf dem Balkon (A2012, 93 Min, empfohl. ab 6 J)SA 07.12., 19.30 Uhr, KREML e.V., Kultursaal, Theater: Türchentage- ein weiteres „Stück Weihnachten" mit den Zwiebelfisch-Spielleutenund den PrachtigallenSO 08.12„ 12.00-16.00KREMLe.V., Mansarde, Latin-Fever-lntensiv - der Conga-WorkshopSO 08.12., 15.15 Uhr, KREML e. V., Kinosaal, Kinderkino: DasPferd auf dem Balkon (A2012, 93 Min, empfohl. ab 6 J)SO 08.1 2., 16.00 Uhr + MO 09.12., 09.15 Uhr, KREML e. V., Kultursaal,Kindertheater im Advent: Theater Chapiteau - ManfredKessler: ,Der König und die Weihnachtsbäcker' (ab 4 J.)Aus Vereinen und Verbänden• TuS BurgschwalbachFußballvorschauSeniorenWinterpauseJuniorenE-JuniorenWinterpauseF-JuniorenWinterpauseNIKE DYNAMICTRAINING - Neuer 10 Stunden Kurs geplantDie TuS Burgschwalbach plant einen weiteren 10 Stunden-KursNike-Dynamik für Männer ab dem 06. Januar 2014. Der Kurs findetauf dem Multifunktionsplatz und/oder in der Mehrzweckhallein Burgschwalbach statt.Die Ubungsstunden finden jeweils montags von 18:45 - 19:45Uhr statt. Da die Teilnehmerzahl auf 12 Teilnehmer beschränktist, ist eine vorherige Anmeldung notwendig.Kosten: 40,- Euro für TuS-Mitglieder,60,- Euro für Nicht-MitgliederBei Interesse bitte Anmeldung bei Sascha Lauter 06430/5021 -01773453254 oder Mail an info@tus-burgschwalbach.deInfo zu NIKE-DYNAMIC-TRAINING:Das Kursprogramm ,,NIKE DYNAMIC TRAINING" ist ideal fürSportbegeisterte, die die Energie eines Intervalltrainings sowieden Teamgeist und die Intensität eines Powerworkouts lieben.„NIKE DYNAMIC TRAINING" vereint die fünf Komponenten Cardio,Core, Strength, Balance sowie Flexibility zu einem Groupfitness-Workout.NIKE DYNAMIC TRAINING ist sportartinspiriert und enthält diezentrale!'). Grundlagen, die Weltklasse Athleten für ihr Trainingnutzen. Uberall einsetzbar, egal ob Outdoor oder lndoor, sorgtNIKE DYNAMIC TRAINING durch seinen Teamfaktor zusätzlichfür Spaß und Motivation. So wird jede Trainingseinheit zumabwechslungsreichen und intensiven Ganzkörpertraining.VolleyballDie T:US hat eine neue Abteilung Volleyball gegründet.Die Ubungsstunden finden montags von 19:30 Uhr - 20:30 Uhrin der Turnhalle in <strong>Hahnstätten</strong> statt.Ansprechpartnerin: Monika Barteis, Tel. 0152/5405214 7AktuellesWeitere Informationen über die einzelnen Abteilungen undMannschaften finden Sie unter www.tus-burgschwalbach.de• Frauenchor Burgschwalbach e. V.AdventskonzertDas Jahr neigt sich dem Ende zu und auch in diesem Jahr findetunser Adventskonzert am 15.1 2.2013 um 18 Uhr in derBurgschwalbacher Kirche unter Mitwirkung des KirchenchorsKettenbach und der Kirchenmusikanten Kettenbach statt. AlleBürgerinnen und Bürger von Burgschwalbach sind herzlichstwillkommen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.WeihnachtsfeierUnsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am 12.12.2013 ab19 Uhr im Felsenkeller statt. Hierzu laden wir alle aktiven undpassiven Mitglieder ein. Für das Weihnachtspäckchen werden7 Euro eingesammelt. Wir bitten um Anmeldung bis 10.12.2012bei lnge Emmel Tel. 7394 oder Margret Gethmann Tel. 7738• Wandergruppe" Die Tramps Flacht" e. V.Am Samstag, den 7. und Sonntag, den 8. Dezember findet in BadSobernheim mit Start von 8:00 bis 13:00 Uhr in der Turnhalle amSportplatz eine Volkswanderung statt. Für den 8. Dezember habenwir eine Busfahrt nach Alt-Hüth mit dem Besuch des Weihnachtsmarktesgeplant. Abfahrt ist um 7:00 Uhr am Bürgerhaus. NähereAuskunft gibt Bernd Klees (06432 6779).Wir laden e11ch rechr herzlichz11r diesjährigen 1Veilmachr.'ifeier ein1'\la1111 07.12.201311m 19.00 Uhrwo Aartalhal/eProgramm: Ehrungen, TombolaAn alle MitgliederFreunde und Gönner desTuF FlachtFür das leibliche 1Vohl isr eben/(11/s gesorg1.IVie im le1z1e11 Jahr biete11 wir das Esse11 gratis an.Bei allen, die 11ich1 zur fVeihnacht.'ifeier ko111111e11kii1111en, möchten wir 11ns a11fdiesem !Veg/iir die„Große Hilfe" im Jahr 2013 bedanken.JVir 1v1l 11scf1e11e11cl111r1d e111·e11 Fa111ilie 1t1r1gel1ö1·ige11 ei11besinnliches Weihnachtsfest 11nd ein gesundes Jahr 2014.IJlir fre11en 1111s a11f euerKo1nn1e11.Der Vorstand• FWG · Ortsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>Einladung zur FWG-FraktionssitzungZur Vorbereitung der Ortsgemeinderatssitzung am 12.12.2013lade ich zu einer Fraktionssitzung die Fraktion, die Ausschussmitgliederund sonstige Interessierte für Dienstag, den10.12.2013, 20.00 Uhr, in das Dienstzimmer des Ortsbürgermeistersim Rathaus der Ortsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>, Kirchgasse20, ein.• Natur· und Wanderfreunde <strong>Hahnstätten</strong>zu folgenden IVV - Wanderveranstaltungen haben wir gemeldet:7.18. Dezember 2013 - Bad Sobernheim (RP) W 5, 11, 26 und42 km, Start: 8:00 - 13:00 Uhr, Startort: Staudernheim• TV <strong>Hahnstätten</strong> e. V.Abteilung TischtennisAm Samstag, den 07.12.2013 spielt die Jugendmannschaft um 15.00Uhr bei der TTSG Braubach/Kehlbach 2. Abfahrt ist um 13.45 Uhr.


