Abheben in die Zukunft – Forschungspreis„Aviation Award“ ausgelobtWerner Fischbach„mea culpa“ belassen, sondern möchtedie Entwicklung umweltfreundlicher Systemeund Verfahren unterstützen. Dazuhat er einen mit 150.000 Euro dotiertenPreis ins Leben gerufen. Als „Abheben indie Zukunft“ bezeichnete der Flughafenden vom ihm ausgeschriebenen „AviationAward 2014“. Er verfolgt damit das Ziel,„konti-nuierlich leiser, sauberer und effizienterzu werden“Ministerpräsident Kretschmann (links) und FlughafengeschäftsführerFundel bei der Vorstellungdes „Aviation Award 2014“ (Foto: FSG)Die Luftfahrt hat ein Imageproblem. Zulaut, zu viele Emissionen und ein zu hoherSpritverbrauch. Das <strong>zum</strong>indest erklärenalle, denen der Umweltschutz ein großesAnliegen ist und die angetreten sind, ihreMitmenschen vor den Schäden, die vonder Luftfahrt hervorgerufen werden, zuretten. Ob die Luftfahrt nun wirklich dergrößte Umweltschädling ist, sei dahingestellt.Dass Wissenschaft und Industriejedoch an einem „grüneren“ Luftverkehrarbeiten, wird von der Öffentlichkeit ganzgerne verdrängt bzw. etwas ungnädig zurKenntnis genommen. Menschen erliegen,so der Wirtschaftswissenschaftler, Buchautorund Kolumnist Rolf Dobelli, ganzgerne einem „Bestätigungsirrtum“. Weilwir alle so unsere Lieblingstheorien habenund unser Hirn systematisch alle Informationenausfiltert, die unseren Lieblingstheorienwidersprechen.Nun ist es bekanntlich nicht besonderssinnvoll, andere Menschen „ex cathedra“,gewissermaßen mit erhobenem Zeigefinger,zu belehren. Menschen mögen diesnicht so besonders gerne. Viel sinnvollerscheint es da zu sein, erst einmal Selbstkritikzu üben und die Menschen auf dieseWeise für ihr Anliegen mitzunehmen. DerGeschäftsführer des Stuttgarter Flughafens,Georg Fundel, hat dies getan, indemer feststellte, dass er einem Unternehmenvorstehe, „dessen Betrieb die Umwelt belastet“.Und Fundel will es nicht mit diesemZiel des Wettbewerbs ist es, „exzellente,anwendungsorientierte wissenschaftlicheArbeiten und technische Lösungen aufdem Gebiet der Luftfahrttechnik zu denThemen Lärmminderung, Schadstoffreduzierungund Energieeffizienz mit Praxisrelevanzfür die Luftfahrt“ zu finden. Er begannbereits am 21. September 2012 und endetim Januar 2014. Weitere Informationensind auf der Homepage www.innovationstr.dezu finden. Eine elfköpfige Jury, dieaus Vertretern der Politik, der Industrie undder Wissenschaft besteht, wird über dieeingereichten Ideen befinden und den Siegerim September 2014 der Öffentlichkeitpräsentieren.Natürlich spricht es für den Stuttgarter Flughafen,dass die Einrichtung dieses Preisesder staunenden Öffentlichkeit nicht (nur)mit einer Pressekonferenz verkündet wurde.Vielmehr wurde der „Aviation Award“am 21. September 2012 mit einer entsprechendenVeranstaltung auf der Südseitedes Flughafens publikumswirksam ausder Taufe gehoben. Dazu wurden einigeMotorsegler des Deutschen Zentrums fürLuft- und Raumfahrt e.V. (DLR), der UniversitätStuttgart und der Firma Schempp-Hirth, die heute bereits mit einem Elektroantriebausgerüstet sind, ausgestellt und<strong>zum</strong> Abschluss einer Deutschlandtour landeteder vom Hersteller Lange Aviationund dem DLR entwickelte, mit Brennstoffzellenantriebausgerüstete MotorseglerDLR-H2 „Antares“. Wobei natürlich nichtvergessen werden soll, dass sowohl derElektrobetrieb als auch die Brennstoffzellefür die Großluftfahrt nur eine untergeordneteBedeutung haben. Zum BeispielKretschmannn (2.v.r.) und Fundel im Gesprächmit dem Piloten der Antares DLR-H2 (Foto:W.Fischbach)wenn es um den Betrieb von Hilfstriebwerken(APUs) bei Verkehrsflugzeugen oderbeim Bugradantrieb geht. Aber für einennicht ganz unbedeutenden Bereich derLuftfahrt, die „General Aviation“, sind dieseAntriebe sowie die weiteren Arbeiten vongroßem Interesse.Als besonderer Gast war der baden-württembergischeMinisterpräsident WinfriedKretschmann <strong>zum</strong> Flughafen gekommen,was der Veranstaltung einen besonderenStellenwert verlieh. Zusammen mit GeorgFundel stellte er den „Aviation Award 2014“geladenen Gästen und den Journalistenvor und es kann wohl kaum überraschen,dass der grüne Politiker Kretschmann vonder Idee eines umweltverträglichen Luftverkehrsbesonders angetan ist. Umwelttechnologiensind bekanntlich für grüneund inzwischen ja auch für andere Politikernicht nur wichtig, um die Umwelt zuschonen, sondern auch um technologischund wirtschaftlich an der Spitze bleiben zukönnen. „Ohne Technologieführerschaftgibt es keine Marktführerschaft“, meinteKretschmann. Und wünschte dem Flughafeneinen langen Atem für die Bemühungenum einen klima- und umweltschonendenLuftverkehr.© Werner Fischbach14 aviation news Aviation Award 2014
