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Power-Point-Präsentation - 1. Internationaler BBB-Kongress ...

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12.10.2011Die Mitwirkung des BestellersMitwirkung als ObliegenheitKonsequenzen:– Der Begriff der Obliegenheit entzieht sich einer generellen Definition.– Genauer: Es kommt darauf an, welche zumutbaren Verhaltensweisender Rechtsinhaber vernünftigerweise zur Wahrung seinerRechtsposition einhalten würde.– Maßstab für die Entstehung und den Inhalt der Obliegenheit ist alsodie Rechtsfolge, deren Vermeidung ihre Einhaltung dient.Die Mitwirkung des BestellersBauvertragliche Mitwirkungsobliegenheiten• Anknüpfungspunkt § 642 BGB:Handlungen oder Unterlassen des Bestellers, von deren Erbringung bzw.Ausbleiben die vertragsgerechte Fertigstellung der Bauleistung abhängt.• Einzelne Mitwirkungsobliegenheiten iSd § 642– Planlieferung– Beibringung der erforderlichen Genehmigungen– Bereitstellung eines baureifen Grundstückes– Bereitstellung tauglicher Vorunternehmerleistungen (BGH, Urt. v.2<strong>1.</strong>10.1999 – VII ZR 185/98)– Reaktion auf Bedenkenhinweise– Kooperative Bearbeitung und Bescheidung von Nachträgen– Auswahlentscheidungen– Abruf der geschuldeten Leistung– Koordinierung unterschiedlicher Gewerke5

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