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Ausbildung zum Diplom- Luftfahrtsachverständigen

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ten Wetterlage an Westerland vorbei.In Dänemark wurde er vom Radar nachFlensburg geleitet. Dort war aber das Wetterso schlecht, dass er nur mit Hilfe des Radarsvom Militärflugplatz Schleswig-Jageldort herunter gesprochen werden konnte.Er hatte bereits die Landepiste 23 in Sicht,als der Motor stehen blieb. Das Flugzeugdurchflog noch zwei Starkstromleitungenbevor es dann auf einem Feld aufprallte.Der Pilot verstarb.Cirrus SR 20 – das Rettungssystem wurde ausgelöstVon den Erben wurde ich beauftragt, denUnfallhergang zu recherchieren und auchzu prüfen, ob der Luftfahrtversicherer zurZahlung verpflichtet ist.Feststellungen:Der Pilot hatte zwei medicals – ausgestelltvom gleichen Fliegerarzt und am gleichenTag. Es gab unterschiedliche Eintragungen*):Medical 1 TML, VML, OML, SICMedical 2 TML, VML, OSL*)® ® TML: gültig nur für…Monate® ® VML: hat was mit Sehhilfen zu tun® ® OML: gültig nur als/oder mit Copiloten® ® SIC: Besondere Anweisungen; mit derfür die Lizenz zuständigen BehördeVerbindung aufnehmen® ® OSL: gültig nur mit Sicherheitspilotund in Luftfahrzeugen mit DoppelsteuerDie Pilotenlizenz war gültig – die Musterberechtigungwar abgelaufen.Der linke Tank hatte noch 40 Liter Kraftstoff,der rechte Tank war leer, der Tankwahlschalterstand auf rechts.Der zuständige Versicherer hat aufgrunddieser Feststellungen weder den Kaskonochden Halterhaftpflichtschaden bezahlt.Für die Erben war das ein Schock, da alleinder Ausfallschaden – verursacht durch dieUnterbrechung der Stromleitungen in Millionenhöheanfiel.Mit meinem Gutachten haben die Erbenversucht, den Versicherer doch noch zurZahlung zu verpflichten. Wie das ausgegangenist, ist mir nicht bekannt.Was haben diese Fälle gemeinsam?® ® In allen Fällen waren Piloten in einemAlter von 80Jahren+ betroffen.® ® Mangelhaftes Handling – Checkliste/Flughandbuch nicht beachtetBei den Gerichtsfällen kam hinzu: Starrsinnund UneinsichtigkeitIm letzten Fall: zusätzlich Ignoranz durchDarüber-Hinwegsetzen bei einschlägigenVorschriften und Auflagen – mit tödlichemAusgang.Was kann man dagegen tun?Hans-Werner Grosse – bekannter Weltrekordfliegeraus Lübeck (inzwischen auchschon 90) hat einmal bei einem Vortrag inder Traditionsgemeinschaft „Die Kraniche“empfohlen, dass ältere Piloten mehr fliegenmüssen, um altersbedingte Defizitedurch mehr Routine zu kompensieren.Aus meiner Sicht geht das auch nur einegewisse Zeit. Dann muss man sich entschließenentweder mit einem Sicherheitspilotenzu fliegen oder freiwillig ganz aufzuhören.Als Sachverständiger, Flugprüfer und Vortragenderbei Fluglehrerweiterbildungenwurde und werde ich oft von besorgtenVereinsvorständen befragt, was es für Mittelgibt, auffällig gewordene ältere Pilotenzu trainieren oder zu beschränken damitein Flugunfall vermieden werden kann. DieBedenken dieser Vorstände sind durchausnachzuvollziehen, da es sich i. d. R. um verdientelangjährige Mitglieder handelt, diedem Verein immer noch eine Stütze sind.Man will diesen einfach nicht wehtun –muss aber eine Entscheidung in SachenSicherheit treffen.Hier heißt es abzuwägen zwischen demWillen des betroffenen Mitgliedes unddem Vereinswohl. Auf jeden Fall ist Überzeugungsarbeitmit einer Menge Fingerspitzengefühlerforderlich. Das ist nichtjedermanns Sache. Vielleicht nimmt maneinen Psychologen oder einen Fliegerarztzu Hilfe. In diesem Fall das Fliegen einesVereinsflugzeuges unter Mitnahme einesSicherheitspiloten zu „verordnen“ halte ichfür einen gangbaren Weg. Es dient der Sicherheitund entlastet den älteren Pilotenbei der Flugdurchführung – und bringtmehr Freude an der Fliegerei.Inzwischen bin ich selbst in den 70ern angekommenund dem beschriebenen Pilotenkreisdamit sehr nahe. Aus den Gründen:® ® Erfahrungen aus mehr als 57 Jahrenaktiver Fliegerei® ® davon 50 Jahre als Fluglehrer / 38 Jahreals Flugprüfer® ® ehemaliger Luftfahrtversicherer und® ® Luftfahrtsachverständiger mit einschlägigerErfahrunghabe ich für mich beschlossen, meine aktiveFliegerei <strong>zum</strong> Jahresende 2012 freiwilligzu beenden. Ich will nicht erleben, dassmein Vereinsvorstand oder die Luftfahrtbehördeaus gegebenen Anlass Maßnahmengegen mich verordnen muss, weilich altersbedingt Ausfallerscheinungengezeigt habe.Mein hochgeachteter Motor-Fluglehrerhat sich im Alter von 75 Jahren das Lebengenommen, weil er nicht mehr fliegendurfte. Soweit soll es nicht kommen. Ichhabe in den Jahren viele schöne Flugerlebnissegehabt aber auch reichlich dieSchattenseiten der Fliegerei kennengelernt.Zu einem Großteil meiner ehemaligenFlugschüler habe ich immer nochKontakt. Im Verein bin ich noch als Theorielehrertätig und kann mein gesammeltesWissen an die Flugschüler weitergeben.Das ist doch auch was – oder? Hamburg, den 07.10.2012 © Claus-Dieter BäumerSachverständigen-Praxisaviation news 17

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