Wo wohnt ein Pilot?Wohnsitz, Wohnung und das FG HessenEinen Ehepartner wird man nicht so einfach losStB Lothar AbrakatDie hessischen Finanzrichter hatten übereinen weiteren Pilotenfall zu entscheiden.Das taten sie kräftig und rechtskräftig mitUrteil vom 8.3.2012 - 3K 3210/09.Ein Wohnsitz besteht da, wo jemand eineWohnung unter Bedingungen inne hat, diedarauf schließen lassen, dass er die Wohnungbeibehalten und benutzen wird. Dabeikann nach ständiger Rechtsprechung in derRegel davon ausgegangen werden, dass einEhepartner die Wohnung, in der seine Familiewohnt, auch benutzen und daher dort einenWohnsitz haben wird. Insoweit handelt essich um eine widerlegbare Sachverhaltsvermutung.Die negative Feststellungslast liegtbeim Steuerpflichtigen.Der Kläger war im Streitzeitraum als Pilotund u.a. als Ausbilder in Dubai stationiert. Ermietete dort ein Ein-Zimmer-Appartement.Seinen Wohnsitz in Deutschland meldeteer bei der dortigen Gemeinde ab. Als neueWohnung gab er die Wohnung in Dubai an,wobei er zur Briefzustellung eine „P.O.Box“besaß. In Dubai war er krankenversichert,erwarb dort eine Fahrerlaubnis, eröffneteein Konto bei der Emirates Bank und kauftein Dubai ein Handy mit einem Vertrag derdortigen Telefongesellschaft.Aufgrund dieser Umstände erhielt er die Bescheinigungfür beschränkte einkommensteuerpflichtigenArbeitnehmer in Deutschland.Lediglich der Arbeitslohn, der auf dieim Inland ausgeübten Tätigkeiten entfiel,wurde nun in Deutschland versteuert.Wohl eher der geringere Anteil. Aus nichtnäher bekannt gemachten Gründen wurdedie deutsche Steuerfahndung aktiv. Dieseerstellte ein Bewegungsprofil, dass dasFinanzamt zu einer anderen Auffassungkommen ließ. Diese neue Auffassung teiltedann auch später das Finanzgericht.Neben den vorerwähnten Fakten in Dubaikam es <strong>zum</strong> Ergebnis, dass der Pilot in derbetreffenden Zeit seinen deutschen Wohnsitzbeibehalten habe. Eine behaupteteTrennung der Eheleute sei nicht glaubhaftgemacht worden. So sprächen insbesonderedie gemeinsamen Urlaube (in sechsJahren insgesamt 21 an der Zahl), die beschlagnahmtenFotos, die Vollmacht für dasBankkonto des jeweils anderen Ehegatten,die häufigen Bargeldabhebungen mit derKarte des Klägers am EC-Automaten desFamilienwohnsitzes, gegen eine Trennung.Die klägerische Einlassung hinsichtlich derfehlenden PKW-Nutzung durch den Klägersei unglaubhaft. Er hatte sein Auto nicht absondernnur auf die Ehefrau umgemeldet.Die häufigen Betankungen der Fahrzeugeaus dem Familienverband (am Flughafen)sprächen für eine intakte Ehe.Darüber hinaus gäbe es noch zahlreicheweitere Indizien, die für diese Annahmesprächen.Darüber schwiegen die Richter und genossen.© StB Lothar AbrakatImpressum:Herausgeber:Verband der <strong>Luftfahrtsachverständigen</strong> e.V.Geschwister-Scholl-Straße 8, D-70806 KornwestheimTel. +49 (0) 7154-2 16 54Fax +49 (0) 7154-18 38 24E-Mail: gs@luftfahrt-sv.deInternet: www.luftfahrt-sv.de / www.aviationnews.deVerlag, Gestaltung, Anzeigen und Vertrieb:token GmbH & Co.KGLudwigstraße 57, 70176 StuttgartTel: 0711 678 99 0Fax: 0711 678 99 99Email: info@token-vc.comAnzeigen, Leserbriefe und Abo-Bestellungen bitte an E-Mail: info@aviationnews.deRedaktion: Rolf-Rainer Barenberg (V.I.S.P.), Lothar Abrakat, Wolfgang Hirsch, Harald MeyerLektorat: Vorstand VDL e.V.Grafik-Design: token GmbH & Co.KGDruckvorstufe: token GmbH & Co.KGDruck: C. Maurer Druck und VerlagEs gilt die Anzeigenpreisliste vom 01.01.2012Verbreitete Auflage: 4.000 StückErscheinungsweise: März, Juni, September, DezemberCopyright: Nachdruck mit Quellenangabe gestattet, Belegexemplar an den HerausgeberSteuerrechtaviation news 15