Die Herrenmannschaft spielt am gleichen Tag um 19.00 Uhr imDorfgemeinschaftshaus gegen die TuS. Himmighofen 5.Am Montag, den 09.12.2013 ist kein Ubungsbetrieb im Dorfgemeinschaftshaus.Vorschau auf die nächste Woche:Samstag, 14.12.2013, 17.30 Uhr: Jahresabschlussessen 1mRistorante Delle Rose.• Schützenverein <strong>Hahnstätten</strong>Weihnachtsfeier Schützenverein <strong>Hahnstätten</strong>Die diesjährige Weihnachtsfeier findet am 14.12.2013 ab 20:00Uhr im Schützenhaus auf dem Heideberg statt. Eine weihnachtlicheAtmosphäre mit gemütlichen Beisammensein und guterVerpflegung warten wieder auf dich. In diesem Jahr wurde dasRaumkonzept etwas überarbeitet um eine angenehme Stimmungzu schaffen. Die Kosten pro Person betragen pauschal22,50 EUR. Das Essen (Buffet) und sämtliche Getränke für denAbend sind darin enthalten. Wir bitten wir um vorheriger Anmeldungbei Max Groth (0176/32972973 oder 06430/929315) oderim Aushang im Schützenhaus.• Förderverein der FreiwilligenFeuerwehr Mudershausen e. V.07. Dezember 2013 ab 16:30 kommt der Nikolaus.Anmeldung vergessen, dann aber jetzt!In Mudershausen, Berghäuser Str. 10 auf den „Hollerhof" hatsich der Nikolaus für Samstag den 07.12.13 angekündigt. Fürdie gemeldeten Kinder hat er Päckchen dabei. Kontaktstelle fürden Nikolaus ist auf dem „Hollerhof' Sabine Rosch. Los gehfsum 16:30 Uhr. Zum Programm gehören wie alljährlich ein Weihnachtsbasar.Die Jugendfeuerwehr und die Feuerwehr-Bambinospräsentieren dabei Selbstgebasteltes. Der Erlös kommt derJugendfeuerwehr bei einer für den Sommer geplanten Freizeit zuGute. Für „Wärmendes" und „Stärkendes" ist ausreichend gesorgt.Neben Mama·s und Papa·s sind auch Oma, Opa, Onkeln, Tantenund Freunde herzlich willkommen. Schnell noch anmelden, da derNikolaus noch informiert werden soll. Für die Päckchen sind proKind sind 3,00 € Beteiligung vorgesehen. Anmeldungen der Kinderbei Sabine Rosch, Telefon 06430/929439• JSG <strong>Hahnstätten</strong>/Niederneisen/Burgschwalbach/Flacht04.12.2013C-Junioren - RheinlandpokalJSG <strong>Hahnstätten</strong>- Spfr. Eisbachtal, Sportplatz HeidebergJSG Kreis-Futsal-Hallenrunde:08.12.2013C1 Schulturnhalle St. Goarshausen,14.00 -18.00 Uhr, Dirk SchmidtC2 Schulturnhalle St. Goarshausen,10.00 -14.00 Uhr, Dirk Schmidt01 Schulturnhalle Katzenelnbogen,12.00 -16.00 Uhr, Rene Roos02 Schulturnhalle Katzenelnbogen,9.00 -12.00 Uhr, Sascha Lauter15.12.2013B1 Schulturnhalle Katzenelnbogen,10.00-13.00 Uhr, Michael WolfB2 Schulturnhalle Katzenelnbogen,14.00-18.00 Uhr, Ede WeilnauTuS <strong>Hahnstätten</strong>8.12.2013Frauen-HallenrundeSchulturnhalle <strong>Hahnstätten</strong>, 9.00-14.00 UhrBernd SalzmannDie Senioren haben den vorletzten Spieltag in dieser Saison mitdem 1.Platz abgeschlossen. Nach dem Spiel gegen Arzbachgehen wir in die wohlverdiente Winterpause.Hallentraining am 7.12.2013 und 14.12.2013 samstags um16.00 Uhr in der Schulturnhalle. Bitte Hallenschuhe mitbringen.Hinweis: Neujahrsempfang am 19.Januar 2014 ab 12.00 Uhr imgroßen Raum im DGH. Einladungen ergehen noch.• KuKuNaT leuchtet ORANGE ·ein Sommerfest der besonderen artEin besonderes Backrezept von Kunst und KulturMan nehme:ZUTATEN für 1 Jahr Vorbereitungvon 365 Tagen mit Abschlusstag in Orange. 1 Jahr Vorbereitungszeit· 3 Bühnen; 10 Mit-Machaktionen, 1 OGigs von Klassik bis Rock;. 4 Km Elektrokabel; 1 km Walkacts· 100 orangen gedeckte Tische; orangene Sitzkissenkisten, Aprikosen-mandarinen-Sanddornkuchen...· 100 kg orangene Farbe. 100 Künstlerinnen; Pinsel; Malplatten, Ideen. 200m orangener Teppich; orangene Lichter· 250 Mitwirkende(von 1-91 Jahren)· 1000 Buttons; Postkarten orangene Mosaiksteinchen;orangene Blumen· 5000 qm Festplatz mit Scheunen, Bach, Lagerfeuer, Höfe,Gewölbe. 6000 orangene FlyerAm 19. Juli wird alles in eine „Orangene Form gegossen"Der Tag wird mit 25 Grad vorgeheizt.lle benötigten Zutaten bereitstellen und exakt vorbereiten.Für den Tag zum Thema Orange ein Jahr lang unter ständigemRühren die Ideen hinzugeben. Die Gedanken von realistischvon unrealistisch trennen. 5 Löffel Geduld, endlose Zeit undeine große Portion Passion hineingeben. Die Ideen zum ThemaOrange gut durchmischen, Gedanken verquirlen. Die Werbunglöffelweise mit Presse, Postkartenwettbewerb Mit Mach Wettbewerbenunter die Menge mengen. Anschließend Netzbach mitorangenem Teppich auslegen. Die Kreativmasse in einen Spritzbeutelmit großer Lochtülle füllen und Portionsweise spiralförmig,in Klecksen, phantasievolle Formen voller Ideen herausmodellieren.Auf den orangenen Teppich, bei hoffentlich 25 GradCelsius entstandene Formen der Kreativmasse ausstellen, dieBlumen, Zelte Tische und Sitzmöbel und Bühnen ausbreiten.Die Kabel in Form - und die Lampen zum Leuchten bringen undzum Abschluss am 19.Juli 2014 alles in Orange genießen.Unser Tipp: Wenn sie schon vor der Zubereitungen wissen, dasssie aktiv mit „backen" wollen, dann sollten sie ihre Kreativideenan kontakt@kukunat.de schicken und sich unter www. Kukunat.de über die bisherigen Zutaten informieren.• Jugend Niederneisen & friends e. V.WeihnachtsmarktBesuchen Sie am Samstag, 14.12.2013 den Stand unsererKirmesgesellschaft auf dem Niederneiser Weihnachtsmarkt.leckere Kartoffelpuffer und Brockselsuppe wartet auf Sie.


