Power-Point-Präsentation - 1. Internationaler BBB-Kongress ...
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12.10.2011Die Mitwirkung des BestellersMitwirkung als VertragspflichtRechtsfolgen:– Einklagbarer Anspruch des Unternehmers– Bei Nichterfüllung• Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1, 286 BGB• Rücktritt gemäß § 323 Abs. 1 BGB (§ 325 BGB)• Bei Unmöglichkeit: Anspruch auf Gegenleistung (Vergütung)abzgl. Ersparter Aufwendungen und anderweitigem Erwerb - §326 Abs. 2 BGBDie Mitwirkung des BestellersMitwirkung als ObliegenheitObliegenheiten:– Gesetzlich nicht definiert– Verhaltenserwartungen eigener Art als „Pflicht gegen sich selbst“– Typische Rechtsfolge einer Obliegenheitsverletzung:Teilweiser oder vollständiger Rechts- bzw. Einwendungsverlust– Gesetzliche Vorschriften (Auswahl):• § 254 Abs. 2 S. 1 BGB• §§ 293 ff. BGB• § 651d Abs. 2 BGB• § 377 HGB• §§ 28, 81 VVG4