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Power-Point-Präsentation - 1. Internationaler BBB-Kongress ...

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12.10.2011BedenkenhinweispflichtFallkonstellationenFall 1: Der Bedenkenhinweis wird erteilt; der Besteller weistden Unternehmer an, wie geplant zu bauen• Besonderheiten BGB-Bauvertrag– Kein Anordnungsrecht AG– Entscheidung AG = Mitwirkungsobliegenheit– Dann: rechtsgeschäftliche Einigung– Auf § 13 Abs. 3 VOB/B kommt es nicht anBedenkenhinweispflichtFallkonstellationenFall 2: Der Bedenkenhinweis unterbleibt• AN baut wie geplant– Werkleistung mangelhaft– AN haftet nur dann nicht, wenn er die Unzulänglichkeit derLeistungsvorgaben des AG trotz gebotener Prüfung nicht erkennenkonnte.• AN baut, wie er es – abweichend von den Leistungsvorgaben desAG - für richtig hält– Vertragsverstoß, wenn Beschaffenheitsvereinbarungen missachtetwerden– Ggfls.: Billigung durch widerspruchslose Entgegennahme9

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