"Wir warten auf den Nikolaus .. ."in N etz6acfi ''uff de 'Brick."am 06. 'Dezem6er 2013a6 16.30 Ufirfür a{(e. XincCe.r una:Jami{ien ...'.Bernd Scfi.m itts TuyyentFi.eater„Xasyer u nd" aer v erscfi.wund"ene NtR.oCaus"Unsere Turngruppen haben ein kleines Programm aus Turnübungen,Tänzen und Sketchen zusammengestellt.Danach wollen wir den Nachmittag bei Kaffee, Kuchen undGlühwein ausklingen lassen.Und wenn es draußen dunkel geworden ist, wird auch wiederder Nikolaus kommen und die Kinder mit einem kleinenGeschenk überraschen.• SPD OberneisenVorstandssitzungZur Vorstandssitzung am Montag, dem 30. Dezember 2013 um20:00 Uhr, im Gasthaus „Zum Burgfelsen" Oberneisen lädtder Vorsitzende Frank Puchtler recht herzlich ein._.._......._• Jriscfie '.Bratwurst <strong>vom</strong> :J{ofzkoftkgril[• Fteiße & kalte qetränlie für Gr oß umC X kin (bitte 'Jassen m itbrin9en• Jriscfie WaffeCn... und" oemütfu:fies '.Beisammensein bis i:Ur :NiRbfaus kommt ...es Uidt ein"XuX N etz6acft e.Y. "('PäckcfiR:n w eri:Un w ie immer sefbst oeyack t umC können bei:famiCte Jlckermann, 'Un teraorfstr. 21, ab9etJeben wer .Un.)• TuS Niederneisen e. V.TuS Weihnachtsfeier: Unsere TuS Weihnachtsfeier findet amSonntag, 22.12.1 3 um 16.00 Uhr in der Turnhalle statt.Kappensitzung 2014TuS und MGV laden am 22.02.2014 zur Niederneiser Kappensitzungein. Nähere Informationen gibt es bei Klaus Schneideroder Frank Becker.LeichtathletikAm Freitag, 20.12.2013 findet die Weihnachtsfeier der Leistungsgruppeum 19.30 Uhr in der Pizzeria „La Pergola" statt.Anmeldungen bitte direkt an Abteilungsleiter Wolfgang Zeidler.La BoumAm Niederneiser Weihnachtsmarkt (14.1 2.2013) hat unsereTanzgruppe einen Stand mit leckeren Waffeln, Kakao und vielenweiteren leckeren Sachen.VolleyballUnter der Leitung von Barbara Feigel und Ronny Wiessner trainierenMädels im Alter von 14-18 Jahren Volleyball in der Turnhalle.Neueinsteigerinnen sind immer willkommen.BambinisUnsere Fußballer/innen im Alter von 4-6 Jahren trainierenimmer donnerstags von 16.1 5 - 17.15 Uhr in der Turnhalle Niederneisen.BasketballFreitags von 19.00 - 20.00 Uhr.Ansprechpartner sind Katja und Michael Danwoski.BadmintonSamstags von 15.00 - 16.30 Uhr.Ansprechpartner ist Christoph Klerings (064329100<strong>49</strong> )RasenplatzAktuelle Informationen über den neuen Rasenplatz finden Sieauf unserer Homepage oder direkt bei Ulrich Hasselbach/UweWeiter.Social MediaAktuelle Informationen (Infos, Ergebnisse, Bilder etc.) gibt esimmer zeitnah auf www.facebook.com/tus.niederneisen oder aufwww.niederneisen.de.• TV OberneisenEinladung zur WeihnachtsfeierZur diesjährigen Weihnachtsfeier am 3. Adventssonntag, den15.12.2013, um 15.00 Uhr lädt der Turnverein alle Mitgliederund Freunde herzlichst in die Turnhalle Oberneisen ein.• KREML KULTURHAUS ZOLLHAUSKULTUR REGIONAL & MODERNES LERNEN e.V.ÖFFNUNGSZEITENDas Kulturhaus ist an folgenden Tagen geöffnet: Montag undDienstag (ab 18.00 Uhr), Mittwoch (ab 12.00 Uhr) Donnerstag- Samstag (ab 15.00), Sonntag und Feiertag (ab 10.00 Uhr).Fon 06430-929724 1 Fax 06430-929721. Mail: info@kreml-kulturhaus.de.Weitere Hinweise im Internet unter: www.kreml-kulturhaus.dePROGRAMMMEHRGENERATIONENHAUSOffener Treff - Hausaufgabenbetreuung und Mittagstisch imKreml-CafeVon MI bis FR wird in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr in denRäumen des Kreml-Cafes eine Hausaufgabenbetreuung angeboten.Schüler können hier in Ruhe ihre Hausaufgaben erledigenund Hausaufgabenhilfe in Anspruch nehmen (Kinder der Klassen1-6). Zudem besteht mittwochs zwischen 12.30 und 14 Uhr dieMöglichkeit eine preisgünstige Mahlzeit einzunehmen. (Kinderportionensind erhältlich). Anmeldung bitte 3 Tage im Voraus. DerSpeiseplan liegt im Kulturhaus aus und ist auf der KREML-Internetseiteunter dem Menüpunkt ,Downloads' einsehbar.MI ab 12 Uhr/ 00, FR ab 15 Uhr, KulturcafeAnmeldung: unter Fon 06430-929724, Kreml oder direkt im CafeHinweis: Der offene Treff ist während der Weihnachtsferien von23. 12 bis 7. 1 geschlossen. Ab MI 8. 1 stehen wir wieder zu IhrerVerfügung.Generationentreff -Leben in Balance: Weihnachtlicher NachmittagAn jedem 3. Mittwoch des Monats treffen sich Menschen allerGenerationen zum geselligen Miteinander, Austausch und umneue Dinge zu erfahren. Dieses Mal erwartet Sie ein weihnachtlicherNachmittag mit Gedichten, Geschichten und Liedern ausder Weihnachtszeit.MITTWOCH 18. 12, 15 Uhr, Kleiner KultursaalLeitung: Gise/a Scheurer, SeniortrainerinInfo/Anmeld: unter Fon 06439-7067, G. Scheurer oder 06430-929724, Kreml


Hinweis: Auf Wunsch können Sie von zu Hause abgeholt undauch wieder nach Hause gebracht werdenKINDER- UND JUGENDKUNSTWERKSTATTKindertheater im Advent: Theater Chapiteau Manfred Kessler- ,Der König und die Weihnachtsbäcker'Manfred Kessler <strong>vom</strong> Theater Chapiteau zeigt sein musikalischesWeihnachtsmärchen zum Mitsingen für Menschen ab 4Jahren. Ausgehend von seinem aktuellen Kinderbuch erzählt dieGeschichte von König Nimmersatt, der auch an Weihnachtennicht genug kriegen kann, und den braven Weihnachtsbäckernnicht einen Krümel all der Köst-lichkeiten übrig lässt. Doch zurHeiligen Nacht überschlagen sich die Ereignisse: Ausgerechnetdas Geschenk des Königs wird vertauscht mit den Gaben, diefür die Weihnachtsbäckerei bestimmt waren. Seine Majestät istaußer sich ... Mit Hilfe aller Zuschauer nimmt diese Geschichteschließlich doch noch ein gutes Ende. Und zum guten Schlusskann gefeiert werden, mit altbekannten Liedern rund um dasWeihnachtsfest. .>SONNTAG 8.12, 16 Uhr, Kultursaal/ Eintritt: 4,00 EURSondervorstellung für KiTa und Grundschulen:>MONTAG 9.12, 9.15 Uhr, Kultursaal/ Eintritt: 4,00 EURReservierung: unter Fon 06430-929724, KremlKinderkinoDas Pferd auf dem BalkonFamilienfilm / A 2012 / Regie: Hüseyin Tabak / 93 min. / FSK:ohne Altersbeschr„ empfohlen ab 6 J.Mika, ein zehnjähriger Junge, leidet am Asperger Syndrom. Erist ein Mathegenie, sagt immer die Wahrheit und braucht umgenau 14. 17 Uhr sein Mittagessen. Dies alles macht ihn nichtgerade sympathisch für andere Kinder und er wird schnell zumAußenseiter. Doch eines Nachts soll sich alles ändern. Er hörtein Wiehern im Hof und schaut nach, woher es kommt. Soerblickt er ein Pferd auf dem Balkon seines Nachbarn. Schnellwerden die beiden Freunde, doch diese Freude soll nicht langeandauern. Denn Mikas Nachbar muss den Hengst verkaufen,um seine Spielschulden begleichen zu können. Doch dieslässt Mika nicht zu und schmiedet einen Plan um seinen neuenFreund zu retten.SA 07.12 um 17.15 Uhr und am SO 08.12 um 15.15 Uhr/ Eintritt:4,00 EURFILMVERANSTALTUNGENFilmSpecial Kunst mit dem Film ,Searching for SugarMan'Ein Filmbeitrag zur LahnArtists-Ausstellung ,Gesichter'Searching for Sugar Man (Schweden/GB 2012, Regie: MalikBendjelloul, 86min) ist ein Oscar-preisgekrönter Dokumentarfilm,der im Rahmen der Lahn Artists-Ausstellung GESICHTERgezeigt wird. Der Film zeigt die Suche der beiden SüdafrikanerStephen „Sugar" Segerman und Craig Bartholomew Strydomnach dem amerikanischen Musiker Sixto Rodriguez. Dieserhatte 1970 und 1971 zwei Platten veröffentlicht, die in denUSA völlig erfolglos waren, in den 1970er Jahren in Südafrikaaber außerordentlich populär wurden. Aufgrund der damaligenApartheid-Politik war das Land international isoliert, so dass esnicht möglich war, Informationen über den Künstler zu bekommen.Infolgedessen kam es mit der Zeit zu Legendenbildungen,so zum Beispiel, dass dieser sich auf offener Bühne erschossenhabe. Rodriguez selbst erfuhr nichts von seinem Ruhm undseinem Erfolg, da die Plattenfirma, die ihren Vertrag 1971 mitihm gekündigt hatte, ihm dies verschwieg. „Was für ein Kraftfeld,was für ein Kraftmagnet von tollem, inspirierendem detektivischemPorträt-Kino! Mit urigem „Thriller"-Geschmack. Und einerstimmungsvollen Entdeckungs- / Entdeckermusikalität." Hans­Ulrich Pönach.DONNERSTAG 12.12„ 19 Uhr, Kinosaal/ Eintritt: 6,50 EURAusstellungstipp: LahnArtists Jahresausstellung 2013 - .Gesichter':LA KunstzentrumÖffnungszeiten: 30. 11. - 15. 12. Fr 11-20h, Sa ~.1-18h, So 11-18hKURSE, SEMINARE, WORKSHOPS, VORTRAGEBuddhistischer Vortrag:,Ärger löst keine Probleme'Da unser Leben nicht immer nach Plan verläuft, werden wirzwangsläufig mit Problemen konfrontiert. Im Buddhismus sagtman, dass es von unserem Geist abhängt, ob diese Problemeuns belasten oder wir sie z.B. als eine Möglichkeit für Wachstumund Entwicklung betrachten. Mit einem geduldigen Geistkönnen wir unsere innere Ruhe und Ausgeglichenheit auch inschwierigen Situationen bewahren. Das hilft uns, konstruktivnach Lösungen zu suchen. Geduld hilft uns auch, unsere Mitmenschenso zu akzeptieren wie sie sind, ohne unrealistischeErwartungen. In diesem Vortrag wird gezeigt, wie wir unsereGeduld schrittweise entwickeln können.MITTWOCH 18.12, 20.00 Uhr, Kleiner KultursaalReferent: Guido The/en /Eintritt: 6,00 EURFOTOGRAFIEWorkshop: Einführung digitale BildbearbeitungMit der kostenlosen Software ,Picasa' bearbeiten Sie einfachIhre digitalen Fotos und bringen Ordnung in die Bilderflut.ImKurs lernen Sie, wie Sie Ihre B,ilder in Alben und Ordnern organisierenund so jederzeit den Uberblick behalten. Außerdem lernenSie nützliche Techniken zur Bildbearbeitung kennen wie z.B. das Zuschneiden und Bearbeiten von Bildern, z.B. das Entfernenvon roten Augen. Die Teilnehmer können Ihren eigenenLaptop mitbringen.SONNTAG 15. 12, 13 - 17 Uhr, MedienraumLeitung: Michael Schuftes, Fotograf, Mitglied der DGPhKursgebühr: 45,00 EUR / Anmeldung: Fon 06430-929724,Kreml oder 06433-9469624, M. Schuftes, Mail: michae/@schultes-photo.dePERSÖNLICHKEITSBILDUNGSo findest Du Deinen Traumjob -Berufswahlcoaching für Oberstufenschüler und Schülervon FachschulenDu kannst diesen Workshop nutzen, um zu erfahren, welcheStärken, Potenziale, individuellen Neigungen und InteressenDich ganz persönlich ausmachen. Darauf basierend wird Dirklar, welche Berufsbilder bzw. Studiengänge konkret zu Dir passenund Dich langfristig glücklich und erfolgreich machen können.Der Workshop bringt Struktur in die Vielfalt der möglichenBerufe und gibt Dir klare Orientierung für Deinen Berufseinstieg.SAMSTAG 14. 12, 10-16 Uhr, Kleiner KultursaalLeitung: Susanne Pillokat-Tangen, Systemischer Coach fürPotenzia/erkennung und KarriereplanungKursgebühr: <strong>49</strong>,00 EURInfo/Anmeld.: unter Fon 06430-929015, S. Pillokat-Tangen oder06430-929724, KremlVORSCHAUWeihnachtsbasar im KREML mit Ständen, Frühstück/Mittagstisch,Familienfilm uvmDieses Jahr gibt es im Kreml einen Weihnachtsbasar - natürlichmit Marktständen, denn dieser Sonntag ist eine der letztenMöglichkeiten ein Geschenk für Weihnachten zu erwerben.Oder aber man will den 4. Advent einfach mal entspanntbeginnen - mit einem schönen Frühstück oder Mittagessen imCafe, einem Basar- und/oder Kinobesuch. Bei den Marktständenwarten u.a. Schmuck und Genähtes, Keramiken und Kartenund vieles mehr„. Und zudem gibt es im Familienkino/Kinderkino(15.15 Uhr) den Film ,Das Märchen von der Prinzessin'. Nadann - Schöne Bescherung! Frohe Weihnachten!SONNTAG 22.12, 10 - 16 Uhr, KulturhausFilmstart Familienkino: 15.15 Uhr/ Eintritt: 4,00 EURReservierung: unter Fon 06430-929720Hinweis: Ausführliche Filmbeschreibung unter www.kreml-kulturhaus.deBundesweiter KurzfilmtagDas Kurze kommt zum Schluss - Kurzfilmnacht im Kreml:,Shit Happens 3.0'Der 21 .1 2. ist durch die Wintersonnenwende der kürzeste Tagdes Jahres und bietet somit den perfekten Anlass, um die kurzenFilme in ihrer ganzen Vielfalt, Experimentier-freude und Kreativitätzu feiern. Und diesmal kommt das Kurze ganz zum Schlussdes Tages - eine wirkliche Kurzfilmnacht, die erst kurz nach Mitternachtendet. Gezeigt wird ,Shit Happens 3.0 - The UltimateLevel'. Nach nunmehr neun Jahren ist es wieder an der Zeit füreine Fortsetzung der „Shit Happens" Kurzfilmreihe. Zehn internationaleFilmemacher beweisen morbiden Humor und ihre Heldenmeistern die schrägsten Situationen - oder eben auch nicht.SAMSTAG 21.12, 22.45 Uhr, KinosaalEintritt: 6,50 EURHinweis: Ausführliche Filmbeschreibungen unter www.kreml-kulturhaus.de& www.wittich.de


Sat-HamdanHerzlichen DankFür alle Zeichen der Anteilnahme,die uns beim Heimgang unserer liebenVerstorbenen- Satelliten-Montage, Erweiterung,Auf-Digital-Umrüstung- Kabelanschluss, Erweiterung und FehlerbehebungTelefon: 06432- 645324 & 0178- 5646816Elsbeth Walthergeb. Altenhoft 3.1 1.2013zuteil wurden, danken wir herzlichIm Namen aller AngehörigenOtto WaltherFamilie Thomas WaltherAa rbergen, im Dezember 2013Der erfolgreiche Weg zu besseren Noten:Einzelnachhilfe zu Hause•durch erfa hrene Nachhilfelehrer,z.B. Deutsch, Englisc h, Französisch,Physik, Math ematik, Rechnungswesen•alle Klassen, alle Fächer• individuell abgestimmte Einzelnachhilfe•Lernen in häusl. Umgebung, keine FahrwegeRWZIHR PA RTNERMIT ENERGIEFür Privat & Gewerbe.. , .. ,,, , , , . ,, . ,Im gesamten Land kreis:Tel. 0 64 32/952 781Tel. 02604/237 9829Tel. 0 26 21/696 8054www.abacus-nachhilfe.deNachrufDer Fastnachtsverein „Die närrischeQuatschköpp aus Daisbach und Panrod"trauert um sein Vereinsmitglied, Musiker und engenFreundErhard KunzErhard hat über 20 Jahre als Sänger und als Musikerunsere Kappensitzung zu dem gemacht was sieheute ist. Er hat durch seine lustige und fröhliche Art,uns und das Publikum, begeistert.Sein viel zu früher Tod am 15.11.2013 schmerzt unssehr und wir werden Erhard nie vergessen. UnserMitgefühl gilt seiner Familie.Die närrische Quatschköpp aus Daisbach undPanrod e.V.KLEINANZEIGEN ONLINE BU CHEN: WWW. W ITTICH.DE_,RaiffeisenEINLADUNG zum Glühwein!Der neue Reisekatalog 2014 ist da!Holen Sie sich Ihr Exemplar bei einer Tasse Glühwein a111 Sonntag,den 8.12.2013 von 16 bis 19 Ulu; in Diez, Schläfenveg 21 a ab.Wir.freuen uns auf Sie! Ihr Temn von Hohlwein Reisen GmbH[ß]lil)HJIWEJIJllJ C(I) REISEN GMBHSchläfenveg21 a ·65582Diez· Telefon06432/3331 · Fax:06432/48711 WIR GEBEN IHRER A NZEIGE DEN RICHTIGEN SCHWUNG! 1ck.lJ,,,,_e.-,q~~e'-e?Unfallreparaturen - alle Fabrikate, - -.=Autoglas, Gutachten, Mietwagen,4Airbrush, Oldtimerrestauration u.v.m. ~„Hauptstr. 76a • 65326 Aarbergen-MichelbachTel.: 06120 I 90 90 90 • Mobil: 0170 I 8 24 94 34Jedes/,f) ;jl neuerQ;C)rautkleid€398,-über JOOO traumhaftehochwertige Kleiderbekannter Markenhersteller.Von Größe 36 - 52.in Bendorf bei KoblenzTermin und Beratung nur nachtelefonischer Vereinbarungunter 0160/98906930www .rinis-brautmoden.com


1QService 1 Siclierheitl VerkaufGut vernetzt am SteuerDie Begeisterung für das Automobilist ungebrochen:Obwohl junge Deutsche Carsharing-Angebotenoffen gegenüberstehen,M itfahrgelegenheitennutzen oder sich dasFahrzeug der Eltern leihen - eineigenes Auto zu besitzen, ist nachwie vor erstrebenswert.Für 73 Prozent der sogenanntenMillennials zwischen 18 und 34Jahren stellt es als Meilensteinauf dem Weg ins Erwachsenenlebenein „Must-Have" dar. Zu diesemResultat kommt eine aktuelleStudie des MarktforschungsinstitutsPSB Research im Auftragvon Ford. Ein weiteres Resultat:So selbstverständlich Smartphone,Facebook und Twitter für diejungen Erwachsenen sind, so sehrerwarten sie, auch am Steuer direktenZugriff auf die soziale Weltzu haben.djd/ptVersicherungsschutz bleibtbestehenKommt es auf winterlichen Stra- wirtschaft (GDV). Die Vollkaskoßenzu einem Unfall, hilft die Kfz- versicherung zahle die SchädenHaftpflichtversicherung in jedem am eigenen Auto.Fall: „Der Schaden des Unfall- Einzige Ausnahme:opfers wird übernommen, auch Der Autofahrer hätte vor Fahrtwennder Unfallverursacher mit antritt oder während der FahrtSommerreifen unterwegs war", erkennen müssen, dass SombetontStephan Schweda, Pres- merreifen angesichts der Strasesprecherdes Gesamtverbandes ßenverhältnisse völlig ungeeigderDeutschen Versicherungs- net sind. djd„.Q''Niftl -,,.,r;!Fragen Sie nach derneuen Treue-Bonuskartefür unsere Waschanlage.;;„. ?< Rai.ffeisen _.Jankste_Jlä_:.-~ -,~··.-.. . ..._ ~-- ---·...-..c • • ._..~-...._. __T REUE·ß ONUSKilRTE 11 j ' 1. 1 ~ •. 1 lj----7--- -; ~- ~.- 1 -4110 x zahlen f t'11 x "'••~hen , 1- - - - -Gefährliche SchnäppchenVollwertige Winterreifen m it gutemProfil sind die einzig zuverlässigeAltern ative, um gut undsicher über die kalte Jahreszeit zukommen. Aber gerade Fahrer ältererPkw sparen an dieser Stellegern.Bei der Anschaffung neuer Reifen zahlen sich vermeintlicheSchnäppchen nicht immer aus.So tauchen etwa immer wiederNo-Name-Billigreifen auf, die alsWinterreifen angeboten werden,obwohl sie eigentlich Sommerreifensind. M+S-Ganzjahres-Reifenals Alternative sind auch nur fürdiejenigen empfehlenswert, diebei wirklich w interlichen Straßenbedingungennicht auf ihrFahrzeug angewiesen sind. AufSchnee und Eis sind sie vollwerti-gen Wintermodellen, die man amSchneeflocken-Symbol auf derReifenflanke erkennt, unterlegenund bieten nur eingeschränkteSicherheit.„Wer sparen möchte, sollte einfachdie Angebote verschiedenerFachhändler und Werkstättenin seiner Nähe vergleichen", rätKlaus Engelhart.Oft sei die Preisdifferenz vonPremium-Markenreifen zu No­Names gar nicht so erheblich.„ Gerade bei den kleineren Reifengrößenfällt der Unterschiednicht so stark ins Gewicht", erläutertder Experte. Mehr Informationenüber Winterreifen gibtes im Internet unter www.continental-reifen.de.djd/ptVom Strong-Hybridbis zum Plug-inHybrid ist längst nicht gleich Hybrid.Hier werd en die verschiedenenKonzepte kurz erklärt:• BCS (Boost-Recuperation-System):sozusagen der Einstiegshybridfür die Mittelkl asse. Ernutzt das regenerative Bremsenund ermöglicht laut BoschKraftstoffeinsparungen von biszu sieben Prozent.• Strong-Hybrid: Das permanenteZusammenspiel von Elektromotor,Batterie und VerbrennungsmotorermöglichtEinsparungen von 15 bis 25Prozent.• Plug-in-Hybrid: Die Batteriendieser Modelle lassen sichan der Steckdose - idealerweisem it Ökostrom - aufladen.Für längere Strecken, wenndie Reichweite des Elektromotorsnicht ausreicht, ist zusätzlichein Verbrennungsmotor anBord.Die Kraftstoffersparnis liegtnach Angaben von Bosch bei65 bis zu 90 Prozent.Foto: djd/ContinentalDas richtige ÖlBetriebsanleitung und auf denEtiketten der Öldosen - beispiels­weise VW 507 00, Mercedes-Benz229.51 oder BMW Longlife-04.Welches Öl ist für welchen Motorgeeignet? Entscheidend sinddie Freigaben der Automobilhersteller.Sie finden sich in der Kfz-


~Rhei~n RH E 1LahnKreisAnzeige KW <strong>49</strong>langjährige Feuerwehrleute ausgezeichnetjahrzehntelang im ehrenamtlichen Einsatz für ihreMitbürger: Insgesamt 78 Wehrmänner und -trauenkonnte Landrat Günter Kern jetzt mit dem GoldenenFeuerwehr-Ehrenzeichen auszeichnen, das für die 35-bzw. 45-jährige aktive, pflichttreue Tätigkeit bei derFeuerwehr <strong>vom</strong> rheinland-pfälzi schen Innenministerverliehen wird. Neben den zu Ehrenden konnteLandrat Kern auch zahlreiche Orts- und Stadtbürgermeister,den Kreisfeuerwehrinspekteur Gerd Grabitzke,dessen Vertreter Guido Erler sowie den Vorsitzendendes Kreisfeuerwehrverbandes Gerhard Bingel zuder Feierstunde im Kreishaus begrüßen.Musikalisch untermalt wurde die Veranstaltung durchzwei hervorragende Beiträge des 15-jährigen LahnsteinerGitarristen Leon Zmelty. Der Schüler derKreismusikschule trug die bekannte „Bouree" von JohannSebastian Bach sowie ein Präludium von HeitorVilla-Lobos vor.Die Auszeichnung der 78 Wehrleute mit Urkundeund Ehrenzeichen nahm Landrat Kern gemeinsammit Kreisfeuerwehrinspekteur Gerd Grabitzke unddessen Vertreter Guido Erler vor. In seiner Ansprachevergaß der Landrat jedoch nicht auf die Nachwuchssorgender Feuerwehren hinzuweisen. So gebe es inverschiedenen Orts- und Verbandsgemeinden bereitsalarmierende Zahlen. Kern: „Ja,unsere Feuerwehren haben tatsächlichNachwuchssorgen. Dasgroße Thema bei den Feuerwehrenheißt deshalb: Mitgliedergewinnung.Ich finde es gut, dasssich unsere Wehrleiter undWehrführer gemeinsam Gedankenmachen und Ziele formulieren,um der Problematik ernsthaftund effektiv begegnen zukönnen. Da, wo es Jugendfeuerwehrengibt, müssen diese natürlichso aufgebaut und organisiertsein, dass immer eine Zahlan jugendlichen vorhanden ist,die den Fortbestand der örtlichenFeuerwehr sichert. Auch istes bestimmt sinnvoll gewesen,das Eintrittsalter entsprechendabzusenken, um die jungen Leutedann für die Feuerwehr zu begeistern,wenn sie sich zwischenverschiedenen Möglichkeiten füreine sinnvolle Freizeitgestaltungentscheiden. Das bedeutet aberauch, dass sie länger als früher inder Jugendfeuerwehr verbleiben.Deshalb müssen die Angebotedort natürlich interessant sein,denn eine hohe Fluktuationsrateist kontraproduktiv. Und nicht jeder,der sich für die Mitarbeit inder freiwilligen Feuerwehr interessiertmuss automatisch Mitgliedder Jugendfeuerwehr gewesensein. Ich denke, dass esauch viele Seiteneinsteiger gibt,wenn man sie gezielt anspricht. Neubürger, auch mitMigrationshintergrund, sind oft an der Arbeit derFeuerwehr interessiert. Ich denke, nichts soll man unversuchtlassen, um dem Problem der mangelndenMitgliederstärke unserer Wehren wirksam zu begegnen.Dazu gehört natürlich ein positives Erscheinungsbild,womit ich zum Grund unseres heutigenZusammentreffens komme. Denn nichts wirkt so po-sitiv nach außen, wie Menschen, die treu zur Sacheund zur Gemeinschaft stehen." Zugleich bedanktesich Landrat Kern auch bei den Führungskräften derFeuerwehren, die diese Thematik offen ansprechenund sich Gedanken machen und Ziele formul ieren,um dieses Problem ernsthaft und effektiv anzugehen.Im Mittepunkt standen aber die Verdienste der ehrenamtlichAktiven: „Viele von Ihnen nehmen", soKern, „über den normalen Feuerwehrdienst hinausauch noch andere wichtige Aufgaben innerhalb ihrerFeuerwehr wahr; sie kümmern sich um den Nachwuchs,sind als Gerätewart tätig, als Ausbilder oderals Wehrführer. Entscheidend für die heutige Ehrungist jedoch nicht was geleistet wurde, sondern wielange die Leistungen erbracht worden sind. DieseTreue ist es, die heute ausgezeichnet wird. Hier vonBelohnung zu sprechen, wäre das falsche Wort, dennbelohnen kann man Ihre Arbeit nicht. Sie alle sindunbezahlbar." Und er mahnte an: „ Die Verantwortlichenin den Parlamenten der Länder und des Bundesmüssen deshalb alles dafür tun, dass es unseren vielentausend Feuerwehrleuten im ganzen Land auchweiterhin leicht fällt, ihrer Feuerwehr die Treue zuhalten." Für 35 Jahre aktive Feuerwehrmitgliedschaftwurden mit dem Goldenen Feuerwehrehrenzeichenausgezeichnet: aus der Verbandsgemeinde Bad Ems:Landrat Günter Kern (oben links) dankte den Feuerwehrleutenfür ihre langjährige Treue zum Dienst am Nächsten und händigteihnen die <strong>vom</strong> rheinland-pfälzischen Innenministeriumverliehenen Abzeichen und Urkunden aus.•Rudolf Schaeffer, Arzbach, Erhard Meffert, Becheln,Bruno Gebenroth, Frücht und Jürgen Salzmann, Nievern;aus der Verbandsgemeinde Diez: Franz Hergenhahn,Balduinstein, Thomas Haxel, Charlottenberg,Friedhelm Petri, Cramberg, Reiner Wolf, Cramberg,Ralf Ackermann, Diez, Martin Müller, Diez, Udo Kröller,Harnbach, Eberhard Schäfer, Holzheim, RüdigerWeiß, Holzheim, Roland Hofmann, Scheid!, undUdo Pelech, flacht; aus der Verbandsgemeinde<strong>Hahnstätten</strong>: Renate Ebertshäuser, Burgschwalbach,Heidemarie Biehl (stellv. Wehrführerin u. komm.Wehrführerin), <strong>Hahnstätten</strong>, Ernst Horne, Oberneisen,und Regina Wolf, Schieshei m; aus der VerbandsgemeindeKatzenelnbogen: Kurt-Jürgen Schmidt,Berghausen, Jürgen Kreke, Dörsdorf, Günter Hofmann,Ergeshausen, Jürgen Gemmer, Oberfischbach,Volker Schön (Wehrführer, stellv. Wehrleiter undKreisausbilder) Oberfischbach, Jürgen Herborn,Roth, Rainer Holl, Roth, Edgar Weis, Roth, sowie DieterTremper, Roth; aus der Verbandsgemeinde Loreley:Dietmar Dommershausen, Bornich, Detlef Profi,Braubach, Harald Hohl, Dachsenhausen, Jörg Preißmann(stellv. Wehrleiter), Dahlheim, Werner Bröder,Prath, Bernd Rudolf, Prath, Volker Platt, St. Goarshausen,Thorsten Raab (Kreisausbilder), St. Goarshausen,sowie Siegfried Adam, Weisel; aus der VerbandsgemeindeNassau: Hartmut Schnorr, Dornholzhausen,Michael Wöll, Dornholzhausen, Jürgen Schwarz(stellv. Wehrleiter), Nassau, Arno Zorn (<strong>VG</strong>-Gerätewartseit 01.11. 99), Nassau, Frank Pleifer, Schweighausen,Christof Schuck, Seelbach, Joachim Schuck,Seelbach, Klaus Dieter Muth (Wehrführer 1996-2007), Singhofen, Günter Schmidt, Singhofen, PeterMatern, Sulzbach, Christoph Keul, Weinähr, sowieMarko Salzwedel, Weinähr; aus der VerbandsgemeindeNastätten: Gerd Heymann, Ehr, Udo Rübsamen,Ehr, Fredi Clos, Hainau, Uwe Zimmermann, Hainau,Reiner Christ, Kehlbach, Gerd Schröder, Lautert, ReinerMaus, Miehlen, Volker Palm, Niederbachheim,Udo Friedrich (Wehrführer), Welterod, Rolf Dillenberger,Winterwerb, Hartmut Ludwig, Winterwerb, sowieManfred Maus, Winterwerb. Für 45 Jahre aktivenFeuerwehrdienst wurden mit dem „Goldenen Feuerwehrehrenzeichen"ausgezeichnet: aus der VerbandsgemeindeDiez: Karlheinz Künzler aus Langenscheid,der bis 2011 25 Jahre lang Wehrführer seinerHeimatgemeinde war; aus der Verbandsgemeinde<strong>Hahnstätten</strong>: Frank Hoffmann aus Kaltenholzhausen;aus der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen: WilliKah aus Katzenelnbogen (Einheit Dörsdorf), WolfgangUthe aus Gutenacker sowie Alwin fetter ausOberfischbach; aus der Verbandsgemeinde Loreley:UweKipping aus Kestert, der stellvertr. Leiter derKreisausbildung ist, Siegfried Kup aus Kestert sowieWolfgang Rüdel aus Kestert; aus der VerbandsgemeindeNassau: Rainer Epstein aus Singhofen; ausder Verbandsgemeinde Nasätten: Arnold Schnatz ausBerg, Reinhard Singhof aus Berg, Helmut Bröder ausHimmighofen, Horst Fries aus Himmighofen, GerhardMay aus Himmighofen, Manfred Engert ausMarienfels, Rolf Steeg aus Welterod sowie Rolf Kaulenaus Nastätten.Kreishaus nachmittagsgeschlossenDie diesjährige hausinterne Weihnachtsfeierder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterder Kreisverwaltung findet am Mittwoch,11. Dezember, ab 14 Uhr im Kreishaus inBad Ems statt. Die Kreisverwaltung desRhein-Lahn-Kreises und seine Nebenstellensind an diesem Nachmittag für denPublikumsverkehr geschlossen.Die Kreisverwaltung bittet hierfür um Verständnis.verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle des Rhein·Lahn·KreisesInsel Silberau 1 • 5&1JO Bad Ems· Tel.: 02&0J/972·177 e-Mail: info@rhein·lahn.rlp.de


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